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15:06 Uhr, 13.05.2022

DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2022 in Landau an der Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Einhell Germany AG

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2022 in Landau an der Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

13.05.2022 / 15:06

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Einhell Germany AG Landau an der Isar ISIN DE0005654909 / ISIN DE0005654933

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 24. Juni 2022, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)

erfolgt.

Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Einhell Germany AG, Wiesenweg 22, 94405 Landau an der Isar, als Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes statt.

Die gesamte Versammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts vom 27. März 2020 (BGBl. I 2020, 569 ff.)), geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I 2020, 3328 ff.), zuletzt geändert durch Art. 15 und 16 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 (BGBl. I 2021, 4147 ff.), („COVID-19-Gesetz“) für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im Internet unter der Internetadresse

https://www.einhell.com/HV2022

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende dieser Einladung.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, Vorlage des Lageberichts für die Einhell Germany AG und des Konzernlageberichts für den Einhell Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits am 13. April 2022 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von Euro 51.245.520,07 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,54 je Stammaktie auf Stück 2.094.400
dividendenberechtigte Stammaktien.

Euro

5.319.776,00

Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,60 je Vorzugsaktie auf Stück 1.680.000
dividendenberechtigte Vorzugsaktien.

Euro

4.368.000,00

Vortrag auf neue Rechnung

Euro

41.557.744,07

Bilanzgewinn

Euro

51.245.520,07

Die Dividende ist am 29. Juni 2022 zahlbar.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

Nach dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) haben Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 162 AktG jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 des Handelsgesetzbuchs) gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) zu erstellen.

Der Vergütungsbericht der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr 2021 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Nach § 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Das Votum der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend dargestellten und nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.

Vorstandsvergütungsbericht 2021 der Einhell Germany AG

Der Vergütungsbericht stellt klar und verständlich die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2021 (01.01.2021 - 31.12.2021) individuell gewährte und geschuldete Vergütung dar und erläutert diese.

Er richtet sich nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS). Darüber hinaus enthält der Bericht ausgewählte Angaben im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUGII) vom 12. Dezember 2019 sowie den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG).

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Bericht bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Sie steht stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.

Auf Grund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

A. RÜCKBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR AUS VERGÜTUNGSSICHT

Aus Sicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates war 2021 in mehrerer Hinsicht kein normales Geschäftsjahr.

Die CORONA-Pandemie hatte uns, entgegen aller Prognosen, auch in 2021 fest im Griff, was nicht unerhebliche Herausforderungen auf vielen Ebenen der Leistungserbringung unseres Konzerns hatte.

Die einschränkenden Maßnahmen der CORONA-Pandemie haben die stationären Handelsstrukturen wesentlich intensiver getroffen als den Online Handel. Bereits vor CORONA und auf Wachstum ausgerichtet, haben wir unsere Online-Kapazitäten weiter ausgebaut und sehen uns hier auf der Höhe der Zeit. Die Verschiebungen innerhalb der globalen Beschaffungsmärkte, die zu den allgemeinen Problemstellungen auf Beschaffungs- und Transportseite führten, haben uns das gesamte Jahr beschäftigt.

Auf Grund strategischer Entscheidung im Hinblick auf Sortimentsstrategie, aber auch im Hinblick auf die Sicherstellung der Warenverfügbarkeit innerhalb der globalen Logistikkrise, konnte ein sehr gutes Geschäftsergebnis erreicht werden. Die Vorstände profitieren durch Ihre direkte Beteiligung am EBT des Konzerns von dieser Entwicklung. Die langfristigen Vergütungskomponenten in den einzelnen Vorstandsressorts sollen sicherstellen, dass die allgemein positive wirtschaftliche Entwicklung fortgeschrieben werden kann.

B. ZUSTÄNDIGKEIT ZUR FESTLEGUNG DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat externe Berater hinzuziehen. Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Einhell Germany AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2021 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 100 % gebilligt.

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrates der Einhell Germany AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2008 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Juni 2008 mit einer Mehrheit von 100 % gebilligt.

C. VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND ODER IM AUFSICHTSRAT

Im Betrachtungszeitraum gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Einhell Germany AG.

D. WIE WIRD DIE STATEGIE IN DER VORSTANDSVERGÜTUNG ABGEBILDET

Die auf Wachstum ausgerichtete Strategie der Einhell Germany AG zielt auf Aufbau von Einhell als A-Marke im DIY und dem weiteren Ausbau der Marktpräsenz in den internationalen Fokusmärkten sowie einer technologischen, distributiven und marketingseitigen Expansion. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass Einhell mit dieser Strategie zukunftsfähig aufgestellt ist.

