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15:05 Uhr, 06.04.2020

DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

06.04.2020 / 15:05

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München

Einberufung der Hauptversammlung

Hiermit berufen wir die 100. ordentliche Hauptversammlung der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München ein. Sie findet statt

am Donnerstag, 14. Mai 2020, um 10.00 Uhr.

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre aus der BMW Welt, Am Olympiapark 1, 80809 München unter

www.bmwgroup.com/hv-service

live im Internet übertragen.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2019, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

Die vorstehend genannten Unterlagen, der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht und die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bmwgroup.com/hauptversammlung

verfügbar und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 1.646.417.589,64 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,52 EUR je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht
im Nennbetrag von 1 EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital
(56.122.857 Vorzugsaktien), das sind:

141.429.599,64 EUR

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,50 EUR je Stammaktie
im Nennbetrag von 1 EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital
(601.995.196 Stammaktien), das sind:

1.504.987.990,00 EUR

Bilanzgewinn

1.646.417.589,64 EUR

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem oben berücksichtigten Stand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung in diesem Fall einen aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderten Dividendensätzen unterbreiten und vorschlagen, einen nicht auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Auszahlung ist für den 19. Mai 2020 vorgesehen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum zu entlasten.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2020 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) genannten Art auferlegt wurde.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Von der Hauptversammlung sind zwei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner zu wählen. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Norbert Reithofer endet mit der Beendigung der Hauptversammlung am 14. Mai 2020. Mit Wirkung zum selben Zeitpunkt hat Frau Prof. Dr. Renate Köcher ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt.

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Er besteht daher aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Zudem hat sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen (Mindestanteilsgebot).

Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen, sodass der Mindestanteil für diese Aufsichtsratswahlen von der Seite der Anteilseignervertreter getrennt zu erfüllen ist. Somit müssen die Anteilseigner mit jeweils mindestens drei Frauen und Männern im Aufsichtsrat vertreten sein. Ohne die o.g. Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite zwei Frauen und sechs Männer an. Um das Mindestanteilsgebot weiterhin zu erfüllen, ist daher mindestens eine Frau in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 14. Mai 2020 zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu wählen:

6.1

Herrn Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Norbert Reithofer, Penzberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet, und

6.2

Frau Anke Schäferkordt, Köln, Aufsichtsrätin, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet.

Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen.

Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Besetzungsziele und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an (vgl. dazu unten die Angaben in Ziff. II.8.). Der Aufsichtsrat schätzt beide vorgeschlagenen Kandidaten als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019) ein.

Herr Dr. Reithofer ist seit 2015 Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Er ist zudem Mitglied und Vorsitzender des Präsidiums, des Personal- und des Nominierungsausschusses sowie Mitglied des Prüfungs- und des Vermittlungsausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft.

Zuvor war Herr Dr. Reithofer bis 2015 Vorsitzender des Vorstands der Gesellschaft. Zum Zeitpunkt der anstehenden Wahlen zum Aufsichtsrat liegt seine Vorstandszugehörigkeit somit fünf Jahre zurück. Die meisten amtierenden Vorstandsmitglieder haben ihr Mandat erst nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand angetreten.

Darüber hinaus stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019) mitzuteilenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

Herr Dr. Norbert Reithofer hat für den Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat seine Bereitschaft erklärt, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

Auch in der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 werden voraussichtlich zwei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner zu wählen sein. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, auch für diese Wahlen der Hauptversammlung Persönlichkeiten vorzuschlagen, die als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019) anzusehen sind.

Die Mandatslaufzeiten der Aufsichtsratsmitglieder sind in der Erklärung zur Unternehmensführung ab Seite 12 angegeben. Diese ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bmwgroup.com/hauptversammlung

verfügbar.

7.

Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

Die derzeit geltende Vergütungsregelung des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurde durch die Hauptversammlung 2013 beschlossen und seitdem nicht mehr angepasst. Sie sieht eine feste Vergütungskomponente und eine mehrjährige variable Vergütungskomponente sowie ein Sitzungsgeld vor.

Mit der vorgeschlagenen Änderung soll erreicht werden, dass die Vergütung des Aufsichtsrats künftig auf eine reine Festvergütung umgestellt wird und keine variablen Vergütungsanteile mehr enthält. Damit soll auch der neuen Anregung G.18 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019) entsprochen werden. Das Sitzungsgeld soll unverändert bleiben.

