DGAP-Adhoc: Hybrid Raising GmbH: Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR
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DGAP-Ad-hoc: Hybrid Raising GmbH / Schlagwort(e): Vertrag
Hybrid Raising GmbH: Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR
03.02.2020 / 15:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR
Hybrid Raising GmbH
ISIN DE000A0AMCG6 (WKN A0AMCG)
Zulassung: Regulierter Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und Euronext Amsterdam
IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft beabsichtigt Beendigung der stillen Gesellschaft und Rückzahlung in Höhe von EUR 200.000.000 an die Hybrid Raising GmbH im Juli 2020
Die IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft ("IKB") beabsichtigt, die stille Gesellschaft mit der Hybrid Raising GmbH ("Emittentin"), die auf Grundlage des am 30. Januar/2 Februar 2004 geschlossenen Vertrags über die Errichtung einer stillen Gesellschaft ("Beteiligungsvertrag") begründet wurde, mit Wirkung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres der IKB, d.h. zum 31. März 2020, zu beenden und vor dem Rückzahlungstag (wie nachstehend definiert) einen Rückzahlungsbetrag in Höhe von EUR 200.000.000 ("Rückzahlungsbetrag") an die Zahlstelle der von der Emittentin begebenen Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A0AMCG6) für Rechnung der Emittentin zu zahlen.
Zu diesem Zweck wurde heute, am 3. Februar 2020, zwischen der Emittentin und der IKB ein Ergänzungsvertrag ("Ergänzungsvertrag") zum Beteiligungsvertrag geschlossen. Der Ergänzungsvertrag bestimmt, dass die IKB im Fall einer Kündigung des Beteiligungsvertrags mit Wirkung zum 31. März 2020, am Fälligkeitstag - unabhängig vom Buchwert der stillen Einlage am 31. März 2020 - den Rückzahlungsbetrag (d.h. EUR 200.000.000) an die Emittentin zahlen wird.
Sollte die IKB von dieser Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen, wird die Emittentin im Einklang mit den Emissionsbedingungen der von der Emittentin begebenen Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A0AMCG6) den Rückzahlungsbetrag verwenden, um damit am 15. Juli 2020 (der "Rückzahlungstag") die Teilschuldverschreibungen zurückzuzahlen. Dabei wird voraussichtlich auf die einzelnen Teilschuldverschreibungen ein jeweils verhältnismäßiger Anteil des Rückzahlungsbetrags (voraussichtlich EUR 100 je Teilschuldverschreibung) entfallen.
Der Ergänzungsvertrag begründet jedoch keine Verpflichtung der IKB, den Beteiligungsvertrag zum 31. März 2020 zu kündigen. Sollte sich die IKB entscheiden, von dieser Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch zu machen, wird der Beteiligungsvertrag unverändert fortbestehen und es wird in diesem Fall keine Verpflichtung der Emittentin bestehen, die Teilschuldverschreibungen am 15. Juli 2020 zurückzuzahlen. Sobald Gewissheit darüber besteht, ob die IKB den Beteiligungsvertrag kündigt, wird die Emittentin dies bekanntmachen.
Hybrid Raising GmbH
Koogstraat 4
25870 Norderfriedrichskoog
Deutschland
03.02.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Hybrid Raising GmbH
Koogstraat 4
25870 Norderfriedrichskoog
Deutschland
Telefon:
+49 (0)4864 1061-0
Fax:
+49 (0)4864 1430
Internet:
www.hybrid-raising.de
ISIN:
DE000A0AMCG6
WKN:
A0AMCG
Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg
EQS News ID:
966423
Ende der Mitteilung
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966423 03.02.2020 CET/CEST