Das System der Vorstandsvergütung leistet einen Beitrag zur Förderung dieser Geschäftsstrategie. Die Vorstandsmitglieder sollen durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems dazu motiviert werden, die niedergelegten strategischen Ziele zu erreichen. Das System fördert Innovationen und setzt Anreize für eine wertschaffende und langfristige Entwicklung der Gesellschaft bei gleichzeitiger Vermeidung unverhältnismäßiger Risiken.

E. WIE WAR DIE PERFORMANCE IM GESCHÄFTSJAHR 2021

Wie auch schon das Vorjahr 2020, war das vergangene Geschäftsjahr 2021 ein ganz besonderes. Neben den Unsicherheiten aus der weiterhin grassierenden COVID-19 Pandemie musste mit unmittelbaren Auswirkungen der globalen Logistikkrise, mit rasant steigenden Transportpreisen und signifikanten Engpässen bei der Verfügbarkeit von Transportkapazitäten umgegangen werden. Darüber hinaus sah sich Einhell einer global ansteigenden Inflation gegenüber, die in alle Entscheidungen einbezogen werden musste. Die anhaltende CORONA- Pandemie erschwerte Planungen im Hinblick auf verfügbare personelle Kapazitäten und belastete die strategischen wie operativen Führungsprozesse.

Betrachtet man jedoch diese schwierigen Rahmenbedingungen, so zeigt sich die herausragende Leistungsfähigkeit der globalen Einhellorganisation. Einhell erhöhte die Prognosen während des Jahres mehrfach -letztmals im 4. Quartal 2021- und hat die für das Geschäftsjahr 2021 gesetzten KPIs erreicht oder übertroffen.

Dem im Vergütungssystem verankerten Grundsatz folgend, dass besondere Leistungen angemessen honoriert werden und Zielverfehlungen zu einer signifikanten Reduktion der Vergütung der Vorstandsmitglieder führen sollen („Pay for Performance“), spiegelt sich das herausragende Ergebnis der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2021 auch in der variablen Vergütung des Vorstandes wider. Darüber hinaus zielen die auf Förderung der Strategie (langfristig) ausgerichteten monetär bewerteten Ziele auf eine langfristig, nachhaltig positive Geschäftsentwicklung ab.

F. BESTANDTEILE UND STRUKTUR DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Einhell Germany AG setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Dabei umfasst die feste, erfolgsunabhängige Vergütung die Grundvergütung sowie die Nebenleistungen und die Versorgungszusage. Die festen Bestandteile werden im Dienstvertrag in ihrer Höhe verankert und weisen ggf. vereinbarte Anpassungen während der Vertragslaufzeit auf.

Erfolgsabhängig und somit variabel werden die kurzfristig variable Vergütung (EBT Beteiligung) sowie die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable Vergütung (individuelle funktionsabhängige Ziele) gewährt.

Das System der Vorstandsvergütung wird zudem durch angemessene und marktübliche Zusagen im Zusammenhang mit dem Beginn und der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand ergänzt.

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die wesentlichen Bestandteile und die Ausgestaltung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Einhell Germany AG.

1 Nebenleistungen werden bis zu einem durch den Aufsichtsrat festgelegten Betrag erstattet

Der Aufsichtsrat legt jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest. Dies erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und der Abstimmung des Budgets und der strategischen Projekte des Konzerns, deren KPIs Grundlage der variablen Vergütung (EBT-Beteiligung und Förderung der Strategie) darstellen.

Dabei berücksichtigt er neben einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds auch die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens.

G. Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Der nachfolgende Teil beschreibt die konkrete Anwendung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2021. Er enthält detaillierte Informationen und Hintergründe zur Gesamtvergütung des Vorstands, zur Zielsetzung und Zielerreichung der variablen Vergütung sowie individualisierte Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021.

1. Zielvergütung

Auf Basis der strategischen Planungen, welche sich letztendlich in der Festlegung der Umsatz- und Ertragsplanung sowie der Budgets niederschlägt, ergaben sich für das Geschäftsjahr 2021 die folgenden Zielvergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder:

2. Maximalvergütung

Die Maximalvergütung ist auf alle Komponenten der Vorstandsvergütung festgelegt.

Die Maximalvergütung wird jährlich vom Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied gemäß § 87 a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegt.

