DGAP-Adhoc: NEXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 27. September 2021 um
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DGAP-Ad-hoc: NEXR Technologies SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
NEXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 27. September 2021 um
20.10.2021 / 18:32 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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NEXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 27. September 2021 um
Berlin, 20. Oktober 2021
Die NeXR Technologies SE (ISIN DE000A1K03W5 / WKN A1K03W) ("Gesellschaft") hat heute die am 27. September 2021 beschlossene Durchführung der Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 2.061.064,00 gemäß § 6.1a der Satzung abgeschlossen.
Im Rahmen des Bezugsangebots und der anschließenden Privatplatzierung wurden insgesamt alle 2.061.064 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2021, ("Neue Aktien") zum Preis von EUR 2,45 je Neuer Aktie gezeichnet. Im Rahmen der Kapitalerhöhung hat die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA ("Hevella") insgesamt 1.872.166 Neue Aktien bezogen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dementsprechend von derzeit EUR 4.122.129,00 um EUR 2.061.064,00 auf EUR 6.183.193,00 durch Ausgabe von 2.061.064 Neuen Aktien gegen Bareinlagen erhöht ("Kapitalerhöhung").
Die Kapitalerhöhung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister; die Gesellschaft geht davon aus, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 28. Oktober 2021 im Handelsregister eingetragen wird.
Die Lieferung der Neuen Aktien im Rahmen des gesetzlichen Bezugs und Überbezugs mit Ausnahme der Zeichnung der Hevella erfolgt unmittelbar nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft und nach Einbeziehung der Neuen Aktien in die Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG aus einer Wertpapierleihe der Hevella in zum Börsenhandel zugelassenen Aktien in der ISIN DE000A1K03W5. Die Lieferung der im Rahmen der Privatplatzierung von der Hevella gezeichneten Aktien erfolgt in nicht zum Börsenhandel zugelassenen Aktien mit der gesonderten ISIN DE000A3E5EW2. Eine Zulassung dieser Aktien zum Börsenhandel soll innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen. Die Zulassung soll auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu billigenden Wertpapierprospekts erfolgen.
Der Gesellschaft fließt ein Bruttoemissionserlös von rund EUR 5,050 Mio. zu. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung für die weitere Unterstützung des Markteintritts und den dann folgenden Ausbau der Kooperationen sowie den Ausbau des Teams zu verwenden.
Die Kapitalerhöhung wurde durch die BankM AG als emissionsbegleitende Bank unterstützt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
NEXR Technologies SE
Sven Pauly, CROSS ALLIANCE communication GmbH
sp@crossalliance.de
www.crossalliance.de
Telefon: +49 (0) 89 125 09 03-31
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
NEXR Technologies SE
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
Deutschland
Telefon:
+49 (0) 30 403 680 143
Fax:
+49 (0) 30 403 680 141
E-Mail:
l.herrmann@nexr-technologies.com
Internet:
www.nexr-technologies.com
ISIN:
DE000A1K03W5
WKN:
A1K03W
Börsen:
Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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