DGAP-Adhoc: Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Barkapitalerhöhung
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DGAP-Ad-hoc: Fabasoft AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Fabasoft AG: Fabasoft AG beschließt Barkapitalerhöhung 11.12.2017 / 17:37 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Linz, 11.12.2017. Der Vorstand der Fabasoft AG (FN 98699x) hat heute eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen. Unter Ausnutzung der durch § 4 Abs. 5 der Satzung der Fabasoft AG eingeräumten Ermächtigung und dem zur Verfügung stehenden genehmigtem Kapital, soll das Grundkapital der Fabasoft AG um bis zu EUR 1.000.000 gegen Bareinlage durch Ausgabe von insgesamt bis zu 1.000.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden stimmberechtigte Stückaktien erhöht werden. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Fabasoft AG. Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2017/2018 gewinnberechtigt und sollen im Wege einer prospektfreien Privatplatzierung institutionellen Investoren zum Erwerb angeboten werden. Die genaue Anzahl der auszugebenden Aktien und der Platzierungspreis werden im Rahmen eines Accelerated-Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Der Platzierungspreis wird sich dabei am gewichteten Durchschnitt der Börse-Schlusskurse der Aktie der Fabasoft AG (XETRA) orientieren und diesen nicht wesentlich unterschreiten. Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Börsenhandel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die tatsächliche Durchführung der Kapitalerhöhung, der Umfang der Kapitalerhöhung und der endgültige Platzierungspreis stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats. Weiter hat sich die Mehrheitsaktionärin der Fabasoft AG, die Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, für den etwaigen Fall einer deutlichen Überzeichnung der Kapitalerhöhung bereit erklärt, bis zu weitere 800.000 Stück von ihr gehaltene Aktien im Ermessen der Emissionsbank, M.M. Warburg & Co (AG & Co.) KGaA, zu dem von der Gesellschaft noch festzulegenden Platzierungspreis an qualifizierte Anleger zu verkaufen. Der Verkauf wird nur an solche qualifizierten Anleger erfolgen, die ansonsten bei der Platzierung der Kapitalerhöhung infolge einer etwaigen Überzeichnung nicht oder nicht vollständig berücksichtigt werden könnten. Die Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung verspricht sich davon eine höhere Liquidität in der Fabasoft-Aktie im Börsenhandel. Die Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung hält dabei ohne Berücksichtigung der Kapitalerhöhung derzeit rund 67,19 %, davon 4,9 % indirekt über die FB Beteiligungen GmbH, der Aktien an der Fabasoft AG. HINWEIS Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Fabasoft AG in den Vereinigten Staaten von Amerika, Österreich, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere werden nicht und wurden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft werden, solange keine Registrierung gemäß dem Securities Act vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis besteht. Die Wertpapiere werden nicht nach dem Securities Act registriert. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten. Im Vereinigten Königreich richtet sich jegliches Angebot nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend 'Order') fallen und (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc. solche Personen zusammen die 'Relevanten Personen'). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die 'Relevanten Mitgliedsstaaten') richtet sich jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ('Qualifizierte Anleger'). Für diese Zwecke meint 'Prospektrichtlinie' die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der 2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt). Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten. Linz, 11. Dezember 2017 Der Vorstand der Fabasoft AG Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE) Linz, 11. Dezember 2017 Leopold Bauernfeind, Mitglied des Vorstandes E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62 11.12.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Fabasoft AG |
Honauerstraße 4 | |
4020 Linz | |
Österreich | |
Telefon: | +43 732 606 162 |
Fax: | +43 732 606 162--609 |
E-Mail: | Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com |
Internet: | www.fabasoft.com |
ISIN: | AT0000785407 |
WKN: | 922985 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart |
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