DGAP-Adhoc: Advanced Bitcoin Technologies AG: Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG
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DGAP-Ad-hoc: Advanced Bitcoin Technologies AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Kryptowährung / Blockchain
Advanced Bitcoin Technologies AG: Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG
29.11.2021 / 14:42 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Advanced Bitcoin Technologies AG: Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG
Frankfurt am Main, 29. November 2021 - Der ehemalige ICO-Treuhänder der savedroid AG hat im Wallet-Herausgabeverfahren gegen das zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Köln zu Gunsten der savedroid AG zunächst zur Fristwahrung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, um auf dieser Basis die Aussichten des Rechtsmittels zu prüfen. Entsprechend wurde noch keine Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht, da die Aussichtenprüfung der Gegenseite noch nicht abgeschlossen ist und diese daher noch nicht entschieden hat, ob das Verfahren tatsächlich durchgeführt werden soll oder nicht. Die Anwälte der savedroid AG messen einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof keinerlei Erfolgsaussichten bei. Für die Entscheidung der Gegenseite bzgl. des weiteren Vorgehens erwarten die Anwälte der savedroid AG eine Dauer von ca. 3 Monaten.
Das Oberlandesgericht Köln hatte im Oktober 2021 den ehemalige ICO-Treuhänder der savedroid AG dazu verurteilt, die von ihm aus dem ICO (Initial Coin Offering) der Gesellschaft zurückbehaltenen Kryptowährungen im Gesamtwert von aktuell rund 39,1 Mio. Euro an den bereits mandatierten neuen Treuhänder der savedroid AG herausgeben, damit dieser die einzig verbliebene Auszahlungsvoraussetzung, nämlich den öffentlichen Aufruf, ob Käufer die SVD-Token erhalten haben, abschließend erfüllen und im Nachgang die Kryptowährungen an die savedroid AG übertragen kann. Damit hatte das Oberlandesgericht Köln das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn von Februar 2020 grundsätzlich bestätigt.
Die savedroid AG ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22). Weitere Details und Hintergrundinformationen zum Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG gegen ihren ehemaligen ICO-Treuhänder finden sich in unserer Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Oktober 2021: https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-savedroid-gewinnt-auch-zweiter-instanz-den-rechtsstreit-walletherausgabeverfahren/?newsID=1481499
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Die Advanced Bitcoin Technologies AG ist eine Holding-Gesellschaft, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Welten von Fiat-, Krypto- und Digital-Währungen miteinander zu verbinden und Geschäfts- und Privatkunden einfache, sichere, schnelle und preiswerte Zahlungstransaktionen zu ermöglichen. Dazu fokussiert sich die Advanced Bitcoin Technologies AG auf den Aufbau einer innovativen Multiwährungstransaktionsplattform. Möglich wird dies durch die Verbindung von traditionellen Zahlungsmitteln mit virtuellen, frei programmierbaren Währungen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die Transaktionen im Zahlungsverkehr im Vergleich zu Bargeld schneller, kostengünstiger und sicherer machen. Zur Advanced Bitcoin Technologies AG gehören die savedroid AG sowie die savedroid FL GmbH in Liechtenstein, die savedroid NL B.V. in den Niederlanden und die savedroid LUX S.A. in Luxemburg. Mit ihrer Börsennotierung im Freiverkehr der Börsen Düsseldorf und Hamburg verfolgt die Advanced Bitcoin Technologies AG das Ziel, Investoren am globalen Trend im Bereich Krypto- und Digital-Währungen partizipieren zu lassen. Mehr Informationen: www.abt-ag.com
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