DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
10.06.2016 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Constantin Medien AG
Ismaning
- WKN 914720 - - ISIN DE0009147207 -
Ergänzung der Tagesordnung zur Hauptversammlung der Constantin Medien AG am 6. Juli 2016
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 25. Mai 2016 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Constantin Medien AG für Mittwoch, den 6. Juli 2016, in München einberufen. Auf Verlangen des Aktionärs Bernhard Burgener, Zeiningen (Schweiz), wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juli 2016 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht.
6. Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Jan P. Weidner
Ich schlage vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Das Aufsichtsratsmitglied Jan P. Weidner wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufs dieser Hauptversammlung abberufen.'
7. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat der Constantin Medien AG besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Constantin Medien AG in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Jan P. Weidner endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, so erfolgt gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung der Constantin Medien AG die Wahl eines Nachfolgers für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt etwas anderes.
Wenn die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Jan P. Weidner abberufen hat, schlage ich vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
'Herr Dr. René Eichenberger, Unternehmer, wohnhaft in Herrliberg, Kanton Zürich, Schweiz, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Juli 2016 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Herr Dr. René Eichenberger ist nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren inländischen Kontrollgremien; Herr Dr. René Eichenberger ist Mitglied in folgenden vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien:
* Präsident des Verwaltungsrats der (Alternative)2 Holding AG, Zollikon, Kanton Zürich, Schweiz
* Mitglied des Verwaltungsrats der Pulse Evolution Corporation, Port St. Lucie, Vereinigte Staaten von Amerika
Im Hinblick auf Ziffer 5.4. l des Deutschen Corporate Governance Kodex erkläre ich, dass nach meiner Kenntnis der vorgeschlagene Kandidat in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder den Organen der Gesellschaft steht.
Begründung:
Herr Dr. René Eichenberger ist seit 2005 Präsident des Verwaltungsrats der (Alternative)2 Holding AG, einer Private Equity Investment- und Beratungsgesellschaft, sowie Mitgründer und Verwaltungsratsmitglied der Pulse Evolution Corporation, einer Technologie- und IP-Gesellschaft. Zuvor war er u.a. Mitglied des Verwaltungsrats von Sterling Partners sowie des strategischen Beratungsausschusses von ClearSky, Vizepräsident des Verwaltungsrats der Acron AG, CEO von Horizon21 Private Equity und Gründer von Crossbow Ventures. Seine berufliche Karriere begann er zunächst als Rechtsanwalt und dann als General Counsel von Jet Aviation.
Herr Dr. René Eichenberger verfügt über Erfahrung und Kompetenz in der Private Equity sowie in der Unterhaltungs- und Technologiebranche, insbesondere in der Entwicklung von innovativen Lösungen und Generierung von Wertsteigerungsstrategien durch neue Technologien. Er ist Experte in den Bereichen Finanzen, Recht, Restrukturierungen und operativer Geschäftsführung sowie der Skalierung des Geschäfts globaler Unternehmen, des Aufbaus neuer Kooperationen und strategischer Allianzen und verfügt über ein Netzwerk in Europa, Asien und den Vereinigten Staaten, einschließlich Hollywood und Silicon Valley.
Ismaning, im Juni 2016
Constantin Medien AG
Der Vorstand
10.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Constantin Medien AG Münchener Straße 101 g 85737 Ismaning Deutschland E-Mail: hauptversammlung@constantin-medien.de Internet: http://www.constantin-medien.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service