DAUSS Abogados: Die Bedeutung der Planung internationaler Testamente: Jedes Jahr gehen in Spanien bis zu 100 Millionen Euro aufgrund nicht in Anspruch genommener Erbschaften verloren
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EQS-Media / 11.05.2023 / 18:20 CET/CEST
Die Bedeutung der Planung internationaler Testamente: Jedes Jahr gehen in Spanien bis zu 100 Millionen Euro aufgrund nicht in Anspruch genommener Erbschaften verloren
Internationale Erbfälle sind mit zahlreichen komplexen Rechtsvorschriften verbunden, die durch verschiedene Szenarien gehandhabt werden können, erklärt die Anwaltskanzlei DAUSS Abogados
Barcelona
Laut dem Erbenermittlungsunternehmen Coutot-Roehrig gehen in Spanien jedes Jahr etwa 100 Millionen Euro infolge von nicht geltend gemachten Erbansprüchen verloren. Von diesem Problem sind jedes Jahr Tausende von rechtmäßigen Erben (insbesondere ausländische Bürger) betroffen, die aus Unkenntnis Gelder oder Vermögenswerte verlieren, die ihnen von Rechts wegen zustehen.
„Manchmal ist den Erben nicht einmal bekannt, dass ihnen ein Erbe zusteht, wodurch sie nicht in den Genuss desselben kommen und außerdem erhebliche Steuerverluste entstehen", erklärt Uri Geigle, Gründungspartner von DAUSS Abogados, der darauf hinweist, dass sich die nicht in Anspruch genommenen Erbschaften zu einem Verlust von bis zu 20 Millionen Euros für das spanische Finanzamt summieren.
Das nationale Statistikamt (INE) in Spanien gibt an, dass 2021 etwa 17.600 Ausländer im Land starben, während gleichzeitig im selben Jahr mehr als 5.200 Spanier außerhalb der Landesgrenzen verstarben. „Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die ein Erbe hinterlassen, das abgewickelt werden muss", sagte Geigle.
Die Komplexität der Abwicklung von Erbfällen mit ausländischer Beteiligung entsteht aufgrund regulatorischer Unterschiede in Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft, dem Wohnsitz und dem Ort der Vermögenswerte des Verstorbenen sowie dem Wohnsitz der Erben. Dies führt zu zahlreichen unterschiedlichen Szenarien, wie Geigle ausführt.
Die EU-Verordnung 650/2012 legt fest, dass für den Erbfall von Verstorbenen das Recht des Landes maßgeblich ist, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hatten. Die Verordnung räumt den Verstorbenen jedoch auch die Möglichkeit ein, das Recht ihres Herkunftslands zu wählen. Damit „ihr letzter Wille wirksam wird, muss dieser allerdings in einer Verfügung von Todes wegen wie einem Testament festgehalten werden", fügt Geigle hinzu.
Außerdem ist es entscheidend, vor der Einschaltung des Notars über sämtliche rechtlichen Einzelheiten Bescheid zu wissen, da „jedes Land festlegt, wer erbberechtigt ist und wer nicht, weshalb eine gute Beratung wichtig ist”. Auf jeden Fall rät Geigle dazu, „den Erbanspruch in dem Land zu gewähren, in dem die Erben tatsächlich leben, und nicht zu versuchen, weniger Steuern zu zahlen".
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Emittent/Herausgeber: DAUSS Abogados
Schlagwort(e): Recht
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