DGAP-Adhoc: Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beschließt Begebung von Wandelschuldverschreibungen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur
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Heidelberger Druckmaschinen AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe
25.03.2015 08:01
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA , KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER IN STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG AUFGRUND GELTENDEN RECHTS UNZULÄSSIG WÄRE
Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien, Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.
* Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft plant Platzierung von Wandelschuldverschreibungen von bis zu 58,6 Millionen EUR * 7-jährige Laufzeit verbessert Fristigkeitenprofil der Gesellschaft * Emissionserlös soll zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und zur teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe verwendet werden
Der Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft (Heidelberg) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis März 2022 (die "Wandelschuldverschreibungen") und einem Gesamtnennbetrag von bis zu 58,6 Millionen Euro zu begeben (das "Angebot"). Die Bezugsrechte der Aktionäre von Heidelberg sind ausgeschlossen.
Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt Heidelberg, seine Finanzierungsstruktur weiter zu verbessern und das derzeit attraktive Kapitalmarktumfeld zur teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe zu nutzen.
Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7 Jahren und werden zu 100 Prozent ihres Nennbetrages begeben und zurückgezahlt. Die jährliche Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen wird zwischen 5,5 Prozent und 6,5 Prozent liegen und vierteljährlich nachträglich zahlbar sein. Die Wandlungsprämie wird zwischen 25 Prozent und 30 Prozent über dem Referenzpreis festgesetzt, welcher dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie im XETRA-Handel während des Zeitraums von Beginn des Angebots bis zur endgültigen Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen entspricht.
In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen wird Heidelberg die Möglichkeit haben, alle Schuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen am oder nach dem 20. April 2018 zurückzukaufen, wenn der Wert der zugrunde liegenden Aktien über einen bestimmten Zeitraum hinweg 130 % der Wandelschuldverschreibungen übersteigt. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen werden am 30. März 2020 die Möglichkeit haben, eine vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen.
Soweit die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor zurückgezahlt oder gekauft und entwertet wurden, können die Anleihegläubiger die Wandelschuldverschreibungen in Aktien wandeln.
Die Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am 25. März 2015 stattfinden, im Anschluss an ein beschleunigtes Platzierungsverfahren. Das Settlement erfolgt am oder um den 30. März 2015.
Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW begleiten das Angebot der Wandelschuldverschreibungen als Joint Bookrunner und Joint Lead Manager. Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich bei qualifizierten Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien oder anderer Staaten, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere aufgrund geltenden Rechts unzulässig wäre, platziert.
Heidelberg beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Disclaimer Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder in ihrem Namen handelnde Personen in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere erstellen oder einreichen müssten.
Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt. Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.
Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.
Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet die Richtlinie 2010/73/EU. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf stützen.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt", "plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise von Heidelberg im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken, Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem sie gemacht werden.
Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder anderer Gründe ab.
Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern.
Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten von Heidelberg bezüglich der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den Betroffenen konsultieren.
Deutsche Bank AG, Commerzbank AG und LBBW sind nach deutschem Bankenrecht sowie durch die Europäische Zentralbank ("EZB") autorisiert und unterliegen der Aufsicht durch die EZB. Weitere Einzelheiten über die Autorisierung und die Aufsicht der Deutschen Bank AG, der Commerzbank AG und der LBBW durch die EZB sind auf Anfrage erhältlich. BNP Paribas London Branch unterliegt primär der Aufsicht durch die EZB und der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ("ACPR"). BNP Paribas London Branch ist durch die EZB, ACPR und der Prudential Regulation Authority autorisiert und unterliegt im beschränktem Umfang der Aufsicht durch die Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority.
Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere ausschließlich für Heidelberg und niemanden sonst. Sie werden in Bezug auf dieses Angebot keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden betrachten und sind außer Heidelberg keiner anderen Person gegenüber dahingehend verantwortlich, den ansonsten ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutz zu gewähren oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren, dem Inhalt dieser Mitteilung bzw. jeder Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen Angelegenheit, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird, zu erbringen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere können Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und ihre verbundenen Unternehmen, handelnd als Anleger für eigene Rechnung, Wandelschuldverschreibungen von Heidelberg zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft behalten, kaufen, verkaufen, ein Angebot zum Verkauf unterbreiten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen und anderen Wertpapieren von Heidelberg oder damit in Zusammenhang stehenden Anlagen handeln und diese Wertpapiere und sonstigen Anlagen auch in anderen Fällen als in Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere anbieten oder verkaufen. Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus offenzulegen.
