EQS-Adhoc: Advanced Bitcoin Technologies AG: Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG zurück
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EQS-Ad-hoc: Advanced Bitcoin Technologies AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Kryptowährung / Blockchain
Advanced Bitcoin Technologies AG: Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG zurück
28.10.2022 / 18:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Advanced Bitcoin Technologies AG: Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG zurück
Frankfurt am Main, 28. Oktober 2022 – Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde des ehemaligen ICO-Treuhänders der savedroid AG gegen das zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Köln im Wallet-Herausgabeverfahren zurückgewiesen. Damit ist das zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Köln zu Gunsten der savedroid AG endgültig rechtskräftig und vollstreckbar. Auf dieser Basis wird die savedroid AG nun kurzfristig alle rechtlich zulässigen Mittel mit maximaler Härte nutzen, um das zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Köln zur Herausgabe der zurückbehaltenen Kryptowährungen im Gesamtwert von aktuell rund 15,8 Mio. Euro zu vollstrecken.
Das Oberlandesgericht Köln hatte im Oktober 2021 den ehemalige ICO-Treuhänder der savedroid AG dazu verurteilt, die von ihm aus dem ICO (Initial Coin Offering) der Gesellschaft zurückbehaltenen Kryptowährungen an den bereits mandatierten neuen Treuhänder der savedroid AG herausgeben, damit dieser die einzig verbliebene Auszahlungsvoraussetzung, nämlich den öffentlichen Aufruf, ob Käufer die SVD-Token erhalten haben, abschließend erfüllen und im Nachgang die Kryptowährungen an die savedroid AG übertragen kann. Damit hatte das Oberlandesgericht Köln das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn von Februar 2020 grundsätzlich bestätigt.
Die savedroid AG ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT, ISIN: DE000A2YPJ22). Weitere Details und Hintergrundinformationen zum Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG gegen ihren ehemaligen ICO-Treuhänder finden sich in unserer Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Oktober 2021: https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-ag-savedroid-ag-gewinnt-auch-in-zweiter-instanz-den-rechtsstreit-im-wallet-herausgabeverfahren/1481499
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Unternehmen:
Advanced Bitcoin Technologies AG
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60314 Frankfurt am Main
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Börsen:
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg
EQS News ID:
1474997
Die Advanced Bitcoin Technologies AG ist ein Ecosystem-Builder im Bereich Blockchain, Krypto- und Digital-Assets. Die Advanced Bitcoin Technologies AG hat es sich zum Ziel gesetzt, die Welten von Fiat-, Krypto- und Digital-Währungen miteinander zu verbinden und Geschäfts- und Privatkunden einfache, sichere, schnelle und preiswerte Transaktionen zu ermöglichen. Möglich wird dies durch die Verbindung von traditionellen Zahlungsmitteln mit virtuellen, frei programmierbaren Währungen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die Transaktionen schneller, kostengünstiger und sicherer macht. Mit ihrer Börsennotierung im Freiverkehr der Börsen Düsseldorf und Hamburg verfolgt die Advanced Bitcoin Technologies AG das Ziel, Investoren zu helfen, am globalen Megatrend von Blockchain, Krypto- und Digital-Assets zu partizipieren. Mehr Informationen: www.abt-ag.com
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