DGAP-HV: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2022 in https://www.draeger.com/hv mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2022 in https://www.draeger.com/hv mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
07.03.2022 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Drägerwerk AG & Co. KGaA Lübeck ISIN DE0005550602 und ISIN DE0005550636
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 06. Mai 2022, 9:00 Uhr (MESZ) (= 7:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten und wird für Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge in Bild und Ton über den passwortgeschützten Internetservice unter
www.draeger.com/hv
übertragen.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Drägerwerk AG & Co. KGaA, Moislinger Allee 53-55, 23558 Lübeck. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen) sind nicht berechtigt, physisch an der Hauptversammlung teilzunehmen. Ihnen stehen die nachstehend in Abschnitt III. beschriebenen Rechte zu.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2021, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2021
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2021 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 553.872.555,84 ausweist, festzustellen.
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.draeger.com/hv
eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 286 Abs. 1 Satz 1 AktG ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 171 AktG gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 beträgt EUR 553.872.555,84.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von
EUR 0,19
je dividendenberechtigter Vorzugsaktie - insgesamt EUR 1.634.000,00
EUR 0,13
je dividendenberechtigter Stammaktie - insgesamt EUR 1.320.800,00
Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 550.917.755,84 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Vorstehendem Beschlussvorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns liegt ein in 8.600.000 dividendenberechtigte Vorzugsaktien (ISIN DE0005550636) und 10.160.000 dividendenberechtigte Stammaktien (ISIN DE0005550602) eingeteiltes Grundkapital zugrunde.
Die Dividende ist am 11. Mai 2022 zahlbar.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
Nach § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr. Übertragen auf die besondere Organstruktur der Drägerwerk AG & Co. KGaA, deren Leitung und Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin Drägerwerk Verwaltungs AG obliegt, bezieht sich der Vergütungsbericht auf die Vergütung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats der Drägerwerk AG & Co. KGaA.
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht ist nachfolgend in Abschnitt II. wiedergegeben und über die Webseite der Gesellschaft unter
www.draeger.com/hv
verfügbar.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.
6.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und der Quartalsfinanzberichte
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der Zwischenlageberichte des Halbjahresfinanzberichtes und etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr 2022 und für das Geschäftsjahr 2023, soweit sie vor der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2023 aufgestellt werden, zu wählen.
7.
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 31 Abs. 3
Die Satzung enthält in § 31 Abs. 3 Verweise auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuches zur Berichterstattung über die Vergütung von Vorstandsmitgliedern, die seit Geltung des neuen § 162 AktG betreffend den Vergütungsbericht entfallen und durch § 162 AktG ersetzt worden sind. Hieran soll die Satzung angepasst werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
§ 31 Abs. 3 der Satzung wird geändert und lautet wie folgt:
'Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat erstellen jährlich einen Vergütungsbericht nach Maßgabe von § 162 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung, in dem unbeschadet der gesetzlich geforderten Angaben auch Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin in entsprechender Anwendung von § 162 AktG zu machen sind.'
Im Übrigen bleibt § 31 der Satzung unberührt.
II.
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021
Einleitung
Die Drägerwerk Verwaltungs AG ist persönlich haftende Gesellschafterin der Drägerwerk AG & Co.KGaA ('Dräger') und handelt durch ihren Vorstand. Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG ('Vorstand') fungiert als Leitungsorgan von Dräger. Der Vergütungsbericht fasst zur transparenten Darstellung die wesentlichen Elemente des Vergütungssystems des Vorstands der Drägerwerk Verwaltungs AG sowie des Aufsichtsrats der Drägerwerk AG & Co. KGaA zusammen und legt die Höhe und Struktur der Vergütung offen. Diese individuelle Offenlegung erfolgt in Bezug auf die gewährte und geschuldete sowie die zugesagte Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021. Zudem erläutert der vorliegende Vergütungsbericht die Systematik, wie sich die einzelnen Vergütungsbestandteile ergeben und wie diese die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern. Der Vergütungsbericht ist von Vorstand und Aufsichtsrat der Dräger Verwaltungs AG gemeinsam erstellt worden. Die Offenlegung im Vergütungsbericht erfolgt nach Maßgabe des Aktiengesetzes (§ 162 AktG) sowie den Grundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019.
Das jeweils aktuelle Vergütungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat kann auf der Internetseite der Drägerwerk AG & Co. KGaA unter folgendem Link
www.draeger.com/jahresabschluss
abgerufen werden. Zudem ist der Vergütungsbericht unter diesem Link
www.draeger.com/Verguetungsbericht
veröffentlicht. Der Vergütungsbericht wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH gemäß den Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG geprüft. Der Vermerk über diese Prüfung ist unter folgendem Link zugänglich:
www.draeger.com/jahresabschluss
RÜCKBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
Aufgrund der weitreichenden Änderungen des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtline (ARUG II) und der Neufassung des DCGK beschäftigte sich der Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG im Detail mit dem bestehenden Vergütungssystem des Vorstands. Hierbei erfolgte insbesondere eine Überprüfung des Vergütungssystems vor dem Hintergrund der veränderten regulatorischen Anforderungen. In diesem Zug wurde das der Hauptversammlung zuletzt am 10. Mai 2019 vorgelegte Vergütungssystem im Hinblick auf die Regelungen zur Altersversorgung der Vorstandsmitglieder angepasst und am 23. Februar 2021 durch den Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG beschlossen.
Das neue Vergütungssystem für den Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 7. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 89,2 % gebilligt und wird mit Wirkung seit dem 1. Januar 2021 auf sämtliche Vorstandsdienstverträge angewendet.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde zudem durch Beschluss des Aufsichtsrats der Drägerwerk Verwaltungs AG vom 9. Dezember 2020 die Bestellung von Herrn Gert-Hartwig Lescow zum Vorstand Finanzen und IT und zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden für fünf Jahre beginnend am 1. April 2021 bis zum 31. März 2026 beschlossen. Auch der dieser Verlängerung der Bestellung zugrundeliegende Vorstandsdienstvertrag entspricht dem vorgelegten Vergütungssystem.
Vergütung des Vorstands
Grundlagen
GRUNDSÄTZE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DES VORSTANDS
Mit dem Ziel einer vorbildlichen Governance und Transparenz gegenüber seinen Aktionären legt Dräger Wert auf eine ausführliche Darstellung der Vorstandsvergütung.
Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystem stehen maßgeblich die Unternehmensgrundsätze von Dräger im Vordergrund: Dräger will und wird auch künftig ein unabhängiges, selbstbestimmtes, wegweisendes, wertschaffendes und attraktives Unternehmen sein. Ausgehend von dieser Basis hat Dräger sich mittelfristige Unternehmensziele gesetzt: Umsatzwachstum und ausbalancierte regionale Verteilung, Innovationsführerschaft sowie Ausbau des Systemgeschäfts und differenzierter Vertriebskanäle.
Die Säulen des langfristigen Erfolgs von Dräger sind neben einem stetigen Wachstum auch eine stabile und nachhaltige ökonomische Wertentwicklung. Die Steuerung des Unternehmens erfolgt mithilfe eines wertorientierten Managementsystems, dessen Grundlage die Finanzkennzahl Dräger Value Added (DVA) bildet. Durch die Ausrichtung des Unternehmens am DVA soll neben einem profitablen Wachstum auch eine Erhöhung der operativen Effizienz sowie der Kapitaleffizienz erreicht werden.
Bereits seit 2010 richtet Dräger die Steuerung des Unternehmens auf eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts aus. Als Kennzahl für dessen Messung hat Dräger die unternehmensbezogene Kennziffer Dräger Value Added (DVA) eingeführt. Der DVA ist die Differenz zwischen dem EBIT der letzten zwölf Monate und den kalkulatorischen Kapitalkosten (Basis: Durchschnitt des eingesetzten Kapitals (Capital Employed) der letzten zwölf Monate). Die DVA-Steuerung ist bei Dräger in alle relevanten Managementprozesse integriert. Insbesondere bei der Strategiedefinition, in der Planung und im regelmäßigen Reporting sowie bei Investitions- und operativen Entscheidungen kommt die Maxime der Wertsteigerung zum Tragen. Konsequenterweise richtet sich auch die erfolgsabhängige Vergütung des Managements bei Dräger überwiegend nach dem DVA. Die quantitativen Ziele wurden so gewählt, dass sie den DVA, den Cashflow oder ausgewählte strategische Ziele direkt und positiv beeinflussen. Grundsätzlich ist damit sichergestellt, dass sich die variable Vergütung des Vorstands und aller anderen Teilnehmer des Top Management Incentive-Programms am Erfolg des gesamten Unternehmens oder der jeweiligen Region beziehungsweise des Landes messen. Dabei orientieren sich die Short-Term Incentive - Ziele des Vorstands an den Zielen des Top Managements.
Das System zur Vergütung des Vorstands trägt maßgeblich zur Umsetzung der wertorientierten Unternehmensstrategie von Dräger bei. Aufgrund der Relevanz des DVA für die Unternehmenssteuerung ist diese Kennzahl auch ein integraler Bestandteil der variablen Vergütung des Vorstands. Dabei ist die Vergütung der Vorstandsmitglieder an die kurz- und langfristige Entwicklung gekoppelt. Hierdurch stellt der Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG sicher, dass ein maßgeblicher Anreiz zur Berücksichtigung der wertorientierten Unternehmenssteuerung gesetzt wird.
Die Vergütung des Vorstands von Dräger besteht aus fixen und variablen Bestandteilen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Mitglieder des Vorstands entsprechend ihrer Leistung sowie ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs unter Berücksichtigung der Lage der Gesellschaft angemessen entlohnt werden.
Fixe Bestandteile sind dabei neben dem festen Jahresgrundgehalt auch die Nebenleistungen und die betriebliche Altersversorgung. Insbesondere die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung wurde unter dem seit dem 1. Januar 2021 angewendeten neuen Vergütungssystem neu geordnet. Anstelle der leistungsorientierten betrieblichen Altersversorgung tritt nun ein extern ausfinanziertes, versicherungsgebundenes Versorgungssystem mit garantierter Mindestverzinsung.
Die variablen Bestandteile umfassen einen Jahresbonus und einen Mehrjahresbonus. Letzterer unterteilt sich in zwei Komponenten: Einen Mid-Term Bonus (MTB) mit einer Performance-Periode von drei Jahren und einen Long-Term Bonus (LTB) mit einer Performance-Periode von fünf Jahren. Zudem kann bei besonderen, überobligatorischen Leistungen des Vorstandmitglieds eine Sonderzahlung mit Anreizwirkung für die Zukunft gewährt werden. Daneben ist es den Vorständen ebenso wie allen anderen Mitarbeitern von Dräger möglich, am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm von Dräger teilzunehmen.