Die vorgeschlagene Regelung berücksichtigt wie bisher den höheren zeitlichen Aufwand des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen. Dabei sollen die Mitglieder des Prüfungsausschusses wie die Mitglieder des Präsidiums (stellvertretende Vorsitzende) das Doppelte der Grundvergütung und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses das Zweieinviertelfache der Grundvergütung erhalten. Damit soll dem deutlich gewachsenen Arbeitsumfang des Prüfungsausschusses Rechnung getragen werden. Die vorgeschlagene Vergütungsregelung berücksichtigt damit auch die Empfehlung G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019).

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, zu beschließen, § 15 der Satzung zu ändern und wie folgt neu zu fassen:

'§ 15 Vergütung des Aufsichtsrats

1.
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für das Geschäftsjahr (Vergütungsjahr) eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 200.000 EUR.

2.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und jeder Stellvertreter des Vorsitzenden das Doppelte des sich aus Ziff. 1 ergebenden Betrags. Sofern der jeweilige Ausschuss an mindestens 3 Tagen des Geschäftsjahres zu einer Sitzung zusammen gekommen ist, erhält jeder Vorsitzende eines Ausschusses des Aufsichtsrats das Doppelte, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses das Zweieinviertelfache und jedes Mitglied eines Ausschusses des Aufsichtsrats das Eineinhalbfache, jedes Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats das Doppelte des sich aus Ziff. 1 ergebenden Betrags. Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrere nach Satz 1 oder 2 zusätzlich zu vergütende Funktionen ausübt, bemisst sich seine Vergütung ausschließlich nach der Funktion, die unter diesen am höchsten vergütet ist.

3.
Die sich aus Ziff. 1 und 2 ergebende Vergütung eines Mitglieds des Aufsichtsrats, das nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört hat oder eine nach Ziff. 2 Satz 1 oder 2 zusätzlich zu vergütende Funktion ausgeübt hat, reduziert sich zeitanteilig.

4.
Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats (Plenum), an der es teilgenommen hat, ein nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbares Sitzungsgeld von 2.000 EUR pro Sitzung. Mehrere Sitzungen am selben Tag werden nicht separat vergütet.

5.
Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied seine angemessenen Auslagen. Die Gesellschaft kann die Mitglieder des Aufsichtsrats in den Versicherungsschutz einer auf Kosten der Gesellschaft unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbeziehen.

6.
Diese Regelung ist erstmals für das am 01.01.2020 beginnende Geschäftsjahr (Vergütungsjahr) anwendbar.'

II. Weitere Angaben

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 658.862.500 EUR und ist eingeteilt in 658.862.500 Aktien im Nennbetrag von jeweils 1 EUR, und zwar in 601.995.196 Stammaktien, die insgesamt 601.995.196 Stimmen gewähren, und 56.867.304 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.

Das Stimmrecht jeder Stammaktie entspricht ihrem Nennbetrag. Je 1 EUR Nennbetrag des bei der Abstimmung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals gewährt eine Stimme.

Bei der Beschlussfassung zu den unter I. aufgeführten Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt.

2.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ('COVID-19-Gesetz').

Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet unter

www.bmwgroup.com/hv-service

Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Internet verfolgen, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet haben. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den 23. April 2020, 00.00 Uhr, zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Versammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt bezüglich der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.

Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7. Mai 2020 unter folgender Adresse zugehen:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert, d.h. über sie kann auch nach erfolgter Anmeldung unverändert verfügt werden.

Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute als Letztintermediäre die Anmeldung und übermitteln den Nachweis des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die Kunden einen Auftrag zur Anmeldung zur Hauptversammlung erteilt haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden, um ihre Anmeldung zur Hauptversammlung zu veranlassen.

3.

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder können elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem die unter

www.bmwgroup.com/hv-service

bereitgestellte Anwendung genutzt wird.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können elektronisch über den Online-Service der Gesellschaft unter

www.bmwgroup.com/hv-service

erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt werden. Stammaktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare mit der Anmeldebestätigung. Die ausgefüllten Vollmachtsformulare müssen in diesem Fall spätestens bis zum Ablauf des 12. Mai 2020 bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

4.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Stammaktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Für die elektronische Briefwahl steht der Online-Service der Gesellschaft unter

www.bmwgroup.com/hv-service

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung.

Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl auch das mit der Anmeldebestätigung zugesandte Formular benutzen. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis zum Ablauf des 12. Mai 2020 bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

5.

Ergänzungsverlangen

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR (dies entspricht 500.000 Aktien im Nennbetrag von 1 EUR) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es wird darum gebeten, die folgende Anschrift zu verwenden:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Postanschrift: 80788 München
Hausanschrift: Petuelring 130, 80809 München

Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 13. April 2020 zugegangen sein.

6.

Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 5 (Wahl des Abschlussprüfers) und 6 (Wahlen zum Aufsichtsrat) werden - soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind - bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter

www.bmwgroup.com/hauptversammlung

veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung (d.h. spätestens bis zum Ablauf des 29. April 2020) der Gesellschaft an die folgende Adresse übersandt wurden:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Abt. FF-2
Postanschrift: 80788 München
Telefax: +49 89 382-11793
E-Mail: hv@bmw.de

7.

Fragemöglichkeit

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, können Fragen an den Vorstand richten zu Angelegenheiten der Gesellschaft, den rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die erbetene Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 12. Mai 2020, 12.00 Uhr, über den Online-Service der Gesellschaft unter

www.bmwgroup.com/hv-service

eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.

8.

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 (Wahlen zum Aufsichtsrat)

Lebensläufe und Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (☐) und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (O):

Dr.-Ing. Dr. Ing. E.h. Norbert Reithofer, Penzberg
Vorsitzender des Aufsichtsrats der BMW AG

Geburtsjahr/-ort: 1956, Penzberg
Nationalität: Deutsch

Beruflicher Werdegang und Ausbildung:

seit 2015

Vorsitzender des Aufsichtsrats der BMW AG

2006-2015

Vorsitzender des Vorstands der BMW AG

2000-2006

Mitglied des Vorstands der BMW AG, Ressort Produktion

1997-2000

Präsident der BMW Manufacturing Corporation, South Carolina, USA

1994-1997

Technischer Direktor, BMW Südafrika

1991-1994

Leiter Karosserierohbau, BMW AG

1989-1991

Leiter Steuerungstechnik und Prozessdatenverarbeitung, BMW AG

1987-1989

Leiter Instandhaltungsplanung, BMW AG

1984-1987

Wissenschaftlicher Assistent an der TU München, Institut für Werkzeugmaschinen und Betriebswissenschaften, Promotion zum Dr.-Ing.

1978-1983

Studium der Fertigungstechnik und der Betriebswissenschaft an der TU München, Abschluss als Diplom-Ingenieur

1974-1978

Studium des Allgemeinen Maschinenbaus an der FH München, Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH)

Expertise und Tätigkeitsschwerpunkte:

Herr Dr. Reithofer ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der BMW AG. Aufgrund seiner langjährigen Führungsfunktionen innerhalb der BMW Group einschließlich seiner 15-jährigen Mitgliedschaft im Vorstand der BMW AG sowie seiner Ausbildung als Diplom-Ingenieur ist Herr Dr. Reithofer in herausragender Weise befähigt, sowohl strategische als auch technologische Fragen der Ausrichtung des Unternehmens zu durchdringen, zu überwachen und zu beraten (Kompetenzfelder: Mobilität und Technologie). Dies kommt der Arbeit des Aufsichtsrats gerade in Zeiten einer tiefgreifenden Transformation der Automobilbranche besonders zugute.

Diversitätskonzept:

Herr Dr. Reithofer erfüllt folgende Kriterien aus dem Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat der BMW AG:

-

Internationale Erfahrung oder besonderer Sachverstand in einem oder mehreren für das Unternehmen wichtigen Märkten außerhalb Deutschlands

-

Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Unternehmen

-

Persönlichkeit mit Erfahrung in der Führung/Überwachung eines anderen Unternehmens

-

Unabhängig nach der Selbsteinschätzung des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in Gremien des Aufsichtsrats der BMW AG:

-

Präsidium (Vorsitz)

-

Personalausschuss (Vorsitz)

-

Prüfungsausschuss

-

Nominierungsausschuss (Vorsitz)

-

Vermittlungsausschuss

Mandate:

