DGAP-Adhoc: Hybrid Raising GmbH: Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR
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DGAP-Ad-hoc: Hybrid Raising GmbH / Schlagwort(e): Vertrag
Hybrid Raising GmbH: Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR
20.02.2020 / 14:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR
Hybrid Raising GmbH
ISIN DE 000A0AMCG6 (WKN A0AMCG)
Zulassung: Regulierter Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und Euronext Amsterdam
IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft kündigt die stille Gesellschaft mit Wirkung zum 31. März 2020. Der Rückzahlungsanspruch der Hybrid Raising GmbH in Höhe von EUR 200.000.000 ist im Juli 2020 fällig und wird zur Rückzahlung der von der Emittentin begebenen Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A0AMCG6) am 15. Juli 2020 verwendet.
Heute, am 20. Februar 2020, erklärte die IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft ("IKB") gegenüber der Hybrid Raising GmbH ("Emittentin"), dass sie die stille Gesellschaft mit der Emittentin, die auf Grundlage des am 30. Januar/2. Februar 2004 geschlossenen Vertrags über die Errichtung einer stillen Gesellschaft ("Beteiligungsvertrag") begründet wurde, mit Wirkung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres der IKB, d.h. zum 31. März 2020, gemäß § 6 Absatz 3 Satz 3 des Beteiligungsvertrags kündigt.
Infolge dieser Kündigung besteht gemäß dem Beteiligungsvertrag und dem am 3. Februar 2020 zwischen der Emittentin und der IKB geschlossenen Ergänzungsvertrag ("Ergänzungsvertrag") zum Beteiligungsvertrag die Verpflichtung der IKB, vor dem Rückzahlungstag (wie nachstehend definiert) einen Rückzahlungsbetrag in Höhe von EUR 200.000.000 ("Rückzahlungsbetrag") an die Zahlstelle der von der Emittentin begebenen Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A0AMCG6) ("Teilschuldverschreibungen") für Rechnung der Emittentin zu zahlen.
Nach Erhalt der Rückzahlung der IKB wird die Emittentin im Einklang mit den Emissionsbedingungen der Teilschuldverschreibungen den Rückzahlungsbetrag verwenden, um damit am 15. Juli 2020 (der "Rückzahlungstag") die Teilschuldverschreibungen zurückzuzahlen. Dabei wird voraussichtlich auf die einzelnen Teilschuldverschreibungen ein jeweils verhältnismäßiger Anteil des Rückzahlungsbetrags (voraussichtlich EUR 100 je Teilschuldverschreibung) entfallen.
Hybrid Raising GmbH
Koogstraat 4
25870 Norderfriedrichskoog
Deutschland
20.02.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Hybrid Raising GmbH
Koogstraat 4
25870 Norderfriedrichskoog
Deutschland
Telefon:
+49 (0)4864 1061-0
Fax:
+49 (0)4864 1430
Internet:
www.hybrid-raising.de
ISIN:
DE000A0AMCG6
WKN:
A0AMCG
Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg
EQS News ID:
979993
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979993 20.02.2020 CET/CEST