Die folgende Grafik stellt die Vergütungsbestandteile und ihre maßgeblichen Parameter im Überblick dar, während die nachfolgenden Abschnitte deren Ausgestaltung und Anwendung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 im Detail erläutern:
Überblick der Bestandteile des Vergütungssystems
Von der im Vergütungssystem vorgesehenen Möglichkeit zur Gewährung einer Sonderzahlung mit Anreizwirkung für die Zukunft als Anerkennung für besondere, überobligatorische Leistungen wurde für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 kein Gebrauch gemacht.
Die Vergütung entspricht dem maßgeblichem Vergütungssystem, als dass insbesondere keine Abweichungen zum Vergütungssystem zu verzeichnen waren.
FESTLEGUNG DER KONKRETEN ZIEL-GESAMTVERGÜTUNG, ANGEMESSENHEIT DER VORSTANDSVERGÜTUNG
Für jedes Vorstandsmitglied legt der Aufsichtsrat eine konkrete Ziel-Gesamtvergütung unter Beachtung der Vorgaben des Vergütungssystems fest. Hierbei achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die Ziel-Gesamtvergütung einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds steht und andererseits die Größe und das Tätigkeitsfeld sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft widerspiegelt. Ein Überschreiten der üblichen Vergütung kann nur bei Vorliegen besonderer Gründe erfolgen.
Zur Sicherstellung der Angemessenheit der Vergütung wird diese anlassbezogen durch den Aufsichtsrat überprüft. Die Angemessenheit der Vergütung wird bei Bedarf anhand eines horizontalen und eines vertikalen Vergleichs ermittelt. Da es für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 für keines der Vorstandsmitglieder zu einer Anpassung der Ziel-Gesamtvergütung kam, bestand kein Anlass und keine Notwendigkeit für eine Überprüfung.
In der folgenden Tabelle wird die Zielvergütung jedes Vorstandsmitglieds individuell für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 dargestellt. Die Zielvergütung entspricht der für das Geschäftsjahr zugeteilten Vergütung unter der Annahme einer Zielerreichung von jeweils 100 % für die variable Vergütungskomponenten.
Zielvergütung Vorstandsmitglieder 2021
in Tsd. €
Stefan Dräger
Gert-Hartwig Lescow
Toni Schrofner
Rainer Klug
Dr. Reiner Piske
Jahresgrundgehalt
600,0
495,0
400,0
400,0
400,0
Nebenleistungen
13,4
24,4
17,2
11,7
22,0
Einjährige variable Vergütung
Jahresbonus
770,0
460,6
385,0
385,0
385,0
Mehrjährige variable Vergütung
MTB
420,0
251,3
210,0
210,0
210,0
LTB
350,0
209,4
175,0
175,0
175,0
Aktienbasierte Vergütung
1,1
1,1
1,1
1,1
1,1
Altersversorgung
300,0
247,5
180,0
160,0
160,0
Gesamtvergütung
2.454,5
1.689,3
1.368,3
1.342,8
1.353,1
MAXIMALVERGÜTUNG
Der Aufsichtsrat hat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG im aktuellen Vergütungssystem eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Summe aus Jahresgrundgehalt, betrieblicher Altersversorgung, Nebenleistungen, Jahresbonus und Mehrjahresbonus von EUR 20 Millionen für den Gesamtvorstand festgelegt. Diese Summe schafft aus Sicht des Aufsichtsrates ausreichend Spielraum, auch für die zukünftig in einzelnen Jahren fällige Auszahlung einer in mehreren Jahren zuvor verdienten und kumulierten Langzeit-Komponente. Unabhängig von dieser Maximalvergütung ist jedes einzelne variable Vergütungselement zudem individuell begrenzt. Die Überprüfung, ob die Summe der Vergütung des Vorstands diesen Betrag überschreitet und deshalb dementsprechend gekürzt werden muss, kann erst nach Zufluss aller Vergütungsbestandteile (insbesondere des Long-Term Bonus) erfolgen. Dies wird erstmalig nach Ende der Performance-Periode der Tranche 2021-2025 des Long-Term Bonus, also nach der Auszahlung im Geschäftsjahr 2026 erfolgen.
Die Vergütung im Geschäftsjahr 2021
FIXE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE
Jahresgrundgehalt
Das Jahresgrundgehalt ist die fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung. Sie orientiert sich am Aufgaben- und Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds und wird in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt.
Versorgungszusagen
Die Versorgungszusagen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in eine extern vorfinanzierte versicherungsgebundene Versorgung mit garantierter Mindestverzinsung überführt. Die Höhe der zugesagten Altersrente nach Vollendung des 67. Lebensjahres entspricht den Versicherungsleistungen, welche eine Renten-Rückdeckungsversicherung garantiert. Überschüsse des Versicherers werden dabei ausschließlich zur Erhöhung der Versicherungsleistungen verwendet. Die von der Gesellschaft zugesagten laufenden Versorgungsbeiträge betragen für jedes Dienstjahr bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes in der ersten Bestellungsperiode 35 % des Jahresgrundgehaltes. Der Beitrag erhöht sich mit jeder Vertragsverlängerung um 5 Prozentpunkte. Maximal wird ein Versorgungsbeitrag von 50 % des Jahresgrundgehaltes gewährt. Im Versorgungsfall besteht dann Anspruch auf eine Versorgungsleistung in Höhe der Versicherungsleistung aus der Renten-Rückdeckungsversicherung.
Im Vergleich zu der neuen versicherungsgebundenen Versorgung wurde bei den alten Versorgungszusagen allen Vorstandsmitgliedern ein jährlicher Versorgungsbeitrag von bis zu 15 % des Jahresgrundgehalts gewährt. Des Weiteren konnte durch Entgeltumwandlung eine Eigenleistung von jährlich bis zu 20 % des Jahresgrundgehalts hinzukommen. In Abhängigkeit von der Konzern-EBIT-Marge erhöhte sich der jährliche Versorgungsbetrag von Gert-Hartwig Lescow um bis zu 15 % des rentenfähigen Einkommens. In Jahren, in denen die Konzern-EBIT-Marge den Wert von 5 % vom Umsatz überstieg, erhielt Stefan Dräger einen weiteren Versorgungsbetrag von 50 % seines Entgeltumwandlungsbetrags, maximal jedoch 8 % des Jahresgrundgehalts und Gert-Hartwig Lescow einen weiteren Versorgungsbetrag, der genauso hoch war wie sein Entgeltumwandlungsbetrag, maximal jedoch 5 % des Jahresgrundgehalts.
Der bis zum 31. Dezember 2020 erreichte Besitzstand, in Form der bis dahin zeitanteilig erreichten Versorgungsanwartschaft, wird festgestellt und in vollem Umfang aufrechterhalten.
Aus diesem Grund bezieht sich die nachfolgende Tabelle auf die alten Versorgungszusagen. Sie beinhaltet individualisiert bewertungsmäßige Anpassungen in Form von Zuführungen im Geschäftsjahr 2021 sowie die Barwerte der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2021. Aus Konsistenzgründen handelt es sich um Werte gemäß HGB:
Alte Versorgungszusagen gemäß HGB
in Tsd. €
Zuführung Verpflichtung
Barwert der Pensionsverpflichtungen - HGB
Stefan Dräger
669,1
5.690,6
Gert-Hartwig Lescow
363,9
2.412,2
Toni Schrofner
73,7
725,7
Rainer Klug
32,3
277,8
Dr. Reiner Piske
72,5
297,3
Summe
1.211,5
9.403,7
Die neuen Versorgungszusagen werden nicht wie bisher von der Drägerwerk AG & Co. KGaA bedient, sondern von der Drägerwerk Verwaltungs AG, der persönlich haftenden Gesellschafterin. Da diese nicht zum IFRS geführten Konsolidierungskreis gehört und der Jahresabschluss nach HGB aufzustellen ist, sind die Angaben zu den neuen Versorgungszusagen in der nachfolgenden Tabelle nach HGB ausgeführt.
Neue Versorgungszusagen gemäß HGB
in Tsd. €
Jahresgrund-
gehalt
Versorgungs-
beitrag
in % des Jahresgrund-
gehalts
Versorgungs-
beiträge
Einmalzahlungen
Summe Versorgungs-
beiträge
und Einmal-
zahlungen
Barwert der Pensions-
verpflichtungen
HGB
Stefan Dräger
600,0
50 %
300,0
633,3
933,3
886,0
Gert-Hartwig Lescow
495,0
50 %
247,5
1.160,2
1.407,7
1.348,8
Toni Schrofner
400,0
45 %
180,0
0,5
180,5
156,4
Rainer Klug
400,0
40 %
160,0
0,5
160,5
137,7
Dr. Reiner Piske
400,0
40 %
160,0
0,5
160,5
137,3
Summe
2.295,0
46 %
1.047,5
1.795,0
2.842,5
2.666,2
Durch die Umstellung von der alten Pensionszusage auf das neue versicherungsrückgedeckte Versorgungssystem ist den Vorstandsmitgliedern ein Nachteil entstanden, welcher durch eine zusätzliche Einmalzahlung der Drägerwerk Verwaltungs AG in die neue Versorgungsordnung ausgeglichen wurde.
NEBENLEISTUNGEN
Die Nebenleistungen, welche die Vorstände zusätzlich zur oben beschriebenen Vergütung erhalten, umfassen einen Zuschuss zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Gesundheitsvorsorge; hinzu kommt ein Dienstwagen zur geschäftlichen und privaten Nutzung. Die anfallende Lohnsteuer tragen die Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft hat für die Vorstandsmitglieder außerdem eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen und trägt die Prämien für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Directors- and Officers-Versicherung, D&O), die kein Bestandteil der Vorstandsvergütung sind. Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht eine Selbstbeteiligung, die gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG seit 2010 auf das Eineinhalbfache des fixen Bruttojahresgrundgehalts festgelegt ist. Darüber hinaus wurden für das Geschäftsjahr 2021 keine weiteren Nebenleistungen zugesagt.
VARIABLE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE
Jahresbonus
Um die Umsetzung operativer Unternehmensziele zu incentivieren, wird den Mitgliedern des Vorstands ein Jahresbonus gewährt. Die Performance-Periode ist dabei das jeweilige Geschäftsjahr.
Die Performance-Messung im Rahmen des Jahresbonus erfolgt anhand zweier Teilziele, welche additiv miteinander verknüpft sind. Als Teilziele werden vor Beginn des Geschäftsjahres zum einen individuelle Ziele und zum anderen KPI-Ziele hinterlegt. Die Zielerreichung je Teilziel kann zwischen 0 % und 200 % liegen. Ein Totalausfall des Jahresbonus ist demnach möglich. Ebenso ist im Falle erheblicher Übererreichung die maximal mögliche Zielerreichung auf 200 % begrenzt. Die nach Abschluss des Geschäftsjahres ermittelte Zielerreichung wird mit den beiden Zielbeträgen und ihren jeweiligen Gewichtungen multipliziert und führt zu einer Barauszahlung. Die Barauszahlung ist ebenfalls auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Die ausgewählten individuellen Ziele sowie die KPI-Ziele adressieren dabei vorrangig zentrale finanzielle Steuerungsgrößen in den beiden Segmenten Sicherheitstechnik und Medizintechnik und knüpfen somit an wesentliche Kennzahlen an, welche für die Unternehmenssteuerung Drägers relevant sind.
