DGAP-Adhoc: B. Braun Melsungen AG verlangt Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020
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DGAP-Ad-hoc: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Hauptversammlung
B. Braun Melsungen AG verlangt Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020
14.05.2020 / 21:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Dem Vorstand der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft ist am 14. Mai 2020 ein Verlangen des Aktionärs B. Braun Melsungen AG ("B. Braun") auf Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 zugegangen. Gemäß dem Ergänzungsverlangen fordert B. Braun die Aufnahme folgender weiterer Tagesordnungspunkte:
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 (einschließlich Lageberichte und Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019),
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, wobei B. Braun es der Verwaltung anheimstellt, den im Geschäftsbericht 2019 veröffentlichten Gewinnverwendungsvorschlag zu unterbreiten,
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019,
- Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, wobei vorgeschlagen wird, die bereits im Einberufungsverlangen von B. Braun vorgeschlagenen Kandidaten für die gesetzliche Höchstdauer der Amtszeit zu wählen.
Der Vorstand wird das Ergänzungsverlangen von B. Braun sorgfältig prüfen und die rechtlich erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
14.05.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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