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09:46 Uhr, 18.06.2001

DEAG-CTS: Standpunkt DEAG

Die DEAG Deutsche Entertainment AG hat gegen das am 29.05.2001 verkündete Urteil vor dem Landgericht Berlin Berufung eingelegt. Prüfungen zweier hochspezialisierter Anwaltskanzleien hätten ergeben, dass das Landsgerichtsurteil vor dem Kammergericht keinen Bestand haben wird. Schadenersatzansprüche bestünden demnach nicht.
Aus diesem Grund bekräftigt der Vorstand weiterhin sämtliche abgegebenen Umsatz- und Ertragsprognosen.

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