Die Maximalvergütung entspricht für das jeweilige Vorstandsmitglied der Summe des maximalen Zuflusses aller Vergütungsbestandteile für das betreffende Geschäftsjahr und berechnet sich durch Addition von Grundvergütung, Nebenleistungsmaximum sowie zweifachem Bonus-Betrages der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Bei in Bezug auf das Vergütungssystem (von Hauptversammlung gebilligt am 18.06.2021) abgeschlossenen Vorstandsverträgen ist die Maximalvergütung in diesen als fester Bestandteil verankert. Bei Altverträgen, bei denen das Vergütungssystem noch nicht vollumfänglich zur Anwendung kommt, gelten im Hinblick auf die Maximalvergütung die individualvertraglichen Absprachen.

Die theoretische Maximalvergütung der Vorstände betrug im Geschäftsjahr 2021

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss:

6.687.346,62 €

Der Vorstandvertrag vom 27.11.2017 (Laufzeit 01.01.2018 -31.12.2022) unterliegt noch nicht den Festlegungen des Vergütungssystems. Daher kommt die Deckelung nicht zur Anwendung.

Mit der Änderung des Vergütungsmodells, welche die Erhöhung der langfristigen variablen Vergütung gem. 4.5 beinhaltete, wurde der in 2018 und 2019 noch bestehende Anspruch einer Abstandszahlung bei Beendigung des Vorstandsmandats aufgelöst. Berücksichtigt man dies, so ergibt sich eine Maximalvergütung für Herrn Kroiss für 2021 von ca. 8.000.000,- €

für den Finanzvorstand, Jan Teichert:

1.771.065,31 €

für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber:

1.450.800,99 €

für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban:

478.542,72 €

Der Vorstandvertrag vom 15.06.2019 (Laufzeit 01.07.2019 - 31.12.2022) unterliegt noch nicht den Festlegungen des Vergütungssystems. Daher kommt die Deckelung nicht zur Anwendung.

3. Gesamtvergütung 2021

Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beträgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen 11.065.954,95 € (im Vj. 7.656.805,65 €); dies entspricht einer Erhöhung von 44,52 %.

Von der Gesamtvergütung entfielen 1.384.207,00 € (im Vj. 1.359.147,00 €) auf die Grundvergütung, 6.833.315,44 € (im Vj. 4.242.073,13 €), auf die EBT-Beteiligung und 2.793.556,- € (im Vj. 1.920.571,25 €) auf die Förderung der Strategie ausgerichteten variable Vergütungsbestandteile.

Die Darstellung zeigt, dass die fixe Vergütung der Vorstandsmitglieder nur sehr moderaten Anpassungen unterzogen wurde. Durch die variablen Vergütungskomponenten der EBT-Beteiligung profitieren die Vorstände von der sehr guten Entwicklung der letzten Jahre. Durch den hohen relativen Gesamtanteil der KPI-abhängigen variablen Vergütung würde die Vorstandsvergütung im gleichen Maße wie eine Verschlechterung der Erfolgskennzahlen verringert werden.

Durch die begonnene Umstellung auf langfristige Komponenten, entsprechend des Vergütungssystem für den Vorstand (Billigung durch die Hauptversammlung am 18.06.2021), erhöhte sich dieser Anteil in 2020 und 2021 um 180 %.

4. Änderungen und Anpassungen

Mit dem Beginn des Geschäftsjahres 2021 kam die Verlängerung des Vorstandsmandats des Finanzvorstandes Jan Teichert für weitere 5 Jahre (01.01.2021 - 31.12.2025) zum Tragen. Mit dieser Verlängerung wurde die Vergütungskomponente angepasst. Dabei kam es bei der Grundvergütung zu einer Anpassung von + 7,9 % (Beibehaltung für die GJ 2021-2023) und zu inhaltlichen Änderungen der variablen Vergütung zur Umsetzung der Vorgaben des Vergütungssystems für die Vorstände der Einhell Germany AG (Billigung durch die Hauptversammlung am 18.06.2021).

Die Vorstandsverträge von Andreas Kroiss vom 27.11.2017 (Laufzeit 01.01.2018 -31.12.2022) sowie von Dr. Christoph Urban vom 15.06.2019 (Laufzeit 01.07.2019 -31.12.2022) unterliegen noch nicht den Festlegungen des Vergütungssystems. Daher kommt die Deckelung gem. 2. dieses Berichts nicht zur Anwendung.

5. Einzelne Vergütungskomponenten im Geschäftsjahr 2021

5.1. Überblick

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die den aktiven Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2021 und 2020 gewährte und geschuldete Vergütung gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Demnach enthalten die Tabellen alle Beträge, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Berichtszeitraum tatsächlich zugeflossen sind (gewährte Vergütung) beziehungsweise alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht zugeflossenen Vergütungsanteile (geschuldete Vergütung).