Die expliziten Schwellen-, Ziel- und Maximalwerte werden je Ziel und Vorstandsmitglied in den folgenden Abschnitten individuell und transparent ausgewiesen.
Individuelle Ziele
Das Teilziel 'individuelle Ziele' wird im Rahmen des Jahresbonus mit rund 55 % gewichtet. Die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder wird anhand der für das jeweilige Vorstandsmitglied vor Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres festgelegten individuellen Ziele festgestellt. Die festgelegten individuellen Ziele können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die ambitioniert gesetzten individuellen Ziele knüpfen dabei an die von den Vorstandsmitgliedern verantworteten Geschäftsbereiche an und sorgen dadurch für eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten. Als Zielkategorien für die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete individuelle Vergütung waren das EBIT, der Free Cash Flow, der Umsatz und der Deckungsbeitrag des Jahres 2020 maßgeblich.
Das EBIT ist Ausgangsgröße zur Ermittlung des DVA, welcher die maßgebliche Steuerungsgröße innerhalb des Dräger-Konzerns darstellt. Es ermöglicht das angestrebte profitable Wachstum und trägt somit zur Erreichung wesentlicher strategischer Ziele bei. Die Festlegung spezifischer EBIT-Ziele für jeden der beiden Unternehmensbereiche Medizin- und Sicherheitstechnik ermöglicht zudem eine stärkere Fokussierung der einzelnen Bereiche und sichert damit auch den Erfolg des Gesamtunternehmens.
Zusätzlich ist für den Vorstandsvorsitzenden und den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden jeweils ein Ziel für den Free Cashflow festgelegt. Der Free Cashflow beschreibt die freien, dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Geldmittel und fördert das von Dräger angestrebte profitable Wachstum, indem eine Verbesserung des Innenfinanzierungspotenzials von Dräger erreicht wird.
Darüber hinaus ist für das Vorstandsmitglied für den Bereich Sicherheitstechnik ein Umsatzziel vereinbart. Aufgrund der heterogeneren Geschäftsentwicklung in diesem Geschäftsbereich soll hierdurch das Wachstum zusätzlich incentiviert werden. Dies soll die derzeitige Marktposition entsprechend der strategischen Zielsetzungen ausbauen und konkretisieren.
Der Vorstand Vertrieb und Personal verantwortet in seiner Rolle die Schnittstellenfunktion zwischen den beiden Unternehmensbereichen Medizin- und Sicherheitstechnik und den Kunden. Die Vertriebssteuerung erfolgt dabei dezentral innerhalb der jeweiligen Ländergesellschaften, welche in drei Regionsclustern zusammengefasst sind. Für jedes dieser Cluster wurde dabei ein Ziel für den Deckungsbeitrag definiert. Der Deckungsbeitrag gibt die Differenz zwischen Erlösen und variablen Kosten wieder. Als solcher setzt er Anreize zum Aufbau kosteneffizienter Strukturen und trägt somit zu einer nachhaltig werthaltigen Entwicklung Drägers bei.
Kollektive Ziele für den gesamten Vorstand wurden für das Berichtsjahr nicht vereinbart. Die Feststellung des Grads der Zielerreichung erfolgte durch Beschluss des Aufsichtsrats nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Für die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete individuelle Vergütung waren die folgenden individuellen Ziele resultierend aus 2020 für die Vorstandsmitglieder vereinbart:
Individuelle Ziele des Jahresbonus 2020 (Gewährung 2021)
Gewichtung
in %
Schwellen-
wert
in Mio. €
Zielwert
in Mio. €
Maximalwert
in Mio. €
Ist-Wert
in Mio. €
Ziel-
erreichung
in %
Gesamtziel-
erreichung
in %
Stefan Dräger / Gert-Hartwig Lescow
EBIT des Unternehmens-
bereichs Medizintechnik
33,3 %
1,2
31,2
71,2
329,4
200,0 %
EBIT des Unternehmens-
bereichs Sicherheitstechnik
33,3 %
10,5
35,5
60,5
67,2
200,0 %
200,0 %
Free Cash Flow
33,4 %
-1,0
49,0
99,0
196,9
200,0 %
Toni Schrofner
EBIT des Unternehmens-
bereichs Medizintechnik
100,0 %
1,2
31,2
71,2
329,4
200,0 %
200,0 %
Rainer Klug
EBIT des Unternehmens-
bereichs Sicherheitstechnik
66,7 %
10,5
35,5
60,5
67,2
200,0 %
170,8 %
Umsatz des Unternehmens-
bereichs Sicherheitstechnik
33,3 %
1.041,0
1.096,0
1.162,0
1.104,1
112,2 %
Dr. Reiner Piske
Deckungsbeitrag Europa
33,4 %
396,5
426,9
457,3
716,7
200,0 %
200,0 %
Deckungsbeitrag Amerika
33,3 %
95,0
111,5
128,0
147,5
200,0 %
Deckungsbeitrag Afrika, Asien, Australien (AAA)
33,3 %
202,7
221,7
240,7
277,1
200,0 %
KPI - Ziele
Zudem beruht die Auszahlung des Jahresbonus auf der Zielerreichung aus dem mit rund 45 % gewichteten Teilziel 'KPI-Ziele'. Für dieses Teilziel wählt der Aufsichtsrat jährlich eine Gruppe von KPI aus und bestimmt die dafür anwendbaren Zielbandbreiten und die Gewichtungen. Bei den KPI-Zielen legte der Aufsichtsrat für die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung den Fokus auf Umsatzziele. Insgesamt wurden drei unterschiedliche Umsatzziele definiert. Diese adressieren spezifische Fokusthemen innerhalb der beiden Geschäftsbereiche von Dräger, denen besondere strategische Bedeutung zugemessen wurde. Durch die Berücksichtigung als Erfolgsziel innerhalb des Jahresbonus wird speziell im Bereich dieser Fokusthemen Wachstum incentiviert und ein wesentlicher Beitrag zum intendierten stetigen Wachstum von Dräger in beiden Unternehmensbereichen geleistet.
Auch für dieses Teilziel erfolgte die Festsetzung des Grads der Zielerreichung durch Beschluss des Aufsichtsrats nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete variable Vergütung basierte auf folgenden für 2020 festgelegten KPI-Zielen:
KPI-Ziele des Jahresbonus 2020 (Gewährung 2021)
Stefan Dräger / Gert-Hartwig Lescow / Toni Schrofner / Rainer Klug / Dr. Reiner Piske
Gewichtung
in %
Schwellen-
wert
Zielwert
Maximalwert
Ist-Wert
Ziel-
erreichung
in %
Gesamtziel-
erreichung
in %
Geräte- und Service-Umsatz-Monitoring
(indiziert / Zielwert = 100 %)
33,4 %
83,0
100,0
112,0
158,0
200,0 %
173,3 %
Umsatz mit neuen Produkten Medizintechnik
(in Mio. €)
33,3 %
80,0
120,0
160,0
257,4
200,0 %
Umsatz mit neuen Produkten Sicherheitstechnik
(in Mio. €)
33,3 %
27,3
40,3
53,3
42,9
119,9 %
Gesamtzielerreichung Jahresbonus
Für die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete individuelle Vergütung ergaben sich unter Zugrundelegung der Zielerreichung in den individuellen Zielen und den KPI-Zielen folgende Auszahlungsbeträge:
Jahresbonus 2020 Zusammenfassung (Gewährung 2021)
Zielbetrag
in Tsd. €
Zielerreichung individuelle Ziele
in %
(Gewichtung:
55 %)
Zielerreichung KPI-Ziele
in %
(Gewichtung:
45 %)
Gesamtziel-
erreichung
in %
Auszahlungsbetrag
in 2021
in Tsd. €
Stefan Dräger
770,0
200,0 %
173,3 %
188,0 %
1.446,7
Gert-Hartwig Lescow
440,0
200,0 %
173,3 %
188,0 %
826,7
Toni Schrofner
385,0
200,0 %
173,3 %
188,0 %
723,3
Rainer Klug
385,0
170,8 %
173,3 %
171,9 %
662,0
Dr. Reiner Piske
385,0
200,0 %
173,3 %
188,0 %
723,3
Mehrjahresbonus
Um insbesondere auch die langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu fördern, erhalten die Vorstandsmitglieder neben dem Jahresbonus eine mittel- und langfristige variable Vergütung in Form eines Mehrjahresbonus. Dieser unterteilt sich zum einen in einen Mid-Term Bonus mit einer Performance-Periode von drei Jahren und zum anderen in einen Long-Term Bonus mit einer Performance-Periode von fünf Jahren. Der Zielbetrag des Mehrjahresbonus teilt sich wie folgt auf den Mid-Term Bonus und den Long-Term Bonus auf:
Maßgebliche Zielgröße ist für beide Komponenten jeweils der erreichte DVA auf Konzernebene. Durch eine Verknüpfung der mittel- und langfristigen variablen Vergütung mit dem Erreichen des Group-DVA-Ziels wird ein starker Anreiz für eine langfristig wertorientierte Steuerung des Unternehmens gesetzt.
Mid-Term Bonus
Die Zielerreichung für den Mid-Term Bonus wird über drei Jahre gemessen, das jeweils betrachtete Geschäftsjahr sowie die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre. Für die 2021 gewährte und geschuldete Mid-Term Bonus Tranche 2018 - 2020 fließen somit die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 in die Zielerreichung ein. Die Zielerreichung kann einen Wert von 0 % bis 250 % annehmen. Ein Totalausfall des Mid-Term Bonus ist demnach möglich. Ebenso ist im Falle erheblicher Übererreichung die maximal mögliche Zielerreichung auf 250 % begrenzt. Um eine Auszahlung aus dem Mid-Term Bonus zu erhalten, muss der kumulierte Group-DVA-Ist-Wert über drei Jahre mindestens positiv sein. Die Barauszahlung aus dem Mid-Term Bonus ist auf 250 % des Zielbetrags begrenzt und errechnet sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit der Zielerreichung für das Drei-Jahres Group-DVA-Ziel.
