DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG: Ausgabe der ersten Tranche von Wandelschuldverschreibungen aus bestehendem Rahmenvertrag
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DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme MOLOGEN AG: Ausgabe der ersten Tranche von Wandelschuldverschreibungen aus bestehendem Rahmenvertrag 01.03.2018 / 16:46 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT. MOLOGEN AG: Ausgabe der ersten Tranche von Wandelschuldverschreibungen aus bestehendem Rahmenvertrag Berlin, 1. März 2018 - Das biopharmazeutische Unternehmen MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200, WKN 663720) (nachstehend "das Unternehmen") hat heute bei dem in Luxemburg ansässigen European High Growth Opportunities Securitization Fund (nachstehend "der Investor") die Zeichnung der ersten Tranche von bis zu 24 möglichen Tranchen von Wandelschuldverschreibungen abgerufen. MOLOGEN erhält 500.000 EUR für die erste Tranche, die 10 Wandelanleihen mit einem Nennwert von je 50.000 EUR umfasst. Wie in der Ad-hoc-Meldung vom 20. Februar 2018 bekannt gegeben, hat MOLOGEN einen Vertrag mit dem Investor, einem von Alpha Blue Ocean Advisors beratenen Fonds, geschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages kann das Unternehmen über einen Zeitraum von zwei Jahren, begonnen am 20. Februar 2018, bei dem Investor Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR abrufen. Die Wandelschuldverschreibungen werden in bis zu 24 Tranchen à 500.000 EUR jeweils auf Anforderung des Unternehmens ausgegeben, wobei das Unternehmen eine Wartefrist von mindestens 10 Handelstagen nach Begebung jeder Tranche einhalten muss, bevor die Begebung einer weiteren Tranche verlangt werden kann. Der Investor kann die Wandelschuldverschreibungen nach eigenem Ermessen in Aktien umwandeln; allerdings besteht eine Umwandlungspflicht, wenn 12 Monate (Ende der Laufzeit) seit der Ausgabe der entsprechenden Tranche verstrichen sind. Der Umwandlungskurs entspricht dem volumengewichteten Durchschnittspreis (VWAP) des Aktienkurses des Unternehmens während der drei Handelstage vor der Wandlung abzüglich eines 10-prozentigen Abschlages, der auch im Rahmen der derzeitigen Kapitalmaßnahme mit Bezugsrechten von MOLOGEN gewährt wird, jedoch mindestens 80 % des VWAP des Aktienkurses während der 10 Tage vor Begebung der Wandelschuldverschreibungen. Der Zeichnungspreis hat einen Nennwert von 2,3054 EUR pro neuer Aktie und entspricht dem VWAP des Aktienkurses des Unternehmens während der 10 Handelstage vor Begebung der Wandelschuldverschreibungen. Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht verzinslich. Wichtiger Hinweis: - Ende der Ad-hoc-Mitteilung - Kontakt Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen 01.03.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | MOLOGEN AG |
Fabeckstraße 30 | |
14195 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | 030 / 841788-0 |
Fax: | 030 / 841788-50 |
E-Mail: | presse@mologen.com |
Internet: | www.mologen.com |
ISIN: | DE0006637200 |
WKN: | 663720 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
659569 01.03.2018 CET/CEST
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