Neben der Vergütungshöhe ist nach §162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG ferner der relative Anteil aller festen und variablen Vergütungsanteile an der Gesamtvergütung anzugeben. Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütungsbestandteile gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.

5.2. Grundvergütung

Die Grundvergütung stellt den Teil der Vorstandvergütung dar, der unabhängig von Leistungsparametern vertraglich vereinbart ist.

Jedes Vorstandsmitglied erhält eine feste Grundvergütung. Diese wird in zwölf monatlichen Raten ausgezahlt. Der relative Anteil der fixen Grundvergütung von der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei den Vorständen zwischen 8 % und 60 %.

Die Grundvergütung betrug im Geschäftsjahr 2021

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss

421.100,- €

für den Finanzvorstand, Jan Teichert

340.000,- €

für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber

340.000,- €

für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban

200.000,- €

5.3. Nebenleistungen

Nebenleistungen werden vom Aufsichtsrat entweder im Vorstandsdienstvertrag mit einer Maximalhöhe verankert oder für jedes Vorstandsmitglied für das jeweils bevorstehende Geschäftsjahr ein maximaler Betrag festgelegt. Mit dem Betrag werden Leistungen zugunsten des Vorstandsmitglieds abgedeckt, wie zum Beispiel firmenseitig gewährte Sachbezüge und Nebenleistungen, z.B. die Bereitstellung eines Dienstwagens sowie Zuschüsse zu Versicherungen.

Die Nebenleistungen betrugen im Geschäftsjahr 2021

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss

Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug:

24.120,00 €

Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung)

3.108,76 €

für den Finanzvorstand, Jan Teichert

Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug:

16.489,92 €

Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung)

5.336,08 €

für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber

Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug:

8.252,40 €

Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung)

4.939,12 €

für den Vorstand IT und Digitalisierung,Dr. Christoph Urban

Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug:

15.916,80 €

Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung)

4.943.92 €

5.4. Versorgungszusagen

Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine Versorgungszusage auf Pensionsleistungen als Direktzusage der Einhell Germany AG. Die Zusage wächst in direktem Zusammenhang mit der Zeit der Vorstandzugehörigkeit. Dabei ist die Versorgungszusage im Wesentlichen an den vergleichbaren Leistungen der Rentenversicherung (bis Beitragsbemessungsgrenze) orientiert.

Anspruch

Auf Antrag mit Vollendung des 62. Lebensjahrs für Versorgungszusagen ab dem 1. Januar 2012. Auf Antrag mit Vollendung des 60. Lebensjahrs für Versorgungszusagen vor dem 1. Januar 2012

Unverfallbarkeit

Gemäß gesetzlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes

Auszahlung

Grundsätzlich in zwölf Jahresraten; weitere Auszahlungsvarianten auf Antrag sind: zehn oder elf Raten, Einmalbetrag sowie Verrentung mit/ohne Hinterbliebenenleistung sowie Kombinationen der genannten Auszahlungsvarianten.

Invalidität /Tod Risikoschutz bei Eintritt des Versorgungsfalls vor dem 60. Lebensjahr infolge Invalidität oder Tod durch monatliche Zahlung der bis zum Eintritt erworbenen unverfallbaren Ansprüche.

Die Firma verpflichtet sich, die laufenden Renten jeweils zum 01.01. jeden Jahres um 3 % zu erhöhen (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG). Die erste Erhöhung erfolgt an dem 01.01. welcher unmittelbar auf den Eintritt des Leistungsfalles folgt.

Unverfallbare Versorgungsansprüche betrugen im Geschäftsjahr 2021

(früheste Inanspruchnahme nach Vollendung des 60 Lebensjahres)

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen:

1.179,44 €

Barwert 31.12.2021

474.888,00 €

Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021

76.579,00 €

für den Finanzvorstand, Jan Teichert

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen

1.407,33 €

Barwert 31.12.2021

554.724,00 €

Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021

93.565,00 €

für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen:

1.621,40 €

Barwert gem. IAS 19 31.12.2021

630.943,00 €

Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021

108.855,00 €

(früheste Inanspruchnahme nach Vollendung des 62. Lebensjahres)

für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen:

320,- €

Barwert gem. IAS 19 31.12.2021

90.117,00 €

Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021

49.484,00 €

Versorgungsansprüche durch Pensionszusagen an ehemalige Vorstände

Andreas Thannhuber, ehemaliger Vorstand Vertrieb

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen:

2.408,30 €

Jährlicher Gesamtbetrag:

28.899,60 €

Barwert 31.12.2021

490.579,00 €

Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021

13.283,00 €

Josef Thannhuber, ehemaliger Vorstandsvorsitzender

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen:

