Deutsche Börse räumt im Freiverkehr auf
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Der Wilde Westen an der Börse, auch Freiverkehr genannt, wird entvölkert.
Nachdem die Deutsche Börse die Listingvoraussetzungen in Frankfurt deutlich erschwert hatte, geht es jetzt den ersten Werten an den Kragen: Hier finden Sie eine Liste von Aktien, die Mitte November delistet werden.
Aktueller Stand ist: Im Open Market (=Freiverkehrssegment der Deutschen Börse AG) darf nur notiert sein, wer mindestens 500 TSD EUR Eigenkapital und zudem einen Mindestnennwert je Aktie von 10 Cent vorweisen kann. )Das gilt für Erstlistings ("First QuotationBoard") im Open Market, nicht für Zweitlistings, wenn also bereits ein Listing an einer anderen regulierten Börse besteht).
Das Vorgehen der Deutschen Börse ist zu begrüßen. Nicht nur Betrügermaschen werden dadurch erschwert, sondern auch die sinnlosen Zockerein mit insolventen Mänteln finden weitgehend ein Ende - soweit sie im Open Market notieren.
Übrigens interessant: Im regulierten Markt gibt es die 500 TSD EUR-Grenze NICHT. Ebenso nicht im Freiverkehr der Regionalbörsen. Möglich also, dass sich das Spiel dorthin verlagert, wobei die Aufmerksamkeit von Hamburg bis München dann doch nicht annähernd an Frankfurt herankommt.
Völlig am Ende sind die Betrugsversuche dadurch sicher nicht. Zumal die Eigenkapitalgrenze sich leicht umgehen lässt. Man bringe ein Startup mit einem getürkten Gutachten in eine AG ein, und schon hat man ein paar Mio. Eigenkapital. Das ist nichts neues, sondern ein altbekanntes Spielchen von Abzockern.
Wenn Sie unbedingt in unbekannte Nebenwerte investieren wollen, werfen Sie immer einen Blick in die Bilanz. Wenn der Großteil der Aktivseite aus Goodwill besteht, dann handelt es sich um das beschriebene Vorgehen. Wenn Sie gar keine Bilanz finden, was der Fall sein kann, dann wissen Sie erst Recht was Sie von der Aktie halten können.
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