Weder Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW noch deren jeweilige Geschäftsleiter, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen in irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf den Wahrheitsgehalt, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder die Frage, ob irgendeine Information in dieser Mitteilung unterlassen wurde) oder irgendeiner anderen Information ab, gleichgültig ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form und gleich auf welchem Übertragungs- oder Übermittlungsweg, in Bezug auf Heidelberg, deren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen oder in Bezug auf irgendeinen wie auch immer gearteten Verlust, der aufgrund der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit entstanden ist.
Kontakt: Heidelberger Druckmaschinen AG
Corporate Public Relations Thomas Fichtl Tel: +49 (0)6222 82-67123 Fax: +49 (0)6222 82-67129 E-Mail: thomas.fichtl@heidelberg.com
Investor Relations Robin Karpp Tel: +49 (0)6222 82-67120 Fax: +49 (0)6222 82-99 67120 E-Mail: robin.karpp@heidelberg.com
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA , KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER IN STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG AUFGRUND GELTENDEN RECHTS UNZULÄSSIG WÄRE
Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien, Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beschließt Begebung von Wandelschuldverschreibungen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur
* Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft plant Platzierung von Wandelschuldverschreibungen von bis zu 58,6 Millionen EUR * 7-jährige Laufzeit verbessert Fristigkeitenprofil der Gesellschaft * Emissionserlös soll zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und zur teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe verwendet werden
Der Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft (Heidelberg) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis März 2022 (die 'Wandelschuldverschreibungen') und einem Gesamtnennbetrag von bis zu 58,6 Millionen Euro zu begeben (das 'Angebot'). Die Bezugsrechte der Aktionäre von Heidelberg sind ausgeschlossen.
Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt Heidelberg, seine Finanzierungsstruktur weiter zu verbessern und das derzeit attraktive Kapitalmarktumfeld zur teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe zu nutzen.
'Durch die Neuausrichtung von Heidelberg haben wir Vertrauen des Kapitalmarkts zurückgewonnen', sagte Dirk Kaliebe, Finanzvorstand des Unternehmens. 'Dies versetzt uns in die Lage, unsere Finanzierungskosten nachhaltig zu senken. Die Begebung der Wandelanleihe ist dabei ein wichtiger Baustein.'
Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7 Jahren und werden zu 100 Prozent ihres Nennbetrages begeben und zurückgezahlt. Die jährliche Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen wird zwischen 5,5 Prozent und 6,5 Prozent liegen und vierteljährlich nachträglich zahlbar sein. Die Wandlungsprämie wird zwischen 25 Prozent und 30 Prozent über dem Referenzpreis festgesetzt, welcher dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie im XETRA-Handel während des Zeitraums von Beginn des Angebots bis zur endgültigen Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen entspricht.
In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen wird Heidelberg die Möglichkeit haben, alle Schuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen am oder nach dem 20. April 2018 zurückzukaufen, wenn der Wert der zugrunde liegenden Aktien über einen bestimmten Zeitraum hinweg 130 % der Wandelschuldverschreibungen übersteigt. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen werden am 30. März 2020 die Möglichkeit haben, eine vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Soweit die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor zurückgezahlt oder gekauft und entwertet wurden, können die Anleihegläubiger die Wandelschuldverschreibungen in Aktien wandeln.
Die Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am 25. März 2015 stattfinden, im Anschluss an ein beschleunigtes Platzierungsverfahren. Das Settlement erfolgt am oder um den 30. März 2015.
Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW begleiten das Angebot der Wandelschuldverschreibungen als Joint Bookrunner und Joint Lead Manager. Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich bei qualifizierten Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien oder anderer Staaten, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere aufgrund geltenden Rechts unzulässig wäre, platziert.