5.825,05 €

Jährlicher Gesamtbetrag:

69.900,60 €

Barwert 31.12.2021

675.692,00 €

Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021

9.549,00 €

Gisela Thannhuber, ehemalige Finanzvorständin

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen:

2.022,17 €

Jährlicher Gesamtbetrag:

24.266,04 €

Barwert 31.12.2021

453.883,00 €

Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021

-43.579,00 €

5.5. Variable Vergütung (EBT-Beteiligungen)

Die variable Vergütung (Bonus) stellt die auf Basis kurzfristiger Erfolgskennzahlen ermittelte Erfolgsbeteiligung dar. Sie bezieht sich immer auf das Geschäftsjahr des Unternehmens. Sie wird nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat als Barzahlung geleistet.

Das System der kurzfristig variablen Vergütung (Bonus) basiert auf einer direkten Beteiligung des jeweiligen Vorstandes am EBT (Earnings before Taxes, also Ergebnis vor Steuern) des Einhell-Konzerns. Die Vorstandsressorts der einzelnen Vorstände sind aufgabenseitig auf die Entwicklung des Einhell-Konzerns und die Umsetzung der Konzernstrategie ausgerichtet. Damit ist der direkte Zusammenhang zwischen dem Konzern-EBT und der kurzfristigen variablen Vergütung hergestellt.

Aufgrund der historischen Entwicklung ist die zentrale IT-Organisation des Konzerns nicht in der Einhell Germany AG, sondern in der 100 %-igen Tochtergesellschaft iSC GmbH angesiedelt. Daher ist der Vorstand IT u. Digitalisierung auch am EBT der iSC GmbH beteiligt.

Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung für die einzelnen EBT-Werte ermittelt. Die Bonuszahlung ist abhängig vom EBT nach IAS/IFRS unter Einberechnung der Rückstellungen für die Bonuszahlungen.

Des Weiteren sind die Bilanzierungsrichtlinien des Einhell-Konzerns anzuwenden. Diese sind schriftlich im Einhell-Bilanzierungshandbuch (in der jeweils gültigen Fassung) festgelegt und mit dem Konzernabschlussprüfer abgestimmt (insbesondere: Lagerbewertung, Forderungsbewertung und Rückstellungen).

Der zur Abrechnung kommende Bonus wird als Barzahlung geleistet.

Der relative Anteil des Bonus von der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei den Vorständen zwischen 38 % und 70 %.

Die variable Vergütung (EBT-Beteiligung) betrugen im Geschäftsjahr 2021

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss

5,45 % des EBT- Konzern:

4.460.068,16 €

für den Finanzvorstand, Jan Teichert

1,3 % des EBT- Konzern:

1.063.869,47 €

für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber

1,3 % des EBT- Konzern:

1.063.869,47 €

für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban

0,3 % des EBT- Konzern:

245.508,34 €

1,0 % des EBT- iSC GmbH:

64.027,08 €

5.6. Variable Vergütung zur Förderung der Strategie

Die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable Vergütung, basiert auf individuellen Zielen, welche auf die langfristige Ausrichtung des Unternehmens einzahlen. Diese werden unter Betrachtung der strategischen Schwerpunkte im Vorstandressort festgelegt. Die variable Vergütung wird, nach Feststellung des Jahresabschlusses und der Ermittlung der individuellen Zielerreichung durch den Aufsichtsrat, als Barzahlung geleistet.

Für die weitere Entwicklung der Einhell Germany AG und den Einhell-Konzern ist die Orientierung aller Vorstandsressorts auf die Umsetzung der Strategie 2025 von wesentlicher Bedeutung. Aus diesem Grund sind mit jedem Vorstand individuelle Ziele vereinbart, die auf diese Zielsetzung abzielen.

Der relative Anteil der auf die Förderung der Strategie ausgerichteten variablen Vergütung von der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei den Vorständen zwischen 5 % und 33 %.

Vorsitzender des Vorstandes: Andreas Kroiss

Beim Vorsitzenden des Vorstandes wird die zukunftsorientierte nachhaltige Ausrichtung mit einer zusätzlichen zweckgebundenen Beteiligung am EBT des Einhell-Konzerns erreicht. Für diese zusätzliche Beteiligung ist zwingend der Kauf von Einhell-Vorzugsaktien vereinbart. Die Nachhaltigkeit wird dadurch unterstützt, dass ein Verkauf dieser Aktien während des bestehenden Vorstandsmandats nicht zulässig ist. Darüber hinaus ist diese zweckgebundene Beteiligung auch Teil des Altersvorsorgepakets und geht mit dem Verzicht von Abstandzahlungen einher.

