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15:00 Uhr, 18.05.2017

DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2017 in Planegg/Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: 11 88 0 Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2017 in Planegg/Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

18.05.2017 / 15:00 

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.






18.05.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de




11880 Solutions AG Planegg, Ortsteil Martinsried WKN 511 880 - ISIN DE0005118806 

Einladung zur Hauptversammlung 2017 

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie findet statt am

Dienstag, den 27.06.2017, 11:00 Uhr,
im Konferenzraum 'Ellipse' im IZB Innovations- und Gründerzentrum Biotechnologie
Martinsried mbH,
Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg/Martinsried

I. Tagesordnung

II. Weitere Angaben und Hinweise

Planegg-Martinsried, im Mai 2017 

11880 Solutions Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Fraunhoferstr. 12a
D-82152 Martinsried (bei München)
Tel.: +49 (0) 89 - 8954 0 

Investor Relations: investor.relations@11880.com
Unternehmenskommunikation: presse@11880.com

Registergericht:

Amtsgericht München, HRB 114 518 

USt-ID-Nr.: DE 182 755 407 

Vertretungsberechtigte:
Christian Maar (Vorstandsvorsitzender)
Michael Geiger

Aufsichtsratsvorsitzender:
Dr. Michael Wiesbrock

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der 11880 Solutions AG zum 31.12.2016, des gebilligten Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)

Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzern-Abschluss am 22. März 2017 bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter

zur Verfügung und liegen außerdem vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 11880 Solutions AG, Fraunhoferstraße 12a, 82152 Planegg-Martinsried, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus. Ebenfalls werden die Unterlagen auch der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den aktuellen Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer der Gesellschaft und ggf. zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

5.

Beschlussfassung über die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Herr Andrea Servo hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 19.01.2017 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist gemäß den Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 f. Drittelbeteiligungsgesetz, §§ 95, 96 Abs. 1 Aktiengesetz, i. V. m. Ziff. 4.1 (1) der Satzung der 11880 Solutions AG zu bilden und setzt sich zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern (zwei Aufsichtsräte) und zu zwei Drittel aus Vertretern der Anteilseigner (vier Aufsichtsräte) zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt, den Empfehlungen des Nominierungsausschusses folgend, vor, für das zum 19.01.2017 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied, Frau Gabriela Fabotti, wohnhaft in Allassio (SV), Italien, CFO (Finanzvorstand) bei der Italiaonline S.p.A., Assago, Italien, zum Mitglied des Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu wählen.

Die Wahl des neuen Aufsichtsratsmitglieds erfolgt für die restliche Amtsperiode des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds gemäß Ziff. 4.1 Abs. (2) der Satzung der Gesellschaft.

Frau Fabotti hat keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten. Ihre Mitgliedschaften in vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien sind unter ll. 3 aufgeführt.

Gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02. 2017 soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind dabei Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten.

Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich Frau Fabotti wird daher erklärt, dass diese u. a. CFO bei der Italiaonline S.p.A. ist, die gegenwärtig direkt und indirekt insgesamt 16,24 % der Stimmrechte an der 11880 Solutions AG hält.

Über die zuvor genannte Beziehung hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 empfiehlt.

Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin steht im Internet unter

zur Verfügung.

6.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen der 11880 Solutions AG unter Ziffer 3.1. Abs. 1 und Abs. 2 

Das Aktiengesetz sieht in § 76 die Möglichkeit vor, dass auch bei Gesellschaften mit einem Grundkapital von mehr als 3 Millionen Euro der Vorstand aus nur einer Person bestehen kann, wenn die Satzung dies so vorsieht. Das Unternehmen möchte gerne die Möglichkeit haben, von dieser Regelung bei Bedarf Gebrauch zu machen und schlägt daher diese Satzungsänderung vor.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 11880 Solutions AG schlagen vor, Ziffer 3.1. Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung entsprechend zu ändern und neu zu fassen:

Ziffer 3.1 Abs. 1 wird neu gefasst und lautet nun:
'Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstandes. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes zu ernennen. Der Aufsichtsrat ist ferner berechtigt, stellvertretende Vorstandsmitglieder zu bestimmen.'

Ziffer 3.2 wird neu gefasst und lautet nun:
'Sollte der Vorstand aus nur einem Mitglied bestehen, wird die Gesellschaft durch dieses vertreten. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Mitglied des Vorstandes gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Sollte der Vorstand aus mehreren Mitgliedern bestehen, so kann der Aufsichtsrat jedem Vorstandsmitglied die Befugnis zur Alleinvertretung erteilen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern die Befugnis zu erteilen, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung).'

7.

Beschlussfassung über einen Dispens von der Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich 2021 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Offenlegung der Bezüge und sonstigen empfangenen Leistungen jedes einzelnen Vorstandsmitglieds nach § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB für die Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich 2021 weder im Jahres- noch im Konzernabschluss vorzunehmen.

https://ir.11880.com/hauptversammlung
https://ir.11880.com/hauptversammlung
1.

Angaben und Hinweise

1.1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 19.111.091 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Damit sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.

1.2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. Ziff. 5.2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben und einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126 b BGB) erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft einreichen. Dieser Nachweis kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (06.06.2017, 00:00 Uhr MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag - Record Date).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 20.06.2017, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

11880 Solutions AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48 
D-81241 München
Telefax: +49 (0) 89 / 889 690 633 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den oben beschriebenen Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch ab dem Nachweisstichtag und auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Für eine eventuelle Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt oder am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

1.3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Zur Bevollmächtigung kann das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte verwendet werden, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Alternativ kann das Formular auch im Internet unter

heruntergeladen werden. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

11880 Solutions AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48 
D-81241 München
Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
E-Mail: 11880@better-orange.de

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Aktionäre werden gebeten, sich mit diesen Personen oder Institutionen über die jeweilige Form der Bevollmächtigung abzustimmen.