Der Aufsichtsrat hat in der Vergangenheit für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 im Zuge der Genehmigung des Budgets Zielbandbreiten für das Group-DVA-Ziel festgelegt. Nach Abschluss der Performance-Periode der Mid-Term Bonus Tranche 2018 - 2020 wurde die Zielerreichung anhand eines Abgleichs zwischen dem über die Performance-Periode erreichten kumulierten Group-DVA-Ist-Werten und den kumulierten festgelegten Zielbandbreiten ermittelt. Aus den festgelegten Zielbandbreiten ergibt sich für die Tranche des Mid-Term-Bonus 2018 - 2020 folgende Zielerreichungskurve:
Die folgende tabellarische Übersicht fasst für die 2021 zur Auszahlung gekommene Tranche des Mid-Term Bonus 2018 - 2020 den festgelegten Schwellen- , Ziel - und Maximalwert für das Drei-Jahres Group-DVA-Ziel sowie die tatsächliche Zielerreichung und die hieraus resultierenden Auszahlungshöhen zusammen.
Mid-Term Bonus Tranche 2018 - 2020 Zusammenfassung (Gewährung 2021)
Zielbetrag
in Tsd. €
Schwellenwert Drei-Jahres Group-DVA
in Mio. €
Zielwert Drei-Jahres Group-DVA
in Mio. €
Maximalwert Drei-Jahres Group-DVA
in Mio. €
Ist-Wert Drei-Jahres Group-DVA
in Mio. €
Zielerreichung
in %
Auszahlungs-
betrag in 2021
in Tsd. €
Stefan Dräger
420,0
0
150,0
375,0
237,7
158,5 %
665,5
Gert-Hartwig Lescow
240,0
380,3
Toni Schrofner
210,0
332,8
Rainer Klug
210,0
332,8
Dr. Reiner Piske
210,0
332,8
Long-Term Bonus
Die Zielerreichung für den Long-Term Bonus wird über fünf Jahre vorwärtsgerichtet gemessen und in Tranchen dargestellt. Auch hier kann die Zielerreichung einen Wert von 0 % bis 250 % annehmen. Ein Totalausfall des Long-Term Bonus ist demnach möglich. Ebenso ist im Falle erheblicher Übererreichung die maximal mögliche Zielerreichung auf 250 % begrenzt. Um eine Auszahlung aus dem Long-Term Bonus zu erhalten, muss der erzielte kumulierte Fünf-Jahres Group-DVA Ist-Wert mindestens positiv sein. Die Barauszahlung aus dem Long-Term Bonus ist auf 250 % des Zielbetrags begrenzt und errechnet sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit der Zielerreichung für das Fünf-Jahres Group-DVA-Ziel.
Zu Beginn der Performance-Periode legte der Aufsichtsrat auf Basis der Fünf-Jahres-Planung ein Group-DVA-Ziel fest, welches nach Ablauf der Performance-Periode kumulativ erreicht werden soll. Der Grad der Zielerreichung wird anhand eines Abgleichs zwischen den erreichten, kumulierten Group-DVA-Ist-Werten und dem vorab festgelegten Zielwert ermittelt.
Der Long-Term Bonus wurde erstmalig im Jahr 2019 für die Tranche 2019 - 2023 zugeteilt, sodass eine erstmalige vollständige Auszahlung hieraus erst im Jahr 2024 erfolgt. Im Rahmen der Einführung legte der Aufsichtsrat einmalig zum Zeitpunkt der Zielfestsetzung für diese Performance-Periode für jedes der Jahre 2019 bis 2022 Zwischenziele fest. Bei Erreichen dieser Ziele erhalten die Vorstandsmitglieder eine Vorschusszahlung in Höhe von 50 % des jeweiligen jährlichen Zielbetrags der Long-Term Bonus Tranchen, welche mit der finalen Bonushöhe verrechnet wird. Der finale Auszahlungsbetrag ermittelt sich dabei einmalig als das Fünffache des Zielbetrags multipliziert mit der finalen Zielerreichung, welche bei 250 % begrenzt ist.
Soweit sich im Rahmen der Verrechnung ein Saldo zugunsten des Vorstandsmitglieds ergibt, ist dieser an das Vorstandsmitglied auszubezahlen; im Falle eines Saldos zuungunsten des Vorstandsmitglieds sind zu viel erhaltene Beträge grundsätzlich zurückzuerstatten. In letzterem Fall kann der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Gesamtumstände entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Negativsaldo mit anderen Ansprüchen oder zukünftigen variablen Vergütungszahlungen in zumutbarer Weise verrechnet wird, ohne dass es einer Zustimmung des Vorstandsmitglieds bedarf.
Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der jeweilige Vorstand seinen Vertrag vollständig erfüllt.
Die weitere Tabelle zeigt die im Jahr 2021 gezahlten Vorschüsse für die erstmalige Tranche 2019 - 2023 für das 2020 erreichte Zwischenziel:
Long-Term Bonus Tranche 2019 - 2023 (Zwischenziel 2020)
Zielbetrag
in Tsd. €
Zwischenziel
DVA 2020
in Mio. €
Ist-Wert
DVA 2020
in Mio. €
Zwischenziel erreicht
Auszahlungsbetrag
(Vorschusszahlung 2021)
in Tsd. €
Stefan Dräger
350,0
-18,1
296,9
ja
175,0
Gert-Hartwig Lescow
200,0
100,0
Toni Schrofner
175,0
87,5
Rainer Klug
175,0
87,5
Dr. Reiner Piske
175,0
87,5
Für die Long-Term Bonus Tranche 2021 - 2025 hat der Aufsichtsrat folgende Zielbeträge sowie je einen Schwellen-, Ziel- und Maximalwert für das Fünf-Jahres Group DVA-Ziel festgelegt. Der Soll/Ist-Vergleich mit der Zielerreichung dieser Tranche kann erst im Auszahlungsjahr 2026 dargestellt werden.
Long-Term Bonus Tranche 2021 - 2025
Zielbetrag
in Tsd. €
Schwellen-
wert
Fünf-Jahres Group DVA
in Mio. €
Zielwert
Fünf-Jahres Group DVA
in Mio. €
Maximalwert
Fünf-Jahres Group DVA
in Mio. €
Stefan Dräger
350,0
250,0
500,0
875,0
Gert-Hartwig Lescow
200,0
Toni Schrofner
175,0
Rainer Klug
175,0
Dr. Reiner Piske
175,0
Aktienbasierte Vergütung
Vorstandsmitglieder haben die Möglichkeit, am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm von Dräger teilzunehmen. Für den Erwerb von je drei Vorzugsaktien aus eigenen Mitteln erhalten die Teilnehmer von Dräger eine Vorzugsaktie gratis in ihrem jeweiligen Depot gutgeschrieben. Es können maximal 20 Aktienpakete aus eigenen Mitteln erworben werden. Die Haltefrist für diese Vorzugsaktien - einschließlich der selbst erworbenen - beträgt zwei Jahre.
Zudem hat der Aufsichtsrat den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 die Möglichkeit eingeräumt, auf Wunsch statt der Auszahlung eines Teils ihrer variablen Vergütung in Bar, eine Auszahlung in Aktien gemäß den Bestimmungen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms bekommen zu können. Dieser Teil beträgt für den Vorsitzenden 30 %, seinen Stellvertreter 25 % und ein einfaches Mitglied 20 %. Von dieser Möglichkeit können alle Vorstandsmitglieder erstmals im Auszahlungsjahr 2022 Gebrauch machen. Sofern das Vorstandsmitglied dieses Wahlrecht ausübt und im Anschluss kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm gewährt wird, erhält das Vorstandsmitglied den hierfür einbehaltenen Auszahlungsbetrag am Ende des Kalenderjahres mit einem Aufschlag von 10 % in bar zurückgezahlt.
In den folgenden Tabellen wird zum einen die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete aktienbasierte Vergütung und zum anderen die Entwicklung, bezogen auf die Anzahl der gesperrten Aktien, dargestellt:
Aktienbasierte Vergütung 2021
Anzahl Aktienpakete erworben aus eigenen Mitteln
in Stück
Kurswert
je Vorzugsaktie
in €
Kaufpreise
je Aktienpaket
in €
Anzahl erhaltene Gratis-
Vorzugsaktien
in Stück
Kurswert am Einbuchungstag
je Vorzugsaktie
in €
Aktienbasierte Vergütung
gesamt
in €
Stefan Dräger
20
55,55
166,65
20
55,55
1.111,00
Gert-Hartwig Lescow
20
55,55
166,65
20
55,55
1.111,00
Toni Schrofner
20
55,55
166,65
20
55,55
1.111,00
Rainer Klug
20
55,55
166,65
20
55,55
1.111,00
Dr. Reiner Piske
20
55,55
166,65
20
55,55
1.111,00
Aktienspiegel 2021
in Stück
Anzahl gesperrter Aktien
1. Januar 2021
Zugang gesperrter Aktien
2021
Entsperrte Aktien
2021
Anzahl gesperrter Aktien
31. Dezember 2021
Stefan Dräger
240
80
80
240
Gert-Hartwig Lescow
240
80
80
240
Toni Schrofner
80
80
-
160
Rainer Klug
80
80
-
160
Dr. Reiner Piske
160
80
-
240
VERGÜTUNGSBEZOGENE RECHTSGESCHÄFTE
Leistungen Dritter
Keinem Mitglied des Vorstands wurden für das abgelaufene Geschäftsjahr Leistungen Dritter im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt oder zugesagt.
Konzerninterne Organstellungen und Nebentätigkeiten.
Etwaige Ansprüche auf Vergütungen für die Übernahme von konzerninternen Organstellungen oder die Übernahme von (ehrenamtlichen) Funktionen innerhalb eines Verbandes auf Wunsch der Gesellschaft sind durch die Zahlung des Jahresgrundgehalts abgegolten. Erhält ein Vorstandsmitglied für derartige Tätigkeiten eine Vergütung, wird diese vollständig auf das Jahresgrundgehalt angerechnet.
Die Übernahme jedweder weiteren Nebentätigkeiten erfordert die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats. Ob und inwieweit eine etwaige Vergütung hieraus auf die Vergütung angerechnet werden soll, obliegt der Entscheidung des Aufsichtsrats.
Für das vergangene Geschäftsjahr wurde keinem Vorstandsmitglied eine Vergütung im Zusammenhang mit der Übernahme von konzerninternen Organstellungen, der Übernahme von (ehrenamtlichen) Funktionen innerhalb eines Verbandes auf Wunsch der Gesellschaft oder für eine Nebentätigkeit gewährt.
Leistungen bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrags-Abfindungsregelungen
Im Fall der Beendigung des Vorstandsamts durch Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund (§ 84 Abs. 3 S. 1 AktG) kann die Gesellschaft den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf eines Kalendermonats kündigen und das Vorstandsmitglied unter Fortzahlung der Bezüge von seiner Verpflichtung der Leistungserbringung freistellen.
