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10:00 Uhr, 02.12.2013

DGAP-Adhoc: Raiffeisen Bank International AG unterbreitet 1:1 Umtausch-angebot

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Raiffeisen Bank International AG / Schlagwort(e): Anleihe

02.12.2013 10:00 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Raiffeisen Bank International AG (die 'Bank') lädt die Anleihegläubiger der Subordinated Capital Fixed to Floating Rate Callable Notes (gemäß § 23 Absatz 8 des österreichischen Bankwesengesetzes) fällig im März 2019, ISIN XS0289338609, Serie: 54, begeben durch Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft am 5. März 2007, mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000 (die 'Existierenden Schuldverschreibungen') ein, diese Existierenden Schuldverschreibungen zum Umtausch gegen die in Euro denominierten Nachrangigen kündbaren fest zu fest verzinslichen Schuldverschreibungen fällig Juni 2024, Serie: 50, ISIN XS1001668950, die unter dem EUR 25.000.000.000 Debt Issuance Programme für die Begebung von Schuldverschreibungen der Raiffeisen Bank International AG begeben werden (die 'Neuen Schuldverschreibungen'), anzubieten.

Die Neuen Schuldverschreibungen werden mit einer Stückelung von je EUR 100.000 begeben werden und für die ersten fünfeinhalb Jahre der Laufzeit mit einem festen Zinssatz in Höhe des interpolierten 5-Jahres- und 6-Jahres Swap-Satzes zuzüglich einer festen Marge von 3,90 % p.a., und für die verbleibenden fünf Jahre der Laufzeit mit einem festen Zinssatz verzinst werden, der im Juni 2019 festgesetzt werden wird.

Es besteht keinerlei Verpflichtung der Bank, Angebote zum Umtausch anzunehmen.

Anleihegläubiger, die Existierende Schuldverschreibungen in einem Nennbetrag halten, der nicht einem ganzen Vielfachen von EUR 100.000 entspricht, können ihr Angebot zum Umtausch bezüglich dieser Existierenden Schuldverschreibungen zu einem Nennbetrag aufrunden, der dem nächsthöheren ganzen Vielfachen von EUR 100.000 entspricht, indem sie der Bank anbieten, einen Barbetrag in Euro zu zahlen, der der Differenz zwischen dem Nennbetrag der angebotenen Existierenden Schuldverschreibungen und dem nächsthöheren ganzen Vielfachen von EUR 100.000 entspricht, wobei Existierende Schuldverschreibungen in einem Nennbetrag von mindestens EUR 50.000 angeboten werden müssen.

Umtauschanweisungen für über Clearstream Luxembourg und Euroclear gehaltene Existierende Schuldverschreibungen, die keine Aufrundung verlangen, müssen Nennbeträge in ganzen Vielfachen von EUR 100.000 angeben. Bei solchen Umtauschanweisungen, die nicht Nennbeträge in ganzen Vielfachen von EUR 100.000 angeben, wird die Bank einen Nennbetrag zum Umtausch annehmen, der auf das nächste ganze Vielfache von EUR 100.000 abgerundet wird. Der Nennbetrag der Neuen Schuldverschreibungen, die ein Anleihegläubiger am Abwicklungstag erhält, entspricht dem Nennbetrag der Existierenden Schuldverschreibungen, die von der Bank zum Umtausch gemäß dem Umtauschangebot angenommen werden.

Für den Fall einer Aufrundung des Angebots entspricht der Nennbetrag der Neuen Schuldverschreibungen, die ein Anleihegläubiger am Abwicklungstag erhält, der Summe aus (i) dem Nennbetrag der Existierenden Schuldverschreibungen, die von der Bank zum Umtausch gemäß dem Umtauschangebot angenommen werden, und (ii) dem angebotenen Barbetrag.

Das Umtauschangebot beginnt am 2. Dezember 2013 und endet am 10. Dezember 2013 um 17:00 Uhr (MEZ). Die Abwicklung des Umtauschangebots erfolgt voraussichtlich am 18. Dezember 2013.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Susanne Langer Leiterin Group Investor Relations Raiffeisen Bank International AG Am Stadtpark 9 1030 Wien, Österreich ir@rbinternational.com Telefon +43-1-71 707-2089 www.rbinternational.com

DIESE BEKANNTMACHUNG DARF WEDER DIREKT NOCH INDIREKT AN U.S. PERSONEN (WIE IN REGULATION S DES SECURITIES ACT DER VEREINIGTEN STAATEN VON 1933 IN DER AKTUELLEN FASSUNG DEFINIERT) ODER IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA EINSCHLIESSLICH DEREN TERRITORIEN UND BESITZTÜMER (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DIE U.S.-JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, DER WAKE-INSEL UND DER NÖRDLICHEN MARIANA-INSELN), JEDEN BUNDESSTAATES DER VEREINIGTEN STAATEN SOWIE DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE 'USA') VERBREITET WERDEN. DIES GILT AUCH FÜR PERSONEN, DIE SICH IN DEN USA AUFHALTEN ODER DORT WOHNHAFT SIND. DIE EINLADUNG, AUF DIE SICH DIESE BEKANNTMACHUNG BEZIEHT, WIRD WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN DEN BZW. IN DIE USA UNTER VERWENDUNG DER US-POST ODER EINES MITTELS DES ZWISCHENBUNDESSTAATLICHEN ODER FREMDEN HANDELS BZW. EINER EINRICHTUNG EINER US-AMERIKANISCHEN NATIONALEN WERTPAPIERBÖRSE UNTERBREITET. DIE EINLADUNG KANN NICHT ÜBER EIN SOLCHES MITTEL, EINE SOLCHE EINRICHTUNG ODER VON INNERHALB DER USA ANGENOMMEN WERDEN.

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