1.4.

Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Ziff. 5.2 Abs. (5) der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass die Gesellschaft berechtigt ist, Stimmrechtsvertreter zu benennen, die das Stimmrecht nach ausdrücklicher Weisung abwesender Aktionäre ausüben. Die Gesellschaft macht von dieser Möglichkeit Gebrauch:

Rechtzeitig angemeldete Aktionäre haben demnach die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die Aktionäre Weisungen zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können daher nicht an möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen. Von den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft können insbesondere auch keine Wortmeldungen oder Fragen von Aktionären entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widerspruch zu Protokoll gegeben werden. Den Stimmrechtsvertretern sind ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.

Die Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die Änderung von Weisungen oder ein Widerruf der Vollmacht sind in Textform (§ 126 b BGB) vor der Hauptversammlung an die oben im Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte' genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln oder am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung vorzulegen.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter

zum Download zur Verfügung.

1.5.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

https://ir.11880.com/hauptversammlung
https://ir.11880.com/hauptversammlung
1.5.1.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gemäß § 126 AktG werden alle zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung einschließlich ihrer Begründung oder Vorschläge von Aktionären für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG, die uns bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also bis zum 12.06.2017, 24:00 Uhr MESZ, an unsere Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

11880 Solutions AG
Herrn Fabian Bromann
Fraunhoferstr. 12a
D-82152 Planegg-Martinsried
Telefax: +49 (0)89 / 8954 - 1020 
E-Mail: hauptversammlung@11880.com

übersandt werden, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internet-Adresse

veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht. Unter 'Hinweise gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre' sind dort auch weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der Rechte und ihren Grenzen enthalten.

1.5.2.

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 Euro am Grundkapital erreichen, das entspricht 500.000 Aktien, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 27.05.2017, 24:00 Uhr MESZ.

Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

11880 Solutions AG
Vorstand
Fraunhoferstr. 12a
D-82152 Planegg-Martinsried

Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und seinen Grenzen sind unter der Internet-Adresse

unter 'Hinweise gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre' enthalten.

1.5.3.

Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit es zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Die Satzung der Gesellschaft sieht in Ziffer 5.3 Abs. (2) die Ermächtigung des Versammlungsleiters gem. § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG vor, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und seinen Grenzen sind unter der Internet-Adresse

unter 'Hinweise gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre' enthalten.

https://ir.11880.com/hauptversammlung
https://ir.11880.com/hauptversammlung
https://ir.11880.com/hauptversammlung
2.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung, Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124 a AktG zugänglich sind

Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a AktG einschließlich der Einberufung zur Hauptversammlung, des Geschäftsberichts, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite

abrufbar. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen können vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auch in den Geschäftsräumen der 11880 Solutions AG, Fraunhoferstr. 12a, 5. Stock, 82152 Planegg-Martinsried, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage kostenfrei zugesandt.

3.

Informationen zu Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds)

Frau Gabriela Fabotti, wohnhaft in Allasio, (SV), Italien
CFO (Finanzvorstand) bei Italiaonline S.p.A., Assago, Italien

Mitgliedschaften in vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien bestehen wie folgt:

4.

Übertragung der Hauptversammlung

Eine Übertragung der Hauptversammlung im Internet erfolgt nicht.

https://ir.11880.com/hauptversammlung
*

Director bei Consodata S.p.A., Rom, Italien

*

CEO bei Moqu ADV S.r.L, Assago, Italien

*

Director bei den nachfolgenden Gesellschaften in Turin, Italien:

* Adriatico 1 srl * Puglia 4 srl
* Adriatico 2 srl * Roma 1 srl
* Adriatico 3 srl * Roma 2 srl
* Bergamo 1 srl * Roma 3 srl
* Bergamo 2 srl * Romagna 1 srl
* Bologna 2 srl * Romagna 2 srl
* Bologna 1 srl * Sardegna 1 srl
* Bolzano 1 srl * Sardegna 2 srl
* Brescia 2 srl * Sicilia 1 srl
* Calabria 1 srl * Sicilia 3 srl
* Calabria 2 srl * Sicilia 4 srl
* Campania 1 srl * Sicilia 5 srl
* Campania 3 srl * Sicilia 6 srl
* Como 1 srl * Sondrio Lecco 1 srl
* Cuneo 1 srl * Torino 2 srl
* Emilia 1 srl * Torino 3 srl
* Emilia 2 srl * Torino 4 srl
* Emilia 3 srl * Toscana 1 srl
* Firenze 1 srl * Toscana 2 srl
* Firenze 2 srl * Trento 1 srl
* Firenze 3 srl * Umbria 1 srl
* Liguria 2 srl * Varese 1 srl
* Lombardia 1 srl * Veneto 1 srl
* Lombardia 2 srl * Veneto 3 srl
* Lombardia 3 srl * Veneto 4 srl
* Milano 1 srl * Veneto 5 srl
* Milano 3 srl * Venezia 1 srl
* Napoli 1 srl * Verona 1 srl
* Napoli 2 srl * Friuli 1 srl
* Piemonte 1 srl * Genova 1 srl
* Piemonte 2 srl * Lazio 1 srl
* Puglia 1 srl * Lazio 2 srl
* Puglia 2 srl * Lazio 3 srl
* Puglia 3 srl * Liguria 1 srl
Sprache: Deutsch
Unternehmen: 11 88 0 Solutions AG
Fraunhoferstr. 12a
82152 Martinsried
Deutschland
Telefon: +49 89 89540 
Fax: +49 89 89541010 
E-Mail: investor.relations@11880.com
Internet: https://ir.11880.com/
ISIN: DE0005118806 
WKN: 511880 
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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575343 18.05.2017 

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