Vorstand Technik: Dr. Markus Thannhuber

a)

erfolgreiche IP-Anmeldungen

b)

Entwicklung der Produktqualität

c)

Entwicklung der Sourcing-Gesellschaften in Asien

d)

Entwicklung der ECO Gesellschaften

Mit diesen Zielen wird die Arbeit des Vorstandes Technik an der Umsetzung der Strategie in den Bereichen Produktentwicklung, Produktqualität; Sourcing-Prozesse sowie die Einbindung in nachhaltige technologischen Trends direkt gemessen.

Vorstand Finanzen: Jan Teichert

a)

Gesamtkapitalrentabilität der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

b)

Erfolgreich integrierte M&A-Projekte

Zur Sicherstellung einer nachhaltig und langfristig stabilen finanztechnischen Gestaltung wird der jeweilige Durchschnitt der Gesamtkapitalrentabilität der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre als Basis der Berechnung der variablen Vergütung herangezogen.

Neben dem geplanten organischen Wachstum sieht die Strategie 2025 auch die Nutzung von Wachstumspotentialen durch M&A-Projekte vor. Dabei kommt der rechtlichen und finanziellen Gestaltung der M&A-Prozesses, aber auch der nachhaltigen Integration der M&A-Objekte erhebliche Bedeutung zu. Daher ist die Beteiligung des Vorstands Finanzen an der erfolgreichen Umsetzung dieser Projekte nachhaltig sinnvoll.

Vorstand IT und Digitalisierung: Dr. Christoph Urban

a)

Wesentliche Initiativen im Strategiebereich Digitale Organisation

b)

Wesentliche Initiativen im Strategiebereich „Service Management“

c)

Wesentliche Initiativen in der Digitalisierung im Supply Chain Management

Die Digitalisierung in vielen Bereichen des Unternehmens und die daran ausgerichtete, zukunftsorientierte Weiterentwicklung unserer IT-Infrastruktur und Applikationslandschaft ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die nachhaltige Erfüllung der Ziele der Strategie 2025. Dabei geht es einerseits um das Heben von Verbesserungspotentialen in der Automatisierung von Prozessen und andererseits um die Absicherung dieser Systeme gegen unerlaubten Zugriff (Cyber Security).

Die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable Vergütung betrug im Geschäftsjahr 2021

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss

3,0 % des EBT- Konzern:
(zwingend zum Kauf von EINHELL-Vorzugsaktien zu verwenden)

2.455.083,39 €

Entsprechend des Vorstandsdienstvertrag hat Herr Kroiss jeweils bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres den Nettobetrag dieser Vergütungskomponente in den Ankauf von EINHELL Vorzugsaktien zu investieren und dies nachzuweisen.

für den Finanzvorstand, Jan Teichert

a)

Gesamtkapitalrentabilität der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

223.473,55 €

b)

Erfolgreich integrierte M&A-Projekte

0,- €

Diese Komponente wurde erst 2021 in die Vorstandsvergütungsvereinbarung von Herrn Teichert eingebracht. In 2021 wurden keine M&A Projekte vertraglich abgeschlossen.

für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber

a)

erfolgreiche IP-Anmeldungen

0,- €

Seit Beginn des laufenden Vorstandsdienstvertrages war Herr Dr. Thannhuber an 52 IP- Anmeldungen für den Einhell Konzern beteiligt. Diese sind bisher noch nicht in die veräußerten Produkte eingeflossen, so dass nach dem anzuwendenden Verfahren nach Prof. Dr. Ing. H.E. Cohausz für das Geschäftsjahr 2021 keine Bonuszahlung erfolgt.

b)

Entwicklung der Produktqualität

30.000,- €

c)

Entwicklung der Sourcing-Gesellschaften in Asien

60.000,- €

d)

Entwicklung der ECO Gesellschaften

0,- €

für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban

a)

Wesentliche Initiativen im Strategiebereich Digitale Organisation

8.333,- €

b)

Wesentliche Initiativen im Strategiebereich „Service Management“

8.333,- €

c)

Wesentliche Initiativen in der Digitalisierung im Supply Chain Management

8.333,- €

5.7. Leistungen im Falle des Ausscheidens

5.7.1. Abstandszahlungen

Im Falle der Nichtverlängerung von Vorstandsverträgen sind die dann fälligen Abstandszahlungen dienstvertraglich geregelt. Dies ist in den individuellen Dienstverträgen der Vorstände transparent verankert.

