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13:30 Uhr, 09.12.2015

DGAP-Adhoc: Fabasoft AG beschließt Aktienrückkauf

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Fabasoft AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

09.12.2015 13:30 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Vorstand der Fabasoft AG (die "Gesellschaft") hat heute nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 06. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen. Es sollen Aktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 2,0 Millionen (in Worten: Zwei Millionen Euro) erworben werden. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (XETRA, Stand: 09. Dezember 2015) wären dies rund 4,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

Die Aktien können zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 06. Juli 2015 genannten Zwecken verwendet werden.

Die zur Verfügung stehenden Barmittel der Gesellschaft können angesichts des Zinsniveaus derzeit nicht zu einer attraktiven Rendite angelegt werden. Zudem liegt das erzielbare Zinsniveau unter der historischen Dividendenrendite der Gesellschaft.

Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt dabei über die Börse unter Beachtung der kapitalmarktrechtlichen Vorgaben, derzeit insbesondere den in der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 vorgesehenen Handelsbedingungen und weiteren Erwerbsbeschränkungen sowie Veröffentlichungspflichten.

Das Rückkaufprogramm soll voraussichtlich am 2. Januar 2016 beginnen und auf unbestimmte Zeit laufen, jedoch längstens bis 6. Januar 2018. Das Rückkaufprogramm wird beendet, sobald das festgelegte maximale Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) in Höhe von EUR 2,0 Millionen erreicht ist, sofern es nicht vorher durch Beschluss des Vorstands beendet wird.

Weitere Einzelheiten werden von der Gesellschaft vor Beginn des Rückkaufprogramms veröffentlicht. Die Gesellschaft wird zudem nach Beginn des Programms regelmäßig über den Aktienrückkauf unter www.fabasoft.com, Bereich "Investoren", informieren.

Die für Aktienrückkäufe zu verwendenden Mittel werden die zur Verfügung stehenden Gewinne für Dividendenausschüttungen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015/2016 verringern. Zudem wird die Schaffung eines entsprechenden Gewinnvortrags zur Sicherung der Umsetzung notwendig.

Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE) Linz, 9. Dezember 2015 Leopold Bauernfeind, Mitglied des Vorstandes E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62 

09.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


Sprache: Deutsch Unternehmen: Fabasoft AG Honauerstraße 4 4020 Linz Österreich Telefon: +43 732 606 162 Fax: +43 732 606 162--609 E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com Internet: www.fabasoft.com ISIN: AT0000785407 WKN: 922985 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

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