Deutsche Bank muß Schadensersatz zahlen
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Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München muß die Deutsche Bank Schadensersatz an den Medienunternehmer Leo Kirch zahlen. Die Klage gegen den früheren Konzernchef Rolf Breuer wurde dagegen abgewiesen. Das Gericht sah keine Basis für eine persönliche Haftung.
Bei der Klage ging es um ein Fernsehinterview von Februar 2002 in dem Breuer sagte, dass der Finanzsektor Kirch wohl keine weiteren Gelder mehr zur Verfügung stellen werde. Breuer wurde vorgeworfen, dass er das Bankgeheimnis verletzt und damit die Insolvenz des Kirch-Imperiums ausgelöst habe.
Das Institut sei zur Verschwiegenheit verpflichtet und müsse sich die Äußerungen seines früheren Vorstandschefs zurechnen lassen, so die Entscheidung des Gerichts.
"Wir werden die Deutsche Bank überall, wo es möglich ist, in Anspruch nehmen", so der Anwalt von Kirch, Peter Gauweiler. Der tatsächliche Schaden gehe in die Milliarden, hieß es.
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