☐ Siemens Aktiengesellschaft
O Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss)

Anke Schäferkordt, Köln
Aufsichtsrätin

Geburtsjahr/-ort: 1962, Lemgo

Nationalität: Deutsch

Beruflicher Werdegang und Ausbildung:

seit 2019

Non-Executive Director der Wayfair Inc., Boston/Massachusetts, USA

seit 2019

Mitglied des Aufsichtsrats der Serviceplan Group Management SE (Komplementärin der Serviceplan Group SE & Co. KG)

seit 2010

Mitglied des Aufsichtsrats der BASF SE

2012-2018

Mitglied des Vorstands der Bertelsmann SE & Co. KGaA

2005-2018

Geschäftsführerin der RTL Television und Mediengruppe RTL Deutschland GmbH

2012-2017

Co-CEO der RTL Group S.A., Luxemburg

1999-2005

Geschäftsführerin der VOX Film- und Fernseh GmbH & Co. KG

1995-1998

CFO und von 1997-1998 zusätzlich Programmdirektorin der VOX Film- und Fernseh GmbH & Co. KG

1991-1995

RTL Television (verschiedene Positionen, u.a. Bereichsleitung Planung und Controlling)

1988-1991

Bertelsmann AG (verschiedene Positionen)

1982-1988

Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Paderborn, Abschluss als Diplom-Kauffrau

Expertise und Tätigkeitsschwerpunkte:

Frau Schäferkordt verfügt aus ihren langjährigen Leitungsfunktionen im Bertelsmann Konzern, dem größten deutschen Medienunternehmen, über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Unternehmensführung, Kommunikation und Medien. Ihre betriebswirtschaftliche Kompetenz und ihr Gespür für gesellschaftliche Zukunftsthemen hat sie u.a. als Geschäftsführerin der Mediengruppe RTL Deutschland eindrucksvoll unter Beweis gestellt, die sich unter ihrer Leitung zur erfolgreichsten Fernsehgruppe in Deutschland entwickelt hat.

Diversitätskonzept:

Frau Schäferkordt erfüllt folgende Kriterien aus dem Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat der BMW AG:

-

Internationale Erfahrung oder besonderer Sachverstand in einem oder mehreren für das Unternehmen wichtigen Märkten außerhalb Deutschlands

-

Persönlichkeit mit Erfahrung in der Führung/Überwachung eines anderen Unternehmens

-

Unabhängig nach der Selbsteinschätzung des Aufsichtsrats

-

Unabhängige Finanzexpertin

Mandate:

☐ BASF SE
☐ Serviceplan Group Management SE*
O Wayfair Inc.

* nicht börsennotiert

9.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft; Übertragung der Hauptversammlung im Internet; ergänzende Informationen

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen, weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz sowie ergänzende Informationen zur Tagesordnung stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bmwgroup.com/hauptversammlung

zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Die Reden des Aufsichtsrats- und des Vorstandsvorsitzenden am 14. Mai 2020 werden ohne Zugangsbeschränkung (live) im Internet unter

www.bmwgroup.com/hauptversammlung

übertragen. Die Rede des Vorstandsvorsitzenden steht auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, können die gesamte Hauptversammlung (live) im Internet im Online-Service unter

www.bmwgroup.com/hv-service

verfolgen. Die benötigten Zugangsdaten zur Anmeldung auf der Internetseite sind auf der Anmeldebestätigung (oben rechts) aufgedruckt. Die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Weitere Hinweise zur Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bmwgroup.com/hauptversammlung

zur Verfügung gestellt. Vollmachts- und Briefwahlformulare erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung zugesandt.

Inhaber von American Depositary Shares bzgl. Stammaktien der Gesellschaft erhalten Informationen zur Hauptversammlung über die Bank of New York Mellon, New York, USA (Depositary).

10.

Hinweise zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie im Internet unter

www.bmwgroup.com/hauptversammlung

München, 6. April 2020

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

Der Vorstand


06.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

Petuelring 130

80809 München

Deutschland

E-Mail:

hv@bmw.de

Internet:

http://www.bmwgroup.com

ISIN:

DE0005190003, DE0005190037

WKN:

519000, 519003

Börsen:

Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard),, München, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung

DGAP News-Service


1016371 06.04.2020

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