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14:20 Uhr, 02.05.2022

DGAP-Adhoc: TERRAGON AG bittet Gläubiger um Stundung der Zinszahlung für die Anleihe 2019/2024

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DGAP-Ad-hoc: TERRAGON AG / Schlagwort(e): Anleihe

TERRAGON AG bittet Gläubiger um Stundung der Zinszahlung für die Anleihe 2019/2024

02.05.2022 / 14:20 CET/CEST

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TERRAGON bittet Gläubiger um Stundung der Zinszahlung für die Anleihe 2019/2024

Berlin, 2. Mai 2022 - Die TERRAGON AG, führende Projektentwicklerin im Marktsegment Service-Wohnen für Senioren, bittet die Anleihegläubiger, die am 24. Mai 2022 fällige Zinszahlung für die Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2019/2024 (ISIN: DE000A2GSWY7) für einen Zeitraum von rund acht Monaten bis zum 31. Januar 2023 zu stunden. Zu diesem Zweck soll ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der ermächtigt werden soll, mit der Emittentin die Stundung der seit dem 24. Mai 2021 entstandenen und noch entstehenden Ansprüche auf Verzinsung der Anleihe zu verhandeln und zu vereinbaren. Die Stundung der Zinsen soll bis zum 31. Januar 2023 erfolgen. Die Anleihegläubiger erhalten neben den gestundeten Zinsen für den Zeitraum der Stundung eine Verzinsung auf den gestundeten Zinsbetrag, deren Höhe noch mit dem gemeinsamen Vertreter zu verhandeln ist. Die Gesellschaft lädt ihre Anleihegläubiger aus diesem Grund und zum Zwecke der Beschlussfassung über die genannten Maßnahmen, zu einer Abstimmung ohne Versammlung vom 23. Mai bis zum 25. Mai 2022 ein.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung werden am 4. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind ab diesem Datum auf der Internetseite der TERRAGON AG mit den erforderlichen Formularen für die Anmeldung unter https://www.terragon-ag.de/investor-relations/anleiheglaeubigerabstimmung-2022/ abrufbar.

Kontakt:
Dariusch Manssuri, IR.on AG
Tel.: +49 (0) 221 - 91 40 970
E-Mail: terragon@ir-on.com

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