DGAP-Adhoc: Funkwerk AG: euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung; Abschreibung belastet voraussichtlich den Jahresabschluss des Funkwerk-Konzerns
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DGAP-Ad-hoc: Funkwerk AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Funkwerk AG: euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung; Abschreibung belastet voraussichtlich den Jahresabschluss des Funkwerk-Konzerns
11.12.2019 / 10:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Funkwerk-Beteiligung euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung
Abschreibung belastet voraussichtlich den Jahresüberschuss des Funkwerk-Konzerns
Kölleda, 11. Dezember - Die Funkwerk AG hat heute überraschend davon Kenntnis erhalten, dass der Vorstand der euromicron AG, Frankfurt/Main, an der Funkwerk eine Beteiligung von 15,36 % hält, einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Offenbach am Main stellen wird. Die aus heutiger Sicht erforderliche Abwertung der Beteiligung an der euromicron AG wird den Jahresüberschuss der Funkwerk AG im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich erheblich belasten. Das operative Geschäft der Gesellschaft wird nicht beeinflusst, die Prognose für 2019 hinsichtlich Umsatz und Betriebsergebnis hat weiterhin Bestand.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Funkwerk AG
Im Funkwerk 5
D-99625 Kölleda/Thüringen
Tel.: 03635 458 300
Fax: 03635 458 599
E-Mail: ir@funkwerk.com
Ansprechpartner: Kerstin Schreiber, Vorstand Funkwerk AG
Kontakt:
Funkwerk AG
Kerstin Schreiber, Vorstand
Im Funkwerk 5
99625 Kölleda
Tel.: 03635 458 300
Fax: 03635 458 599
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99625 Kölleda
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