DEAG - Einigung mit Hegener + Glaser-Aktionären
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Die Deutsche Entertainment AG DEAG hat sich nach eigenen Angaben mit den klagenden Aktionären der Hegener + Glaser AG geeinigt. Die DEAG Deutsche Entertainment AG hat sich demnach als Mehrheitsaktionärin der Hegener + Glaser AG verpflichtet, diesen Aktionären für jede von ihnen im Rahmen des Bezugrechts bei der Kapitalerhöhung zu übernehmende neue Aktie einen Zuschuß von 1 Euro zu leisten, so daß sich für diese Aktionäre nach Zuschuß ein Bezugspreis von 8,70 Euro je Aktie ergibt. Die Zuzahlung erfolgt nur bei Teilnahme an der Kapitalerhöhung. Maximal 62.890 Aktien aus insgesamt 640.000 Aktien können berechtigt sein. Außerdem hat sich die DEAG aufgrund des o. a. Prozeßvergleichs verpflichtet, ausschließlich den o.g. Aktionären ein sog. Andienungsrecht auf die von ihnen gehaltenen Aktien einzuräumen. Der Kaufpreis für jede berechtigte Aktie, die für das Andienungsrecht erworben wurde, beträgt 13 Euro und wird unter der aufschiebenden Bedingung abgegeben, dass die berechtigten Aktionäre an die DEAG eine Optionsprämie von 0,50 Euro für jede Aktie zahlen. Dieses Andienungsrecht kann nur zwischen dem 1.12.02 und dem 31.1.03 ausgeübt werden.
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