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18:13 Uhr, 11.04.2019

DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG - Einberufungsverlangen für außerordentliche Hauptversammlung zurückgezogen

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DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

MOLOGEN AG - Einberufungsverlangen für außerordentliche Hauptversammlung zurückgezogen

11.04.2019 / 18:13 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

MOLOGEN AG - Einberufungsverlangen für außerordentliche Hauptversammlung zurückgezogen

Berlin, 11. April 2019 - Der Vorstand des biopharmazeutischen Unternehmens MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900 / WKN A2LQ90) (die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass sowohl die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ihr am 21. November 2018 veröffentlichtes Verlangen sowie die Global Derivative Trading GmbH ihren am 24. Februar 2019 bekanntgemachten Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung heute gegenüber der Gesellschaft zurückgezogen haben. Zuvor hatte die Gesellschaft zum 26. Februar 2019 zur außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen, diese jedoch mit Ad-hoc-Meldung vom 24. Februar 2019 zunächst abgesagt und verschoben.

Nach derzeitiger Planung soll die ordentliche Hauptversammlung im August 2019 stattfinden.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

Kontakt

Claudia Nickolaus
Leiterin Investor Relations & Corporate Communications
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Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
investor@mologen.com

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11.04.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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ISIN:

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