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08:20 Uhr, 28.03.2022

DGAP-Adhoc: MAX Automation SE (ISIN: DE000A2DA588 / WKN: A2DA58): Bezugsrechtskapitalerhöhung von 11.783.766 neuen Aktien beschlossen

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DGAP-Ad-hoc: MAX Automation SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung

​​​​​​​MAX Automation SE (ISIN: DE000A2DA588 / WKN: A2DA58): Bezugsrechtskapitalerhöhung von 11.783.766 neuen Aktien beschlossen

28.03.2022 / 08:20 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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AD HOC MITTEILUNG (GEMÄß ARTIKEL 17 MAR)

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MAX Automation SE (ISIN: DE000A2DA588 / WKN: A2DA58): Bezugsrechtskapitalerhöhung von 11.783.766 neuen Aktien beschlossen

Düsseldorf, 28. März 2022 - Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE (die "Gesellschaft") hat heute eine Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen und eine Sacheinlage beschlossen. Insgesamt werden in teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft 11.783.766 neue, auf den Namen lautende Stückaktien, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro ausgegeben, wobei für jeweils fünf bestehende Aktien zwei neue Aktien erworben werden können. Dadurch erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von 29.459.415,00 Euro um 11.783.766,00 Euro (entsprechend rund 40,00 % des derzeitigen Grundkapitals) auf 41.243.181,00 Euro. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 in vollem Umfang gewinnberechtigt.

6.481.072 neue Aktien werden von der Gesellschaft und COMMERZBANK Aktiengesellschaft den Aktionären der Gesellschaft (mit Ausnahme der Hauptaktionärin der Gesellschaft Günther Holding SE und ihren verbundenen Gesellschaften ("Günther Holding")) gegen Bareinlage im Wege mittelbarer Bezugsrechte zu einem Bezugspreis in Höhe von 4,24 Euro je neuer Aktie ("Bezugspreis") angeboten.

Günther Holding werden unmittelbare Bezugsrechte gewährt. Günther Holding hat sich bedingungslos und unwiderruflich verpflichtet, ihre Bezugsrechte für ihre bestehenden Aktien in Höhe von rund 45,00 % des Grundkapitals der Gesellschaft vollumfänglich auszuüben und 610.963 Aktien an der ZEAL Network SE ("ZEAL") als Sacheinlage einzubringen, was einem 2,73 %-Anteil an der ZEAL entspricht. Die Zahl der auf diesem Weg von der Günther Holding einzubringenden ZEAL Aktien wurde auf der Grundlage des Bezugspreises im Verhältnis zum Schlusskurs der ZEAL Aktie auf Xetra zum Börsenschluss am 25. März 2022, der 36,80 Euro betrug, festgelegt und hierbei auf die nächste ganze Zahl von ZEAL-Aktien aufgerundet. Günther Holding wird demnach rund 0,1152 ZEAL-Aktien je neue Aktie der Gesellschaft einbringen (das "ZEAL-Aktienverhältnis").

Günther Holding hat sich weiterhin bedingungslos und unwiderruflich verpflichtet, sämtliche neuen Aktien, für die von den anderen Aktionären keine Bezugsrechte ausgeübt worden sind, ebenfalls gegen eine Sacheinlage in Form weiterer Aktien an der ZEAL von mindestens gleichem Wert, berechnet auf der Grundlage des ZEAL-Aktienverhältnisses, zu übernehmen. Unter der Annahme, dass Günther Holding sämtliche neuen Aktien zeichnet, kann dies letztlich nach Durchführung der Sacheinlage zu einer Beteiligung der Gesellschaft an ZEAL in Höhe von maximal rund 6,06 % führen.

Die Bezugsfrist soll voraussichtlich am 30. März 2022 beginnen und am 12. April 2022 (jeweils einschließlich) enden. Die Bezugsrechte für die neuen Aktien (ISIN: DE000A3MQRX9 / WKN: A3MQRX) sollen voraussichtlich vom 30. März 2022 bis einschließlich am 7. April 2022, 12:00 Uhr MESZ im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse auf Xetra (nur ein Bezugsrecht oder ein Vielfaches hiervon) und Xetra-Spezialist (auch Bruchteile von Bezugsrechten) gehandelt werden. Alle von der Gesellschaft bereits ausgegebenen Aktien werden voraussichtlich ab dem 30. März 2022 am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse "ex Bezugsrecht" notiert. Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 21. April 2022 in die bestehende Notierung am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung steht unter dem Vorbehalt eines voraussichtlich am oder um den 13. April 2022 auf Grundlage eines Sacheinlageprüfungsberichts zu fassenden Bestätigungsbeschlusses des Verwaltungsrats der Gesellschaft.

Die Gesellschaft strebt durch eine Erhöhung ihrer Eigenkapitalquote eine Stärkung ihrer Kapitalstruktur an. Darüber hinaus bereichert die durch die Sacheinlage erworbene Beteiligung an der ZEAL aus der Sicht der Gesellschaft das Portfolio der Gesellschaft und leistet einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung ihrer neuen Strategie als Finanz- und Beteiligungsholding mit dem Ziel, ein diversifiziertes Portfolio aus Unternehmen in Nischenmärkten mit starken Cashflows und/oder hohen Wachstumsraten aufzubauen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Jedes Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu billigenden und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.maxautomation.com) zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts.

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