Die Vorstandsmitglieder erhalten bei 12 Jahren ununterbrochener Zugehörigkeit zum Vorstand der Einhell Germany AG bei Ausscheiden aus dieser Funktion eine einmalige Abstandszahlung in festgelegter Höhe bezogen auf die Durchschnittsvergütung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Bei Vorstandsmitgliedern mit einer Vorstandzugehörigkeit unter 12 Jahren erfolgt die Ermittlung der Abstandszahlung auch auf Basis der letzten drei Jahre (soweit vorhanden), wobei der Anspruch zeitanteilig (pro Jahr 1/12) ermittelt wird.

Beim Vorsitzenden des Vorstandes sind die Ansprüche auf eine Abstandzahlung durch die oben bereits beschriebene zusätzliche zweckgebundene Beteiligung am EBT des Einhell-Konzerns abgelöst worden.

Die Ansprüche auf Abstandszahlungen betrugen zum 31.12.2021

für den Finanzvorstand, Jan Teichert:

1.891.638,54 €

für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber:

1.738.666,67 €

für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban:

113.709,38 €

5.7.2. Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

Bei allen Vorständen ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot individualarbeitsvertraglich verankert. Besteht die Gesellschaft bei Beendigung des Vorstandsmandats vor Erreichen des 60. Lebensjahres des jeweiligen Vorstandes auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot, so erhält der Vorstand eine Karenzentschädigung für die nachfolgenden 2 Jahre.

Die Höhe der Karenzentschädigung ist auf das Grundgehalt zuzgl. der durchschnittlichen variablen Vergütung (EBT-Beteiligung gem. 4.4) der letzten 2 Jahre festgelegt. Die Festlegungen der §§ 74 HGB ff kommen zur Anwendung. (§162 Abs. 2 Nr. 2)

5.8. Vergütungsanteile von Dritten an die Vorstandsmitglieder

Im Betrachtungszeitraum hat kein Vorstandsmitglied auf Grund seines Vorstandsmandats Vergütungsanteile von Dritten erhalten. (§ 162 Abs. 2 Nr. 1)

5.9. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 87 Abs. 2 AktG

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 87 Abs. 2 AktG

Es ist dienstvertraglich festgelegt, dass bei Eintreten der Voraussetzung gem. § 87 Abs. 2 AktG der Aufsichtsrat die Vergütung in allen Teilen anpassen kann. Dem jeweiligen Vorstandsmitglied steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.

Eine Möglichkeit zur Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile ist nicht vorgesehen und dementsprechend ist auch keine Rückforderung erfolgt.

H. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Die für das Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungsregeln für den Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung am 20. Juli 2008 mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2008 verabschiedet. Sie ist in § 6 Abs. 3 der Satzung der Einhell Germany AG verankert.

Die Aufsichtsratsvergütung ist einerseits als Festvergütung und anderseits als zusätzliche Vergütung in Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung festgelegt.

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Dr. h. c. Dieter Spath

(vorläufig)

Aufsichtsratsvergütung für 2021 als Vorsitzender

==>

40.000,00 €

Zusatzvergütung für Stamm- und Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie *)

==>

37.800,00 €

Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro Sitzung 525,- €)

==>

2.625,00 €

80.425,00 €

+ 19 % Umsatzsteuer

15.280,75 €

95.705,75 €

Philipp Thannhuber

(vorläufig)

Aufsichtsratsvergütung für 2021 als stellv. Vorsitzender

==>

20.000,00 €

Zusatzvergütung für Stamm- und Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie*)

==>

25.200,00 €

Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro Sitzung 525,- €)

==>

2.625,00 €

47.825,00 €

+ 19 % Umsatzsteuer

9.086,75 €

56.911,75 €

Maximilian Fritz

(vorläufig)

Aufsichtsratsvergütung für 2021

==>

10.000,00 €

Zusatzvergütung für Stamm- und Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie*)

==>

12.600,00 €

Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro Sitzung 525,- €)

==>

2.625,00 €

25.225,00 €

I. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung

Die nachfolgende Tabelle stellt gem. § 162 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung des Einhell Konzerns, die jährliche Vergütung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie die jährliche Veränderung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis über die letzten fünf Jahre dar. Darüber hinaus ist die Entwicklung weiterer Kennzahlen in diesem Zeitraum vergleichend dargestellt.

Die Ertragsentwicklung wird anhand der Konzern-Kennzahlen Umsatzerlöse, EBT und Ergebnis je Aktie abgebildet. Ergänzend hierzu wird der Börsenkurs jeweils zum 31.12. sowie der Jahresüberschuss der Einhell Germany AG gem. § 275 Abs. 3 Nr. 16 HGB dargestellt.

Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer umfasst den Personalaufwand für Nebenleistungen, für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie für jegliche dem Geschäftsjahr zuzurechnenden kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile.

Ebenfalls als vertikale Vergleichsgröße ist die Vergütungsentwicklung der ersten Führungsebene nach dem Vorstand entsprechend dargestellt.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung des EBT des Konzerns zur Entwicklung der einzelnen Vergütungskomponenten des Vorstandes dar, um den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Erfolg des Unternehmens und der Vergütung des Vorstandes zu verdeutlichen.

J. Sonstiges

Die Gesellschaft unterhält eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für die Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter des Einhell Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei der Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. In der Police für das Geschäftsjahr 2021 ist für die Mitglieder des Vorstandes ein Selbstbehalt enthalten, der den Vorgaben des Aktiengesetzes entspricht.

Für den Vorstand

Für den Aufsichtsrat

Andreas Kroiss
Vorsitzender des Vorstandes
der Einhell Germany AG

Jan Teichert
Finanzvorstand
der Einhell Germany AG

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Dr. h. c. Dieter Spath
Vorsitzender des Aufsichtsrates

K. Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS
ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG

An die Einhell Germany AG, Landau an der Isar

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Einhell Germany AG, Landau an der Isar, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870(08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Nürnberg, den 31. März 2022

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Landgraf
Wirtschaftsprüfer

Welsch
Wirtschaftsprüfer

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000 Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die Einhell Germany AG hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Stammaktionäre nach § 8 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist, also bis zum Ablauf des 17. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden:

Einhell Germany AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den Beginn des 3. Juni 2022, 0.00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen.

Nach Eingang der Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 17. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ) werden den Aktionären die Zugangsdaten („HV-Ticket“) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag im Hinblick auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts. Gemäß § 123 Absatz 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung (Stamm- und Vorzugsaktionäre) oder für die Ausübung des Stimmrechts (nur Stammaktien) als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme sowie der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag beziehungsweise der Anmeldung ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Eine Verfügung nach dem Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien halten und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Versammlung am 24. Juni 2022 ab 10:00 Uhr (MESZ) live auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einhell.com/HV2022

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton verfolgen.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten (“HV-Ticket“) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einhell.com/HV2022

übersandt.

Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Stammaktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Stammaktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice erhält.

Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Sofern die Vollmacht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution erteilt werden soll, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Person oder Institution möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Post, Telefax oder E-Mail an die Gesellschaft spätestens bis zum 23. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

Einhell Germany AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: einhell@better-orange.de

oder ab dem 3. Juni 2022 gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren vor und während der virtuellen Hauptversammlung unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter

https://www.einhell.com/HV2022

übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des unter

https://www.einhell.com/HV2022

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einhell.com/HV2022

zum Download zur Verfügung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Stammaktionäre können sich für die Stimmabgabe auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post, Telefax oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung“ genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens 23. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), oder ab dem 3. Juni 2022 unter Nutzung des unter

https://www.einhell.com/HV2022

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2022 erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einhell.com/HV2022

zum Download zur Verfügung.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben und sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder zu - mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG - bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen oder Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Stammaktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der Briefwahl auf elektronischem Weg abgeben. Auch für die Abgabe der Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich.

Briefwahlstimmen können ab dem 3. Juni 2022 unter Nutzung des unter

https://www.einhell.com/HV2022

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2022 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Die Abgabe von Stimmen durch elektronische Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht zu einem oder mehreren Beschlüssen der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Briefwahl bzw. oder durch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einhell.com/HV2022

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2022 an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars zu erklären.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Stamm- und Vorzugsaktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 24. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich zugegangen ist. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu senden:

Einhell Germany AG
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau an der Isar

Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https://www.einhell.com/HV2022

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Darüber hinaus können Stamm- und Vorzugsaktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers bzw. des Aufsichtsrats (sofern Gegenstand der Tagesordnung) übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Einhell Germany AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: antraege@better-orange.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

https://www.einhell.com/HV2022

veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 9. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben für die Veröffentlichung unberücksichtigt.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer etwaigen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Rechte der Aktionäre: Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Stamm- und Vorzugsaktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten sind berechtigt, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2022 Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens 22. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einhell.com/HV2022

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 COVID-19-Gesetz) auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einhell.com/HV2022

ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung zugänglich.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Datenschutz

Zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und um Aktionären die Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die Gesellschaft personenbezogenen Daten. Darüber hinaus werden diese Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet.

Nähere Informationen zum Datenschutz sind über die Internetadresse

https://www.einhell.com/HV2022

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Landau an der Isar, im Mai 2022

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