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10:03 Uhr, 09.04.2020

DGAP-Adhoc: NORTHERN DATA AG SCHLIESST (ERHÖHTE) BARKAPITALERHÖHUNG MIT EINEM BRUTTOERLÖS IN HÖHE VON EUR 30 MILLIONEN ERFOLGREICH AB

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DGAP-Ad-hoc: Northern Data AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

NORTHERN DATA AG SCHLIESST (ERHÖHTE) BARKAPITALERHÖHUNG MIT EINEM BRUTTOERLÖS IN HÖHE VON EUR 30 MILLIONEN ERFOLGREICH AB

09.04.2020 / 10:03 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


AD HOC INFORMATION

NORTHERN DATA AG SCHLIESST (ERHÖHTE) BARKAPITALERHÖHUNG MIT EINEM BRUTTOERLÖS IN HÖHE VON EUR 30 MILLIONEN ERFOLGREICH AB

Frankfurt am Main - 9. April 2020 -
Die Northern Data AG (ISIN DE000A0SMU87, WKN A0SMU8, Symbol: NB2) hat ihre gestern angekündigte Kapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt. Das Interesse seitens der Investoren an der Zeichnung der neuen Aktien übertraf das Angebot deutlich, was zur Ausübung der Upsizing-Option führte.

Insgesamt wurden 685.000 neue Aktien zu einem Preis von EUR 44 pro Aktie platziert, was 6,1 % des bisherigen Grundkapitals entspricht. Der Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung des Unternehmens beträgt rund EUR 30,1 Millionen.

Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Stärkung der Bilanz, zur Erhöhung der Liquidität und des Streubesitzes der Aktien, zur Beschleunigung des Wachstums der bestehenden Geschäftsaktivitäten und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.

Die neuen Aktien werden prospektfrei in die bestehende Notierung im Freiverkehr der Börse München (m:access) einbezogen. Der erste Handelstag für die neuen Aktien und die Lieferung der neuen Aktien gegen Zahlung des Platzierungspreises werden voraussichtlich am 16. April 2020 stattfinden.

Die Transaktion wurde von der Hauck & Aufhäuser Investment Banking als Sole Bookrunner begleitet.

Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der NORTHERN DATA AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der NORTHERN DATA AG wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika werden die Wertpapiere ausschließlich an 'Qualified Institutional Buyers' im Sinne von Rule 144A des Securities Act angeboten und verkauft. Weder die NORTHERN DATA AG noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Weder die NORTHERN DATA AG, oder eines der mit diesen verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), in denen die die Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ("Prospektverordnung") gilt (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger') handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein 'Investor'), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die NORTHERN DATA AG oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die NORTHERN DATA AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Pressekontakt:
Northern Data AG
Dr. Hans Joachim Dürr
Head of Corporate Communications
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt
E-Mail: h.duerr@northerndata.de
Telefon: +49 69 348 752 89

Investor Relations:
Sven Pauly
E-Mail: ir@northerndata.de
Telefon: +49 89 125 09 03 31


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Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Northern Data AG

Thurn-und-Taxis-Platz 6

60313 Frankfurt am Main

Deutschland

Telefon:

+49 69 34 87 52 25

E-Mail:

info@northerndata.de

Internet:

www.northerndata.de

ISIN:

DE000A0SMU87

WKN:

A0SMU8

Börsen:

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München (m:access), Tradegate Exchange

EQS News ID:

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