DEAG - einstweilige Verfügung gegen CTS
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Die DEAG AG hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die CTS Eventim AG bewirkt. Demnach wird es CTS Eventim unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500.000,- DM untersagt, zu behaupten, die DEAG habe CTS im Zusammenhang mit dem Neuabschluss der Kooperationsvereinbarung vom 27./28. Januar 2000 erpresst oder genötigt. Zudem werde eine Schadensersatzklage über zunächst 510.000 DM gegen CTS angestrebt, nachdem Vergleichsverhandlungen mit CTS über einen Ersatz der Schäden gescheitert sind, die durch Systemausfälle der CTS- Euroticket-Software in den ersten Monaten des Jahres 2000 bei der DEAG und ihren Tochtergesellschaften Apollo Variete, Wintergarten, Velomax, Concert Concept und Berlin Ticket entstanden sein sollen.
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