Der Notfall wird zum Regelfall
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Für gewöhnlich werden die Sitzungen des EZB-Rats in den Medien nur auf ihren vermeintlichen Hauptbestandteil reduziert: Wurde der Leitzins verändert? Diesbezüglich hat sich gestern nichts getan, es bleibt bei den 1,0%.
Jedoch genehmigten die sechs Mitglieder des Direktoriums und 17 Präsidenten der nationalen Zentralbanken gestern nicht unwesentliche Sonderregelungen für sieben Staaten, die bereits im Dezember beschlossen wurden. Die NZBen von Irland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Österreich und Portugal dürfen temporär spezifische Zulassungskriterien und Risikokontrollmaßnahmen hinsichtlich der Nutzung von Kreditforderungen als Sicherheiten für die Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems nutzen. Damit weicht das Eurosystem von den bisher einheitlich geltenden Standards ab. Dass die zur Genehmigung eingereichten Kriterien sicherlich nicht härter sind als die europaweit geltenden, muss man nicht diskutieren. Es können nun also Sicherheiten hinterlegt werden, die die EZB bisher nicht akzeptiert hat – ganz einfach weil sie zu schlecht sind. Damit hat der EZB-Rat weitere Macht von der Zentrale hin zu den NZBen verlagert.
Bisher war die einzige Möglichkeit für eine NZB, auch schlechte Sicherheiten zu akzeptieren, das Instrument der ELA. Diese Notfallkredite (Emergency Liquidity Assistance) sind neben der Target2-Problematik Strukturunebenheiten des Eurosystems, die nach Beendigung der akuten Krise (so dies denn jemals passieren wird) angeschliffen werden müssen.
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