Heidelberg beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Nach der geplanten Emission und der teilweisen Rückführung der hochverzinslichen Unternehmensanleihe wird die Finanzierungsstruktur von Heidelberg im Wesentlichen aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von rund 277 Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer Wandelanleihe über 60 Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer hochverzinslichen Anleihe über rund 300 Mio. EUR mit Laufzeit bis April 2018 und der neuen Wandelanleihe über bis zu 58,6 Mio. EUR mit Laufzeit bis März 2022 bestehen. Bildmaterial sowie weitere Informationen über das Unternehmen stehen im Presseportal der Heidelberger Druckmaschinen AG unter www.heidelberg.com zur Verfügung.
Für weitere Informationen: Heidelberger Druckmaschinen AG
Corporate Public Relations Thomas Fichtl Tel.: +49 (0)6222 82-67123 Fax: +49 (0)6222 82-67129 E-Mail: thomas.fichtl@heidelberg.com
Investor Relations Robin Karpp Tel: +49 (0)6222 82-67120 Fax: +49 (0)6222 82-99 67120 E-Mail: robin.karpp@heidelberg.com
Wichtiger Hinweis: Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der grafischen Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.
Disclaimer Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder in ihrem Namen handelnde Personen in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere erstellen oder einreichen müssten.
Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt. Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen. Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.
Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') erfolgt, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein 'maßgeblicher Mitgliedstaat'), richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne der Prospektrichtlinie handelt ('Qualifizierte Anleger'). Im vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff 'Prospektrichtlinie' die Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der Begriff 'Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie' bezeichnet die Richtlinie 2010/73/EU. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die 'Verordnung') verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als 'maßgebliche Personen' bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf stützen.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu erkennen, einschließlich Begriffen wie 'glaubt', 'nimmt an', 'schätzt', 'plant', 'rechnet mit', 'erwartet', 'beabsichtigt', 'kann', 'wird' oder 'sollte' oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise von Heidelberg im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken, Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem sie gemacht werden.
Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder anderer Gründe ab.
Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern.
Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten von Heidelberg bezüglich der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den Betroffenen konsultieren. Deutsche Bank AG, Commerzbank AG und LBBW sind nach deutschem Bankenrecht sowie durch die Europäische Zentralbank ('EZB') autorisiert und unterliegen der Aufsicht durch die EZB. Weitere Einzelheiten über die Autorisierung und die Aufsicht der Deutschen Bank AG, der Commerzbank AG und der LBBW durch die EZB sind auf Anfrage erhältlich. BNP Paribas London Branch unterliegt primär der Aufsicht durch die EZB und der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ('ACPR'). BNP Paribas London Branch ist durch die EZB, ACPR und der Prudential Regulation Authority autorisiert und unterliegt im beschränktem Umfang der Aufsicht durch die Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority.
Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere ausschließlich für Heidelberg und niemanden sonst. Sie werden in Bezug auf dieses Angebot keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden betrachten und sind außer Heidelberg keiner anderen Person gegenüber dahingehend verantwortlich, den ansonsten ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutz zu gewähren oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren, dem Inhalt dieser Mitteilung bzw. jeder Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen Angelegenheit, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird, zu erbringen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere können Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und ihre verbundenen Unternehmen, handelnd als Anleger für eigene Rechnung, Wandelschuldverschreibungen von Heidelberg zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft behalten, kaufen, verkaufen, ein Angebot zum Verkauf unterbreiten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen und anderen Wertpapieren von Heidelberg oder damit in Zusammenhang stehenden Anlagen handeln und diese Wertpapiere und sonstigen Anlagen auch in anderen Fällen als in Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere anbieten oder verkaufen. Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus offenzulegen.
Weder Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW noch deren jeweilige Geschäftsleiter, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen in irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf den Wahrheitsgehalt, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder die Frage, ob irgendeine Information in dieser Mitteilung unterlassen wurde) oder irgendeiner anderen Information ab, gleichgültig ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form und gleich auf welchem Übertragungs- oder Übermittlungsweg, in Bezug auf Heidelberg, deren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen oder in Bezug auf irgendeinen wie auch immer gearteten Verlust, der aufgrund der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit entstanden ist.
25.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Heidelberger Druckmaschinen AG Kurfürsten-Anlage 52-60 69115 Heidelberg Deutschland Telefon: +49 (0)6222 82-67121 Fax: +49 (0)6222 82-67129 E-Mail: investorrelations@heidelberg.com Internet: www.heidelberg.com ISIN: DE0007314007 WKN: 731400 Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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