DGAP-HV: DFV Deutsche Familienversicherung AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.04.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: DFV Deutsche Familienversicherung AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
DFV Deutsche Familienversicherung AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.04.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
15.04.2019 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
DFV Deutsche Familienversicherung AG Frankfurt am Main ISIN: DE000A2NBVD5
WKN: A2NBVD
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, ein, die
am Donnerstag, den 23. Mai 2019, um 10:00 Uhr,
im Instituto Cervantes, Staufenstraße 1, 60323 Frankfurt am Main,
stattfindet.
I. Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DFV Deutsche Familienversicherung AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts der DFV Deutsche Familienversicherung AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorstehend genannten Unterlagen werden vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen und auch im Internet unter
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Sie werden auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands soll im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a)
Herrn Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender) für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen,
b)
Herrn Georg Jüngling für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen,
c)
Herrn Michael Morgenstern für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen,
d)
Herrn Stephan Schinnenburg für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen und
e)
Herrn Marcus Wollny für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats soll ebenfalls im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a)
Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen,
b)
Georg Glatzel für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen,
c)
Luca Pesarini für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen und
d)
Herbert Pfennig für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Gemäß §§ 95 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus fünf Mitgliedern. Aktuell sind nur vier Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Die Aufsichtsratsmitglieder werden nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ohne Bindung an Wahlvorschläge von der Hauptversammlung gewählt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Ulrich Gauß,
Dipl.-Mathematiker und Vorstandsvorsitzender der VPV Allgemeine Versicherungs-AG, der VPV Lebensversicherungs-AG und der Vereinigte Postversicherung VVaG,
wohnhaft in Weil der Stadt,
für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der zur Wahl vorgeschlagene Kandidat ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:
(i)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vereinigte Post. Die Makler-AG, Köln
(ii)
keine
Der vorgeschlagene Kandidat ist Vorstandsvorsitzender der VPV Lebensversicherungs-AG, die mehr als 15 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft hält. Daneben steht der vorgeschlagene Kandidat nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
In Abschnitt II dieser Einladung ('Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 4 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten') ist zu diesem Wahlvorschlag ein aktueller Lebenslauf abgedruckt, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen des vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft gibt.
5.
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft für das Jahr 2019 auf EUR 30.000,00 je Aufsichtsratsmitglied und auf EUR 60.000,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, soweit sie tatsächlich anfällt, und zuzüglich der Erstattung tatsächlich im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit anfallender Reisekosten festzulegen.
II. Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 4 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Lebenslauf
Dr. Ulrich Gauß
wohnhaft in
geboren am 1. Januar 1963 in Konstanz
71263 Weil der Stadt
verheiratet
Studium
10/1982 - 03/1988
Studium der Mathematik mit Nebenfach Physik an der Universität zu Köln
04/1988 - 11/1990
Promotionsstudium der Mathematik an der Universität zu Köln
Beruflicher Werdegang
01/1991 - 06/2007
Mitarbeiter der Allianz Lebensversicherungs-AG in Stuttgart
01/1991 - 03/1998
Referent im Rechnungswesen, Referat Versicherungstechnische Projektionen
04/1998 - 10/2001
Referent im Finanzcontrolling, Referat Asset Liability Management
11/2001 - 06/2007
Leiter Asset Liability Management im Fachbereich Finanzcontrolling
07/2007 - 12/2014
Bereichsleiter Mathematik/Produktentwicklung der VPV Versicherungen in Stuttgart und Verantwortlicher Aktuar der Vereinigten Postversicherung VVaG, VPV Lebensversicherungs-AG und VPV Allgemeine Versicherungs-AG
Seit 07/2010
Mitglied des Aufsichtsrats der Vereinigte Post. Die Makler AG
Seit 01/2015
Mitglied der Vorstände der VPV Versicherungen
Seit 01/2017
Vorstandsvorsitzender der VPV Versicherungen
Bereiche:
Aktuariat und Produktentwicklung Leben
Tarifentwicklung Komposit
Kapitalanlagemanagement
Aufgaben:
Unternehmensstrategie/Unternehmenskommunikation
Unternehmenssteuerung (inkl. Ergebnisverantwortung Versicherungstechnik Nicht-Leben)
Digitalisierung
III. Weitere Angaben und Hinweise
1.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 26.523.240,00 und ist eingeteilt in 13.261.620 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,00 je Aktie. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte somit auf 13.261.620.