Alle Verträge der aktiven Vorstandsmitglieder enthalten Regelungen für eine vorzeitige Beendigung ihrer Tätigkeit ohne wichtigen Grund. Sie begrenzen die Abfindung auf die Gesamtvergütung, bestehend aus dem festen Grundgehalt, variabler Vergütung, etwaiger Sonderzahlungen und Nebenleistungen, von maximal zwei Geschäftsjahren (Abfindungs-Cap) und übersteigen in keinem Fall die Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags.
Sofern die Beendigung des Dienstvertrags aufgrund eines durch das Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Gründen erfolgt, entfällt der Anspruch auf eine Abfindung.
Im Geschäftsjahr 2021 hat keiner der Vorstandsmitglieder seine Tätigkeit beendet, weder vorzeitig noch regulär.
Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Vorstands
VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN VORSTANDSMITGLIEDER
Die folgenden Tabellen stellen die gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstandsmitglieder gem. § 162 AktG dar. Im Ausweis des Geschäftsjahres 2021 handelt es sich dabei um das für das Geschäftsjahr ausbezahlte Jahresgrundgehalt, die für das Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen, den im Geschäftsjahr 2021 gewährten Jahresbonus für 2020, den im Geschäftsjahr 2021 gewährten Mid-Term Bonus, der auf Basis der Performance in den Geschäftsjahren 2018 - 2020 ermittelt wurde, Vorschusszahlungen auf die Long-Term Bonus Tranche 2020 - 2024 sowie den Wert, der den Vorständen gratis gutgeschriebenen Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr 2021.
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung
2021
2020
Stefan Dräger, Vorstandsmitglied seit 1. März 2005, Vorstandsvorsitzender
in Tsd. €
in %
in Tsd. €
in %
Jahresgrundgehalt
600,0
20,7 %
600,0
29,4 %
Nebenleistungen
13,4
0,5 %
12,9
0,6 %
Summe der fixen Vergütungsbestandteile
613,4
21,1 %
612,9
30,0 %
Einjährige variable Vergütung
Jahresbonus 2019
1.223,4
60,0 %
Jahresbonus 2020
1.446,7
49,9 %
Mehrjährige variable Vergütung
MTB 2017 - 2019
28,4
1,4 %
MTB 2018 - 2020
665,5
22,9 %
LTB Vorschusszahlung
175,0
6,0 %
175,0
8,6 %
Aktienbasierte Vergütung
1,1
0,0 %
1,0
0,0 %
Summe der variablen Vergütungsbestandteile
2.288,3
78,9 %
1.427,8
70,0 %
Gesamtvergütung
2.901,7
100,0 %
2.040,7
100,0 %
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung
2021
2020
Gert-Hartwig Lescow, Vorstandsmitglied seit 1. April 2008, Vorstand Finanzen und IT & Stellv. Vorstandsvorsitzender
in Tsd. €
in %
in Tsd. €
in %
Jahresgrundgehalt
495,0
27,1 %
480,0
36,3 %
Nebenleistungen
24,4
1,3 %
24,7
1,9 %
Summe der fixen Vergütungsbestandteile
519,4
28,4 %
504,7
38,2 %
Einjährige variable Vergütung
Jahresbonus 2019
699,1
52,9 %
Jahresbonus 2020
826,7
45,2 %
Mehrjährige variable Vergütung
MTB 2017 - 2019
16,2
1,2 %
MTB 2018 - 2020
380,3
20,8 %
LTB Vorschusszahlung
100,0
5,5 %
100,0
7,6 %
Aktienbasierte Vergütung
1,1
0,1 %
1,0
0,1 %
Summe der variablen Vergütungsbestandteile
1.308,1
71,6 %
816,3
61,8 %
Gesamtvergütung
1.827,5
100,0 %
1.321,0
100,0 %
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung
2021
2020
Toni Schrofner, Vorstandsmitglied seit 1. September 2010, Vorstand Medizintechnik
in Tsd. €
in %
in Tsd. €
in %
Jahresgrundgehalt
400,0
25,6 %
400,0
41,4 %
Nebenleistungen
17,2
1,1 %
31,2
3,2 %
Summe der fixen Vergütungsbestandteile
417,2
26,7 %
431,2
44,7 %
Einjährige variable Vergütung
Jahresbonus 2019
431,6
44,7 %
Jahresbonus 2020
723,3
46,3 %
Mehrjährige variable Vergütung
MTB 2017 - 2019
14,2
1,5 %
MTB 2018 - 2020
332,8
21,3 %
LTB Vorschusszahlung
87,5
5,6 %
87,5
9,1 %
Aktienbasierte Vergütung
1,1
0,1 %
1,0
0,1 %
Summe der variablen Vergütungsbestandteile
1.144,7
73,3 %
534,3
55,3 %
Gesamtvergütung
1.561,9
100,0 %
965,5
100,0 %
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung
2021
2020
Rainer Klug, Vorstandsmitglied seit 1. August 2015, Vorstand Sicherheitstechnik
in Tsd. €
in %
in Tsd. €
in %
Jahresgrundgehalt
400,0
26,8 %
400,0
43,2 %
Nebenleistungen
11,7
0,8 %
11,8
1,3 %
Summe der fixen Vergütungsbestandteile
411,7
27,5 %
411,8
44,4 %
Einjährige variable Vergütung
Jahresbonus 2019
412,5
44,5 %
Jahresbonus 2020
662,0
44,3 %
Mehrjährige variable Vergütung
MTB 2017 - 2019
14,2
1,5 %
MTB 2018 - 2020
332,8
22,3 %
LTB Vorschusszahlung
87,5
5,9 %
87,5
9,4 %
Aktienbasierte Vergütung
1,1
0,1 %
1,0
0,1 %
Summe der variablen Vergütungsbestandteile
1.083,3
72,5 %
515,2
55,6 %
Gesamtvergütung
1.495,1
100,0 %
927,0
100,0 %
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung
2021
2020
Dr. Reiner Piske, Vorstandsmitglied seit 1. November 2015, Vorstand Vertrieb und Personal
in Tsd. €
in %
in Tsd. €
in %
Jahresgrundgehalt
400,0
25,53 %
400,0
40,03 %
Nebenleistungen
22,0
1,40 %
26,3
2,63 %
Summe der fixen Vergütungsbestandteile
422,0
26,93 %
426,3
42,66 %
Einjährige variable Vergütung
Jahresbonus 2019
470,3
47,06 %
Jahresbonus 2020
723,3
46,17 %
Mehrjährige variable Vergütung
MTB 2017 - 2019
14,2
1,42 %
MTB 2018 - 2020
332,8
21,24 %
LTB Vorschusszahlung
87,5
5,59 %
87,5
8,76 %
Aktienbasierte Vergütung
1,1
0,07 %
1,0
0,10 %
Summe der variablen Vergütungsbestandteile
1.144,7
73,07 %
573,0
57,34 %
Gesamtvergütung
1.566,7
100,00 %
999,3
100,00 %
VERGÜTUNG FRÜHERER VORSTANDSMITGLIEDER
Im Geschäftsjahr 2021 wurde dem früheren Vorstandsmitglied, Dr. Herbert Fehrecke, der seine Tätigkeit innerhalb der letzten 10 Geschäftsjahre beendet hat, eine Festvergütung in Form von Bezügen der Altersversorgung in Höhe von 21,7 Tsd. € gewährt und geschuldet. Für die weiteren 14 ehemaligen Vorstandsmitglieder, die ihre Tätigkeit vor mehr als 10 Jahren beendet haben, betrugen die festen Altersversorgungsbezüge 3.318,0 Tsd. € (2020: 3.302,0 Tsd. €).
Die nach IAS 19 ermittelten Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern beliefen sich zum Ende des Berichtsjahres auf 38.682,7 Tsd. € (2020: 42.279,9 Tsd. €).
Weitere Festvergütungen, Nebenleistungen, variable oder sonstige Vergütungen wurden den früheren Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 weder gewährt noch geschuldet.
AUFWENDUNGSERSATZANSPRÜCHE
Soweit die Drägerwerk Verwaltungs AG Vorstandsvergütungen trägt, steht ihr nach § 11 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung der Drägerwerk AG & Co. KGaA ein monatlich abzurechnender Aufwendungsersatzanspruch gegen die Drägerwerk AG& Co. KGaA zu. Für die Geschäftsführung und die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die persönlich haftende Gesellschafterin gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung der Drägerwerk AG & Co. KGaA eine gewinn- und verlustunabhängige Vergütung in Höhe von 6 % ihres im Jahresabschluss bilanzierten Eigenkapitals, die eine Woche nach der Aufstellung des Jahresabschlusses der persönlich haftenden Gesellschafterin fällig wird. Im Geschäftsjahr beträgt diese Vergütung 110,6 Tsd. € (2020: 115,9 Tsd. €) zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer.
Vergütung des Aufsichtsrats
Vergütungssystem des Aufsichtsrats
GRUNDLAGEN DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung und Beratung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Durch die Angemessenheit der Aufsichtsratsvergütung wird sichergestellt, dass die Gesellschaft auch weiterhin in der Lage sein wird, qualifizierte Kandidaten und/oder Kandidatinnen für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu gewinnen; hierdurch trägt auch die Aufsichtsratsvergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei.
Die ordentliche Hauptversammlung der Drägerwerk AG & Co. KGaA hat die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats der Drägerwerk AG & Co. KGaA seit dem Geschäftsjahr 2011 in der Satzung festgelegt. Nach der letztmaligen Überarbeitung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat erfolgte die Billigung dieses angepassten Vergütungssystems durch die Hauptversammlung am 30. September 2020 mit einer Mehrheit von 90,02 % der Stimmen. Sofern die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat im Zuge einer Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung Anlass zu einer Änderung eben jener sehen, unterbreiten sie der Hauptversammlung einen Vorschlag für ein geändertes Vergütungssystem oder eine geänderte Vergütungshöhe und für eine entsprechende Änderung von § 21 der Satzung; unabhängig von einer Änderung wird der Hauptversammlung die Vergütung des Aufsichtsrats einschließlich des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat alle vier Jahre zur (gegebenenfalls bestätigenden) Beschlussfassung nach § 113 Abs. 3 AktG vorgelegt.
VERGÜTUNGSSYSTEM DES AUFSICHTSRATS
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist abschließend in der Satzung geregelt; Nebenvereinbarungen bestehen nicht. Demnach erhält gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung der Drägerwerk AG & Co. KGaA jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine jährliche Vergütung, die sich aus einem Fixbetrag von 25.000 EUR und einer variablen Vergütung zusammensetzt. Die variable Komponente wird auf Basis der unternehmensbezogenen Kennziffer DVA ermittelt und beträgt 0,015 % des DVA, jedoch höchstens 20.000 EUR.
