Deutsche Telekom zahlt 120 Mio. US-Dollar
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Die Deutsche Telekom AG gab am Freitag nach Börsenschluss bekannt, dass eine Vergleichsvereinbarung mit den Klagevertretern in dem in den USA vor dem United States District Court for the Southern District of New York anhängigen Prospekthaftungs-Sammelklageverfahren getroffen wurde. Nach Angaben des Unternehmens umfasst die Vereinbarung alle Ansprüche, die in den USA im Zusammenhang mit dem öffentlichen Kaufangebot von Telekom-Aktien im Juni 2000 geltend gemacht werden.
Die Deutsche Telekom ist nach eigenen Angaben wie vor fest davon überzeugt, dass die Vorwürfe der Kläger unbegründet sind. Die Vereinbarung enthalte die ausdrückliche Feststellung, dass die Deutsche Telekom weder einen Gesetzesverstoß noch ein Fehlverhalten einräumt. Mit der Beendigung des US-Sammelklageverfahrens durch einen Vergleich will die Deutsche Telekom die erheblichen Kosten und Belastungen, die Bindung von Management-Kapazitäten und insbesondere die Unwägbarkeiten vermeiden, die für das Unternehmen mit einem sonst u. U. möglichen langwierigen Geschworenenprozess in New York verbunden sein würden.
Die Vereinbarung mit den Anwälten der Sammelklägergruppe sieht vor, dass die Deutsche Telekom eine Zahlung von 120 Mio. US-Dollar (umgerechnet rund 92,2 Mio. Euro) leistet. Die Deutsche Telekom erwartet die Übernahme eines signifikanten Anteils des Gesamtbetrages durch ihre D&O Versicherer.
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