2.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch Vorlage eines besonderen Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut zu erbringen. Der besondere Nachweis über den Anteilsbesitz hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind), d. h. auf den Beginn des 2. Mai 2019 (0:00 Uhr) (Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der Adresse
DFV Deutsche Familienversicherung AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0)89/21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
bis spätestens zum Ablauf des 16. Mai 2019 (24:00 Uhr) zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten Adresse werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung sind die Eintrittskarten lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.
Der Versammlungsleiter bestimmt die Form, das Verfahren und die weiteren Einzelheiten der Abstimmung. Es ist beabsichtigt, im elektronischen Verfahren abstimmen zu lassen.
3.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung des jeweiligen Anteilsbesitzes mit dem entsprechenden Nachweis erforderlich. Vollmachten können jederzeit - auch noch während der Hauptversammlung - erteilt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen die für die Anmeldung genannte Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die besonderen Vorschriften des § 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen von dem allgemeinen Textformerfordernis gelten. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest. Die Aktionäre werden deshalb gebeten, sich ggf. mit den betreffenden Vollmachtsempfängern rechtzeitig über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind jeder Eintrittskarte beigefügt sowie auf der Internetseite der DFV Deutsche Familienversicherung AG unter
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich. Sie werden zudem auf Verlangen jeder stimmberechtigten Person in Textform übermittelt. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen.
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). In diesem Fall müssen mit der Vollmacht Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Weisungen an ihn für die Ausübung des Stimmrechts bedürfen ebenfalls der Textform; ohne diese Weisungen kann der Stimmrechtsvertreter die Vollmacht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Beauftragung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen in Hauptversammlung bereitgehalten wird.
4.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
a. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 2.652.324 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 250.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis zum 22. April 2019 (24:00 Uhr) zugegangen sein. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an:
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Der Vorstand
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der DFV Deutsche Familienversicherung AG unter
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung" veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
b. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand zu den Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Solche Anträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
DFV Deutsche Familienversicherung AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0)89/21027-298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens bis zum 8. Mai 2019 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen, werden nach den gesetzlichen Regeln im Internet unter
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung" unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls im Internet unter der Internetadresse
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung" veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge (sofern dies Gegenstand der Tagesordnung ist) auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
c. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern.
d. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sind auf der Internetseite der DFV Deutsche Familienversicherung AG unter der Internetadresse
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung" zugänglich gemacht.
5.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die DFV Deutsche Familienversicherung AG verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die DFV Deutsche Familienversicherung AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die DFV Deutsche Familienversicherung AG verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der DFV Deutsche Familienversicherung AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Ihre Daten werden nicht an ein Drittland übermittelt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können Sie gegenüber der DFV Deutsche Familienversicherung AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
datenschutz@deutsche-familienversicherung.de
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Reuterweg 47
60323 Frankfurt am Main
Rufnummer 069 95 86 968
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 der Datenschutz-Grundverordnung zu.
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:
datenschutz@deutsche-familienversicherung.de
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der DFV Deutsche Familienversicherung AG unter
https://www.deutsche-familienversicherung.de/datenschutz/
zu finden.
6.
Internetseite, über welche die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der DFV Deutsche Familienversicherung AG unter der Internetadresse
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung" abrufbar.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch in den Geschäftsräumen der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen und auch während der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zugänglich sein.
Etwaige bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Frankfurt, im April 2019
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Der Vorstand
15.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Reuterweg 47
60323 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail:
lutz.kiesewetter@deutsche-familienversicherung.de
Internet:
http://www.deutsche-familienversicherung.de
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
800145 15.04.2019