Gemäß § 21 Abs. 2 und 3 der Satzung der Drägerwerk AG & Co. KGaA basiert die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf den folgenden Grundsätzen: Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält den dreifachen und der stellvertretende Vorsitzende den eineinhalbfachen Betrag eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche Festvergütung von 10.000 EUR, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zusätzlich 30.000 EUR. Mitglieder des Nominierungsausschusses erhalten keine zusätzliche Vergütung.
Die Vergütung ist an die Dauer der Bestellung gekoppelt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihres Amtes ein Zwölftel der Vergütung. Dies gilt entsprechend für die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats.
Dem Aufsichtsrat werden keine Sitzungsgelder erstattet. Die Gesellschaft schließt für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenhaftpflicht- (D&O), eine Haftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung ab, die keine Bestandteile der Aufsichtsratsvergütung sind. Der Selbstbehalt für jedes Aufsichtsratsmitglied ist auf das Eineinhalbfache seiner fixen Jahresvergütung festgelegt.
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, welche bei einer Dräger-Konzerngesellschaft beschäftigt sind, beziehen ihre reguläre Vergütung von der jeweiligen Konzerngesellschaft. Sie hatten im Geschäftsjahr 2021 die Möglichkeit, wie auch alle anderen Arbeitnehmer in Deutschland, an dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilzunehmen.
Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats
Die folgende Tabelle weist die jedem einzelnen Mitglied des Aufsichtsrats der Drägerwerk AG & Co. KGaA gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021 aus. Gemäß Satzung der Gesellschaft ist die Aufsichtsratsvergütung insgesamt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im darauffolgenden Geschäftsjahr fällig. Im Ausweis für das Geschäftsjahr 2021 handelt es sich demzufolge um die für das Geschäftsjahr 2020 geleistete Aufsichtsratstätigkeit:
Aufsichtsratsvergütung der Drägerwerk AG & Co. KGaA
2021
2020
Festvergütung
Variable Vergütung
Vergütung Prüfungsausschuss
Gesamt-
vergütung
Festvergütung
Variable Vergütung
Vergütung Prüfungsausschuss
Gesamt-
vergütung
in T€
in %
in T€
in %
in T€
in %
in T€
in T€
in %
in T€
in %
in T€
in %
in T€
Stefan Lauer
(Vorsitzender)
60,0
21 %
60,0
21 %
10,0
17 %
130,0
60,0
21 %
0
0 %
10,0
17 %
70,0
Siegfrid Kasang
(stellvertretender Vorsitzender)
30,0
10 %
30,0
10 %
10,0
17 %
70,0
30,0
10 %
0
0 %
10,0
17 %
40,0
Nike Benten
20,0
7 %
20,0
7 %
40,0
20,0
7 %
0
0 %
20,0
Maria Dietz
20,0
7 %
20,0
7 %
40,0
20,0
7 %
0
0 %
20,0
Daniel Friedrich
20,0
7 %
20,0
7 %
10,0
17 %
50,0
20,0
7 %
0
0 %
10,0
17 %
30,0
Prof. Dr. Thorsten Grenz
20,0
7 %
20,0
7 %
20,0
33 %
60,0
20,0
7 %
0
0 %
20,0
33 %
40,0
Astrid Hamker
20,0
7 %
20,0
7 %
40,0
20,0
7 %
0
0 %
20,0
Stephan Kruse
20,0
7 %
20,0
7 %
40,0
20,0
7 %
0
0 %
20,0
Uwe Lüders
20,0
7 %
20,0
7 %
10,0
17 %
50,0
20,0
7 %
0
0 %
10,0
17 %
30,0
Thomas Rickers
20,0
7 %
20,0
7 %
40,0
20,0
7 %
0
0 %
20,0
Bettina van Almsick
20,0
7 %
20,0
7 %
40,0
20,0
7 %
0
0 %
20,0
Dr. Reinhard Zinkann
20,0
7 %
20,0
7 %
40,0
20,0
7 %
0
0 %
20,0
Gesamt
290,0
100 %
290,0
100 %
60,0
100 %
640,0
290,0
100 %
0
0 %
60,0
100 %
350,0
Im Geschäftsjahr 2021 erhielten die sechs Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Drägerwerk Verwaltungs AG, folgende Vergütung:
Aufsichtsratsvergütung der Drägerwerk Verwaltungs AG
2021
2020
Festvergütung
Auslagenpauschale
Gesamt-
vergütung
Festvergütung
Auslagenpauschale
Gesamt-
vergütung
in Tsd. €
in %
in Tsd. €
in %
in Tsd. €
in Tsd. €
in %
in Tsd. €
in %
in Tsd. €
Stefan Lauer
(Vorsitzender)
60,0
44 %
10,0
17 %
70,0
60,0
44 %
10,0
17 %
70,0
Maria Dietz
15,0
11 %
10,0
17 %
25,0
15,0
11 %
10,0
17 %
25,0
Prof. Dr. Thorsten Grenz
15,0
11 %
10,0
17 %
25,0
15,0
11 %
10,0
17 %
25,0
Astrid Hamker
15,0
11 %
10,0
17 %
25,0
15,0
11 %
10,0
17 %
25,0
Uwe Lüders
15,0
11 %
10,0
17 %
25,0
15,0
11 %
10,0
17 %
25,0
Dr. Reinhard Zinkann
15,0
11 %
10,0
17 %
25,0
15,0
11 %
10,0
17 %
25,0
Gesamt
135,0
100 %
60,0
100 %
195,0
135,0
100 %
60,0
100 %
195,0
Vergleichende Darstellung der Vergütung und Ertragsentwicklung
Im Rahmen der nachfolgenden vergleichenden Darstellung wird die individuelle und durchschnittliche jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der durchschnittlichen Vergütung aller Arbeitnehmer der Region Deutschland des Konzerns auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber gestellt. Die Vergütung der in der vergleichenden Darstellung einbezogenen Arbeitnehmer berücksichtigt alle Lohn- und Gehaltselemente inklusive Sozialabgaben, angelehnt an die Vorstandsvergütung.
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder des Vorstands
in Tsd. €
Gewährt und geschuldet
2021
Gewährt und geschuldet
2020
Veränderung
2021/2020
in %
Veränderung
2020/2019
in %
Veränderung
2019/2018
in %
Veränderung
2018/2017
in %
Vorstandsmitglieder
Stefan Dräger
2.901,7
2.040,7
42,2 %
50,6 %
-12,8 %
-21,3 %
Gert-Hartwig Lescow
1.827,5
1.321,0
38,3 %
42,1 %
-8,2 %
-12,3 %
Toni Schrofner
1.561,9
965,5
61,8 %
16,8 %
-10,8 %
-18,4 %
Rainer Klug
1.495,1
927,0
61,3 %
18,7 %
-21,2 %
-10,6 %
Dr. Reiner Piske
1.566,7
999,3
56,8 %
32,7 %
-14,5 %
-3,2 %
Arbeitnehmer
Durchschnitt
87,3
86,5
0,9 %
4,0 %
3,0 %
3,8 %
Ertragsentwicklung
Umsatz Konzern
3.328.418,9
3.406.275,9
-2,3 %
22,5 %
7,2 %
0,9 %
EBIT Konzern
271.682,1
396.598,4
-31,5 %
> +100 %
6,3 %
-59,8 %
DVA Konzern
171.755,5
296.929,0
-42,2 %
> +100 %
-23,6 %
> -100 %
+ Jahresüberschuss/ - Jahresfehlbetrag Drägerwerk AG & Co. KGaA 1
123.400,2
-103.549,7
> +100 %
> -100 %
> +100 %
> -100 %
1 Jahresfehlbetrag 2020 bedingt durch die Aufwendungen aus der Kündigung des Genussscheinkapitals
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
in Tsd. €
Gewährt und geschuldet
2021
Gewährt und geschuldet
2020
Veränderung
2021/2020
in %
Veränderung
2020/2019
in %
Veränderung
2019/2018
in %
Veränderung
2018/2017
in %
Aufsichtsratsmitglieder Drägerwerk AG & Co. KGaA
Stefan Lauer (Vorsitzender ab 04.05.2018)
130,0
70,0
85,7 %
31,2 %
74,2 %
11,4 %
Siegfrid Kasang (Stellv. Vorsitzender)
70,0
40,0
75,0 %
0,0 %
-28,5 %
9,2 %
Nike Benten (ab 01.02.2016)
40,0
20,0
100,0 %
0,0 %
-34,7 %
21,6 %
Maria Dietz (ab 04.05.2018)
40,0
20,0
100,0 %
50,0 %
Daniel Friedrich
50,0
30,0
66,7 %
0,0 %
-26,1 %
10,8 %
Prof. Dr. Thorsten Grenz
60,0
40,0
50,0 %
0,0 %
-21,0 %
6,6 %
Astrid Hamker (ab 04.05.2018)
40,0
20,0
100,0 %
50,0 %
Stephan Kruse (ab 04.05.2018)
40,0
20,0
100,0 %
50,0 %
Uwe Lüders
50,0
30,0
66,7 %
12,5 %
-12,9 %
11,4 %
Thomas Rickers
40,0
20,0
100,0 %
0,0 %
-34,7 %
11,4 %
Bettina van Almsick (ab 07.06.2016)
40,0
20,0
100,0 %
0,0 %
-34,7 %
91,0 %
Dr. Reinhard Zinkann
40,0
20,0
100,0 %
0,0 %
-34,7 %
11,4 %
Aufsichtsratsmitglieder Drägerwerk Verwaltungs AG
Stefan Lauer (Vorsitzender ab 04.05.2018)
70,0
70,0
0,0 %
27,3 %
120,0 %
0,0 %
Maria Dietz (ab 04.05.2018)
25,0
25,0
0,0 %
50,0 %
Prof. Dr. Thorsten Grenz
25,0
25,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Uwe Lüders
25,0
25,0
0,0 %
0,0 %
25,0 %
0,0 %
Astrid Hamker (ab 04.05.2018)
25,0
25,0
0,0 %
50,0 %
Dr. Reinhard Zinkann
25,0
25,0
0,0 %
0,0 %
25,0 %
0,0 %
Arbeitnehmer
Durchschnitt
87,3
86,5
0,9 %
4,0 %
3,0 %
3,8 %
Ertragsentwicklung
Umsatz Konzern
3.328.418,9
3.406.275,9
-2,3 %
22,5 %
7,2 %
0,9 %
EBIT Konzern
271.682,1
396.598,4
-31,5 %
> +100 %
6,3 %
-59,8 %
DVA Konzern
171.755,5
296.929,0
-42,2 %
> +100 %
-23,6 %
> -100 %
+ Jahresüberschuss/ - Jahresfehlbetrag Drägerwerk AG & Co. KGaA 1
123.400,2
-103.549,7
> +100 %
> -100 %
> +100 %
> -100 %
1 Jahresfehlbetrag 2020 bedingt durch die Aufwendungen aus der Kündigung des Genussscheinkapitals
III.
