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18:05 Uhr, 29.07.2022

DGAP-Adhoc: Allterco JSCo gibt die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Übernahme des slowenischen IoT-Anbieters GOAP d.o.o. bekannt

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DGAP-Ad-hoc: Allterco JSCo / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Firmenübernahme

Allterco JSCo gibt die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Übernahme des slowenischen IoT-Anbieters GOAP d.o.o. bekannt

29.07.2022 / 18:05 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Allterco JSCo gibt die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Übernahme des slowenischen IoT-Anbieters GOAP d.o.o. bekannt

Sofia / München, 29. Juli 2022 – Allterco JSCo (Ticker A4L / ISIN: BG1100003166) („Allterco” / die „Gesellschaft“), gibt die Unterzeichnung einer verbindlichen Vereinbarung zwischen Allterco und den vier Aktionären (eine juristische und drei natürliche Personen) von GOAP d.o.o. („GOAP“) über die allgemeinen Bedingungen für die Übernahme des slowenischen IoT-Anbieters in zwei Stufen wie folgt bekannt:

1. Stufe: Erwerb von 60 % der Anteile an GOAP für einen Betrag von EUR 2 Mio. vorbehaltlich des Abschlusses eines Aktienkaufvertrags.

2. Stufe: Für die verbleibenden 40 % der Aktien, die den drei natürlichen Aktionären von GOAP, zuzurechnen sind, werden Kauf- und Verkaufsoptionsvereinbarungen geschlossen, nach denen Allterco eine Kaufoption zum Erwerb und die Verkäufer eine Verkaufsoption zum Verkauf der verbleibenden Aktien eingeräumt werden. Die Ausübung der Optionen soll im Ermessen des jeweiligen Optionsinhabers in einem oder mehreren Schritten und zu einem Preis erfolgen, der in einer vorher festgelegten Spanne in Abhängigkeit von vorher festgelegten messbaren Ergebnissen von GOAP innerhalb eines vorher festgelegten Zeitraums variieren kann. Sollten die Ergebnisse von GOAP innerhalb des vordefinierten Zeitraums einen vordefinierten Schwellenwert nicht erreichen, sollen die Verkäufer keine Rechte auf Verkaufsoptionen haben, wohingegen Allterco Rechte auf Kaufoptionen behält, die gegen einen vordefinierten Mindestpreis ausgeübt werden können. Die konkreten Bedingungen der Optionen, einschließlich des Preises, sind Gegenstand weiterer Verhandlungen zwischen den Parteien.

Allterco ist berechtigt, bis zu 50 % des Gesamtpreises, der den natürlichen Personen zusteht, mit ihren eigenen Aktien zu begleichen.

Die Parteien haben sich auf ein vorläufiges Abschlussdatum von 3 Monaten nach Unterzeichnung der Vereinbarung geeinigt. Unter bestimmten Bedingungen kann diese Frist um bis zu 3 weitere Monate verlängert werden.

Mit der Übernahme beabsichtigt Allterco, sein Technologieportfolio zu erweitern und damit sein Produktangebot sowohl für Privatkunden als auch für professionelle Anwender auszubauen.

Allterco JSCo wird offiziell weitere Informationen über den Fortschritt der Verhandlungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen bekannt geben.

Mehr Informationen unter allterco.com.

Investor Relations Kontakt
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Sven Pauly
Tel.: +49 (0) 89-1250903-31
E-Mail: sp@crossalliance.de
www.crossalliance.de


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Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Allterco JSCo

103 Cherny Vrah Bldv

1407 Sofia

Bulgarien

E-Mail:

s.iliev@allterco.com

Internet:

www.allterco.com

ISIN:

BG1100003166

WKN:

A2DGX9

Börsen:

Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin

EQS News ID:

1409543

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