Weitere Angaben zur Einberufung
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in seiner derzeit geltenden Fassung ('COVID-19-Gesetz') wird die Hauptversammlung gemäß der Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Stammaktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausüben.
Sämtliche Zeitangaben im Abschnitt 'Weitere Angaben zur Einberufung' sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet
Aktionäre (Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre), die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton am 06. Mai 2022 ab 9:00 Uhr (MESZ) über den passwortgeschützten Internetservice unter
www.draeger.com/hv
verfolgen. Die Zugangsdaten zum Internetservice werden den Aktionären mit der Zugangskarte übermittelt, die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugesandt wird.
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute) oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) sowie sonstige Bevollmächtigte können die gesamte Hauptversammlung unter Verwendung der mit der Zugangskarte zugesandten Zugangsdaten über den Internetservice verfolgen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes
Aktionäre (Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre) oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen) sind nicht berechtigt, physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen.
Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes, Vorzugsaktionäre vorbehaltlich § 34 Abs. 5 der Satzung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung berechtigt. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes sind jedoch nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes nachweisen.
Der für die Berechtigung zur Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes zu führende Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär in Textform ausgestellten Nachweis über den Anteilsbesitz des Aktionärs erfolgen, der der Gesellschaft auch direkt durch den Letztintermediär übermittelt werden kann, und muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist
Freitag, der 15. April 2022, 00:00 Uhr (MESZ),
(sog. 'Nachweisstichtag').
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Aktionäre (Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre) müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am
Freitag, den 29. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
jeweils unter der nachfolgend aufgeführten Adresse zugehen:
Drägerwerk AG & Co. KGaA
c/o Commerzbank AG
GS-BM General Meetings
60261 Frankfurt am Main
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Bedeutung des Nachweisstichtages
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und der Umfang eines etwaigen Stimmrechtes bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und den Umfang eines etwaigen Stimmrechtes ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht zur Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung berechtigt und nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl und die Stimmabgabe und Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten
1.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Stammaktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind gegenstandslos. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation. Für die Übermittlung elektronischer Briefwahlstimmen bzw. für deren Widerruf oder Änderung bietet die Gesellschaft den passwortgeschützten Internetservice auf der Website der Gesellschaft unter
www.draeger.com/hv
an. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte übermittelt.
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über den passwortgeschützten Internetservice ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung der Hauptversammlung am 06. Mai 2022 (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich.
Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen kann über den passwortgeschützten Internetservice ebenfalls bis zum oben genannten Zeitpunkt erfolgen.
Für eine schriftliche Briefwahl stellt die Gesellschaft ein Formular zur Verfügung, das mit der Zugangskarte auf dem Postweg übersandt wird. Ein Formular für die schriftliche Briefwahl steht außerdem auf der Website der Gesellschaft unter
www.draeger.com/hv
zur Verfügung. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ohne Nutzung des passwortgeschützten Internetservice muss der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen spätestens bis Donnerstag, den 05. Mai 2022, 18:00 Uhr (MESZ) (Eingang), per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg wie folgt übermittelt werden:
Drägerwerk AG & Co. KGaA
c/o UBJ. GmbH
Drägerwerk HV 2022
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Weitere Einzelheiten zur Briefwahl sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.draeger.com/hv
abrufbar.
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige Bevollmächtigte der Stammaktionäre können sich der Briefwahl bedienen.
2.
Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten
Stammaktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Stammaktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr Widerruf bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB. Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck sowie weitere Einzelheiten hierzu sind in der Zugangskarte enthalten, die den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes übersandt wird.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes über den passwortgeschützten Internetservice, der unter der Internetadresse
www.draeger.com/hv
erreichbar ist, bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 06. Mai 2022 (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden den Aktionären mit der Zugangskarte übermittelt.
Vollmachten und Weisungen der Stammaktionäre an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen, die nicht unter Nutzung des Internetservice übermittelt werden, müssen der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes spätestens bis Donnerstag, den 05. Mai 2022, 18:00 Uhr (MESZ) (Eingang), per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg wie folgt übermittelt werden:
Drägerwerk AG & Co. KGaA
c/o UBJ. GmbH
Drägerwerk HV 2022
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Die Änderung oder der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen ist auf den vorstehend angegebenen Wegen bis zu den jeweils genannten Zeitpunkten möglich. Weitere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.draeger.com/hv
abrufbar oder ergeben sich aus dem Formular, das mit der Zugangskarte auf dem Postweg übersandt wird.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
Stammaktionäre, die nicht selbst ihr Stimmrecht über Briefwahl oder die Bevollmächtigung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen für die Hauptversammlung ausüben möchten, können ihr Stimmrecht für die Hauptversammlung auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär (etwa die depotführende Bank), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen; dies gilt grundsätzlich auch für die Möglichkeit zur Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über unseren Internetservice, zur elektronischen Fragenstellung und zum elektronischen Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung. Vorzugsaktionäre, die nicht selbst die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über unseren Internetservice verfolgen möchten, können sich ebenfalls durch einen anderen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär (etwa die depotführende Bank), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen; dies gilt grundsätzlich auch für die Möglichkeit zur elektronischen Fragenstellung. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Der Bevollmächtigte kann seinerseits im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ein etwaiges Stimmrecht nur über Briefwahl oder die (Unter-)Bevollmächtigung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen ausüben. Möchte der Bevollmächtigte zur Stimmabgabe den passwortgeschützten Internetservice nutzen, benötigt er hierzu die Zugangsdaten, die dem Aktionär mit der Zugangskarte übermittelt werden.
Soweit Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechtes nicht an einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, bedarf ihre Erteilung nach § 30 Abs. 2 der Satzung der Textform. Gleiches gilt nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG für ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Vollmachten zur Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung, die nicht die Ausübung des Stimmrechtes umfassen, sind gegenüber der Gesellschaft in Textform nachzuweisen.
Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären und gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter der folgenden Adresse zu melden:
Drägerwerk AG & Co. KGaA
c/o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Fax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Zugangskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugesandt wird, und steht unter
www.draeger.com/hv
zum Download zur Verfügung.
Eine Bevollmächtigung ist außerdem direkt möglich über unseren passwortgeschützten Internetservice unter
www.draeger.com/hv
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft über den Internetservice oder per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) wie folgt übermittelt werden:
Drägerwerk AG & Co. KGaA
c/o UBJ. GmbH
Drägerwerk HV 2022
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Vorstehende Übermittlungswege einschließlich des Internetservice stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen einschließlich des Internetservice unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
3.
Weitere Hinweise insbesondere zur Stimmrechtsausübung der Stammaktionäre über Briefwahl und Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes steht den Stammaktionären neben den vorstehend aufgezeigten Wegen per Post, Telefax und E-Mail bis zum 05. Mai 2022, 18:00 Uhr (MESZ) (Zugang), unser Internetservice für eine Stimmabgabe, deren Widerruf und/oder Änderung per Briefwahl sowie Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen, deren Widerruf und/oder Änderung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) zur Verfügung. Die Zugangsdaten zum Internetservice werden mit der Zugangskarte übersandt.
Die Abgabe von Stimmen der Stammaktionäre durch Briefwahl und die Vollmacht und Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung bekannt gemachten Beschlussvorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie eine etwaige Abstimmung über nach §§ 122, 126, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft bekannt gemachte Anträge von Aktionären beschränkt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe bzw. Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe bzw. Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang (Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform.
Bitte beachten Sie, dass Stamm- und Vorzugsaktionäre oder ihre Bevollmächtigten mangels physischer Präsenz in der virtuellen Hauptversammlung keine Rede- und Fragerechte nach § 131 AktG in der Hauptversammlung oder Antragsrechte in der Hauptversammlung ausüben oder Beschlussanträge in der Hauptversammlung stellen können. Weitere Hinweise finden sich nachstehend unter 'Rechte der Aktionäre' sowie unter
www.draeger.com/hv
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (letzteres entspricht aufgerundet auf die nächst höhere volle Aktienzahl Stück 195.313 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin als Vertretungsorgan der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis
Dienstag, den 05. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Drägerwerk Verwaltungs AG
Vorstand
Moislinger Allee 53 - 55
23558 Lübeck
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrates zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Gegenanträge zur Hauptversammlung
Moislinger Allee 53 - 55
23558 Lübeck
Telefax: +49 451 882-75245
E-Mail: hauptversammlung@draeger.com
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.draeger.com/hv
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis
Donnerstag, den 21. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrages kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält.
Form- und fristgerecht nach vorstehenden Bestimmungen gemäß §§ 126, 127 AktG übermittelte und von der Gesellschaft zugänglich gemachte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionären gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG und Fragerecht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des COVID-19-Gesetzes
Aktionäre, die sich form- und fristgerecht nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, haben gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des COVID-19-Gesetzes das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Fragen zu stellen. Die persönlich haftende Gesellschafterin entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie sie Fragen beantwortet. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes entschieden, dass etwaige Fragen bis spätestens
Mittwoch, den 04. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang),
über unseren passwortgeschützten Internetservice unter
www.draeger.com/hv
bei der Gesellschaft einzureichen sind. Hierfür ist im Internetservice eine entsprechende Schaltfläche vorgesehen. Später oder auf anderen Wegen eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Während der virtuellen Hauptversammlung können ebenfalls keine Fragen mehr gestellt werden. Darüber hinaus steht den Aktionären kein Recht zu, in der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1 und Abs. 4 AktG von der persönlich haftenden Gesellschafterin mündlich Auskunft zu verlangen.
Die Fragenbeantwortung erfolgt im Rahmen der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung. Bei der Beantwortung von Fragen während der virtuellen Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers nur offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung der Frage eine Einwilligung zur Offenlegung des Namens erteilt wurde. Die persönlich haftende Gesellschafterin behält sich vor, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.
Freiwillige Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen zur Zugänglichmachung
Da Aktionäre sich während der virtuellen Hauptversammlung nicht zur Tagesordnung äußern können, soll ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die Möglichkeit gegeben werden, bis spätestens Mittwoch, den 04. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zur Tagesordnung einzureichen.
Stellungnahmen sind in Textform elektronisch im passwortgeschützten Internetservice unter
www.draeger.com/hv
einzureichen und auf 10.000 Zeichen beschränkt. Sie sind im passwortgeschützten Internetservice unter
www.draeger.com/hv
hochzuladen. Auf anderen Wegen eingereichte Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig eingegangene Stellungnahmen werden unmittelbar nach Prüfung zusammen mit dem Namen des Aktionärs, sofern der Aktionär seine Einwilligung hierzu erklärt, im passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.draeger.com/hv
zugänglich gemacht. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Zugänglichmachung. Entsprechend § 126 Abs. 2 AktG werden insbesondere Stellungnahmen mit beleidigendem oder anderweitig strafrechtlich relevantem Inhalt sowie offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt nicht zugänglich gemacht. Eine Stellungnahme wird nicht um unzulässige Ausschnitte gekürzt, sondern bleibt insgesamt unberücksichtigt. Die Gesellschaft behält sich darüber hinaus vor, Stellungnahmen ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung sowie Stellungnahmen, deren Umfang 10.000 Zeichen überschreitet oder die nicht rechtzeitig in der oben genannten Weise eingereicht wurden, nicht zugänglich zu machen.
Die Gesellschaft behält sich vor, rechtzeitig eingereichte Stellungnahmen nicht nur im Internetservice zugänglich zu machen, sondern zusätzlich auch im Rahmen der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zu verlesen, soweit dies in organisatorischer Hinsicht machbar und mit einem zeitlich angemessenen Rahmen der Hauptversammlung zu vereinbaren ist. Insofern kann die Verlesung auch auf bestimmte Stellungnahmen beschränkt werden, die einen größeren Aktienanteil oder einen größeren Kreis von Aktionären repräsentieren. Pro Aktionär wird nur eine textförmliche Stellungnahme im Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Stellungnahmen können nicht dazu genutzt werden, Fragen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des COVID-19-Gesetzes einzureichen.
Fragen sind ausschließlich auf dem oben im Abschnitt 'Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG und Fragerecht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des COVID-19-Gesetzes' beschriebenen Wege einzureichen.
Veröffentlichung der Reden des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin
Die Reden des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin werden allen Aktionären und der interessierten Öffentlichkeit im Anschluss an die Hauptversammlung als Aufzeichnung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.draeger.com/hv
zugänglich sein.
Möglichkeit zum elektronischen Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht zu einem oder mehreren Beschlüssen der Hauptversammlung ausgeübt haben, haben in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über unseren passwortgeschützten Internetservice unter
www.draeger.com/hv
zu erklären.
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.draeger.com/hv
zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sowie § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4, Satz 2 und 3 COVID-19-Gesetz finden sich ebenfalls unter
www.draeger.com/hv
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 48.025.600,00 und ist in 10.160.000 stimmberechtigte Stammaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt, und 8.600.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eingeteilt. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft damit 18.760.000 und die Gesamtzahl der in der Hauptversammlung stimmberechtigten Aktien 10.160.000.
Lübeck, im März 2022
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Drägerwerk Verwaltungs AG
Der Vorstand
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der virtuellen Hauptversammlung
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Drägerwerk AG & Co. KGaA, Moislinger Allee 53-55, 23558 Lübeck, (im folgenden auch 'Wir' oder 'Dräger') und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
1.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Drägerwerk AG & Co. KGaA, Moislinger Allee 53-55, 23558 Lübeck, Telefon: +49 451 882 0, E-Mail: info@draeger.com.
Den Datenschutzbeauftragten der Drägerwerk AG & Co. KGaA erreichen Sie unter Drägerwerk AG & Co. KGaA, Konzerndatenschutzbeauftragter, Moislinger Allee 53-55, 23558 Lübeck, E-Mail: dataprivacy@draeger.com.
2.
Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?
Dräger verarbeitet im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung Ihre personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, Zugangskartennummer und -daten) nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung ('DSGVO"), des Bundesdatenschutzgesetzes ('BDSG"), des Aktiengesetzes ('AktG') sowie aller weiteren relevanten Rechtsvorschriften. Dies erfolgt nur zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Dazu gehört die Kommunikation mit den Aktionären und die Abwicklung von Hauptversammlungen. Im Einzelnen:
Die Gesellschaft verarbeitet Daten, die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben bzw. aus diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die Gesellschaft übermittelt werden. Gemäß § 135 Abs. 5 Satz 2 AktG kann ein Aktionär ein Kreditinstitut, einen sonstigen Intermediär oder diesem gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung erbieten, bevollmächtigen, ihn in der Hauptversammlung zu vertreten und sein Stimmrecht im Namen dessen, den es angeht, ausüben lassen. In diesem Fall werden nur die personenbezogenen Daten des Vertreters verarbeitet.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung (z. B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung (einschließlich der Erteilung, dem Widerruf und dem Nachweis von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Ohne die Bereitstellung der betreffenden Daten ist Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Stimmrechten und anderer versammlungsbezogener Rechte nicht möglich. Dazu gehören die folgenden Verarbeitungsvorgänge:
Die Drägerwerk AG & Co. KGaA verarbeitet im Rahmen der Anmeldung eines Aktionärs für die Hauptversammlung die erforderlichen vom Aktionär angegebenen bzw. aus diesem Anlass von seiner Depotbank übermittelten Daten (insbesondere Vor- und Nachnamen, Wohnort oder Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Zugangskartennummer sowie Besitzart).
Soweit die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten erfolgt, verarbeiten wir die in der Vollmachtserteilung angegebenen personenbezogenen Daten des Aktionärs sowie Vor- und Nachname und Wohnort oder Adresse des Bevollmächtigten. Im Falle der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von Dräger benannten Stimmrechtsvertreterinnen werden zudem die erteilten Weisungen verarbeitet und die Vollmachtserklärung von der Gesellschaft drei Jahre nachprüfbar festgehalten.
In der Hauptversammlung wird gem. § 129 AktG ein Teilnehmerverzeichnis mit den folgenden personenbezogenen Daten geführt: Nummer der Zugangskarte, Vor- und Nachname sowie Wohnort des vertretenen Aktionärs bzw. Aktionärsvertreters und der Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft, Aktienanzahl, Aktiengattung, Anzahl der Stimmrechte und Besitzart.
Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, wird die Drägerwerk AG & Co. KGaA diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ebenso wird die Drägerwerk AG & Co. KGaA Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der Drägerwerk AG & Co. KGaA zugänglich machen (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG).
Wenn Sie gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz i.V.m. den Vorgaben in der Einberufung vor der Hauptversammlung elektronisch Fragen einreichen oder während der Hauptversammlung elektronisch Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Zugangskartennummer und -daten), um Ihre Frage oder Ihren Widerspruch bearbeiten zu können.
Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebenen Datenverarbeitungsvorgänge ist jeweils § 67e AktG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c) DSGVO.
Sofern Sie als Aktionär von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung Fragen einzureichen und Ihre Fragen dort behandelt werden, erfolgt dies nur dann unter Nennung Ihres Namens, wenn Sie mit der Übermittlung der Frage Ihre Einwilligung zur Offenlegung des Namens erklären (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bitte richten Sie den Widerruf der Einwilligung an die oben genannten Kontaktdaten.
Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie beispielsweise aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c) DSGVO.
In Einzelfällen werden Ihre Daten auch zur Wahrung unser berechtigter Interessen oder eines Dritten nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von der Information über Bezugsangebote ausgenommen werden müssen, um Rechtsvorschriften der betreffenden Länder nicht zu verletzen. Daneben werden Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von internen Statistiken (z. B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung, Anzahl der Transaktionen oder für Übersichten der größten Aktionäre) verarbeitet.
Sofern Sie als Aktionär von der Möglichkeit Gebrauch machen, Stellungnahmen in Schriftform einzureichen, werden diese Stellungnahmen, sofern Sie Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DSGVO dazu erklären, unter Nennung ihres Namens auf der Internetseite
www.draeger.com/hv
veröffentlicht; die Stellungnahmen können zudem in der Hauptversammlung verlesen werden. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bitte richten Sie den Widerruf der Einwilligung an die oben genannten Kontaktdaten.
Sollte beabsichtigt werden, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck zu verarbeiten, werden Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorab darüber informiert.
3.
An welche Kategorien von Empfängern werden Ihre Daten ggf. weitergegeben?
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, an welche Kategorien von Empfängern wir Ihre personenbezogenen Daten weitergeben:
Externe Dienstleister: Für die Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung (auch zur Anfertigung der Bild- und Tonaufnahmen sowie zum Streaming des Webcasts) bedienen wir uns externer Dienstleister, die Ihre personenbezogenen Daten nach unseren Weisungen im Einklang mit Art. 28 DSGVO verarbeiten.
Aktionäre/Dritte: Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können Aktionäre bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung auf Antrag Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis erfassten Daten erlangen. Das Teilnehmerverzeichnis wird zudem im Rahmen der Hauptversammlung den anwesenden Teilnehmern zugänglich gemacht. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden Ihre personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht.
Weitere Empfänger: Im Rahmen gesetzlicher Vorschriften können wir verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen Daten weiteren Empfängern, wie etwa Behörden und Gerichten, zu übermitteln.
4.
Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert?
Grundsätzlich löschen oder anonymisieren wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald und soweit sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Nachweis- und/oder Aufbewahrungspflichten (unter anderem nach dem Aktiengesetz, dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften) verpflichten uns zu einer weiteren Speicherung. Die Daten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen werden regelmäßig nach drei Jahren gelöscht oder anonymisiert. Sobald wir Kenntnis von der Veräußerung Ihrer Aktien erlangt haben, werden wir Ihre personenbezogenen Daten vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen nur noch für längstens zwölf Monate speichern. Darüber hinaus speichern wir Ihre personenbezogenen Daten nur dann, soweit die weitere Verarbeitung im Einzelfall im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen Dräger oder seitens Dräger geltend gemacht werden (gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren) erforderlich ist.
5.
Übermitteln wir personenbezogene Daten ins außereuropäische Ausland?
Die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland ist nicht beabsichtigt.
6.
Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall statt (einschließlich Profiling)?
Wir setzen keine rein automatisierten Entscheidungsverfahren gemäß Artikel 22 DSGVO oder ein Profiling ein.
7.
Welche Rechte haben Sie?
Soweit wir personenbezogene Daten zu Ihrer Person verarbeiten, stehen Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen die folgenden Rechte im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu:
*
Recht auf Auskunft über die seitens der Drägerwerk AG & Co. KGaA über Sie gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO);
*
Recht auf Berichtigung unrichtiger über Sie gespeicherter Daten (Art. 16 DSGVO);
*
Recht auf Löschung Ihrer Daten, insbesondere, sofern diese für die Zwecke, für die sie ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 DSGVO);
*
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung), insbesondere, sofern die Verarbeitung Ihrer Daten unrechtmäßig ist oder die Richtigkeit Ihrer Daten durch Sie bestritten wird (Art. 18 DSGVO);
*
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, soweit die Verarbeitung lediglich zur Wahrung der berechtigten Interessen der Gesellschaft erfolgt (Art. 21 DSGVO);
*
Beschwerderecht: Für Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung. Unabhängig davon haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen.
07.03.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Moislinger Allee 53-55
23558 Lübeck
Deutschland
E-Mail:
hauptversammlung@draeger.com
Internet:
https://www.draeger.com
Ende der Mitteilung
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1296283 07.03.2022