Kommentar
01:00 Uhr, 19.11.2008

Das Dschungel-Camp der Banken

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

na bravo. Endlich dürfen sich auch englische Fernsehzuschauer an der Sendung „Ich bin ein Star, holt mich hier raus“ ergötzen. Darauf haben sie sicher lange gewartet. Am Sonntag feierte dieses in Deutschland so erfolgreiche Sendeformat im britschen Fernsehen Premiere. Dschungel-Erlebnisse sind im Fernsehen beliebt. In der Finanzwelt können sie uns gestohlen bleiben. Dabei gibt es dort offenbar viel Dschungel. Etwa den undurchsichtigen Dschungel unserer Bankenlandschaft. Noch nie habe ich so viele E-Mails bekommen mit der Frage, ob Bank X, Y oder Z denn sicher sei. Für diese Dschungel-Frage möchte ich Sie gern mit einer Machete ausstatten, die Ihnen den Durchblick verschafft.

Zunächst einmal: Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind in Deutschland durch einen so genannten Institutsschutz gesichert. Das heißt: Gerät eine solche Bank in finanzielle Schieflage, springen die jeweils anderen Kreditinstitute desselben Verbands für ihre Verbindlichkeiten ein. Damit soll eine Insolvenz ganz verhindert werden. Sollte das je nicht gelingen, gilt Angela Merkels Staatsgarantie für die Konten der Bankkunden bei diesen Instituten auf jeden Fall.

Dagegen müssen Sie bei den Privatbanken genauer hinsehen. Hier ist eine Bankenpleite nämlich nicht durch ein so umfassendes Sicherungssystem ausgeschlossen. Allerdings sind die Guthaben der Bankkunden trotzdem in gewissem Umfang (oft sogar voll) geschützt.

Bei Privatbanken in Deutschland (in- und ausländischen) empfiehlt sich ein Zwei-Stufen-Check. Gesetzlich absichern muss jede Bank in Deutschland mindestens 90 Prozent Ihrer Guthaben bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro.

Der Fall der insolventen isländischen Bank Kaupthing hat aber gezeigt: Dieser gesetzlichen Absicherung können Sie am ehesten vertrauen, wenn sie in Deutschland stattfindet (das war bei Kaupthing nicht der Fall). Denn nur dann gilt Angela Merkels Staatsgarantie, falls alle Stricke reißen. Deutsche Kaupting-Kunden bangen noch immer, ob die isländische Einlagensicherung wohl ihre Guthaben auszahlt. Kann sie das nicht, wird auch der deutsche Staat nicht unbedingt einspringen.

Stufe eins Ihrer Überprüfung ist also die Frage, ob eine Privatbank der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken angehört. Nur für solche Banken bürgt im Zweifel die Bundesrepublik Deutschland. Das bekommen Sie ganz einfach heraus, indem Sie auf die Internetseite dieser Entschädigungseinrichtung gehen (www.edb-banken.de). Klicken Sie auf „Infos für Verbraucher“, dann auf „Übersicht der zugewiesenen Banken“. Bei einer Privatbank, die darin nicht verzeichnet ist, sollten Sie Vorsicht walten lassen, auch wenn sie womöglich tolle Fest- oder Tagesgeldzinsen anbietet.

In einem zweiten Schritt sollten Sie sicherstellen, ob Ihre Bank freiwillig mehr absichert als gesetzlich vorgeschrieben. Das bekommen Sie im Internet auf der Seite des Bundesverbands deutscher Banken heraus (www.bankenverband.de). Klicken Sie auf „Einlagensicherung“, dann auf „Sicherungsgrenzen abfragen“. Wenn Sie nach unten scrollen, finden Sie eine Liste von Banken, die die Guthaben ihrer Kunden freiwillig in vollem Umfang absichern. Wenn Sie wissen wollen, wie hoch genau die Absicherung pro Bankkunde ist, dann suchen Sie Ihre bevorzugte Bank aus, tragen Sie Ihre Kontaktdaten in das Formular darunter ein und klicken Sie auf „Absenden“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail, in der Ihnen mitgeteilt wird, bis zu welcher Höhe die Einlagen eines jeden Bankkunden durch den freiwilligen Sicherungsfonds des Bankenverbands voll abgesichert ist.

Bei den meisten Banken beträgt diese Grenze mehr als eine Million Euro, bei der Deutschen Bank sogar 7 Milliarden Euro – pro Bankkunde wohlgemerkt. Natürlich kann man darüber spekulieren, ob eine solche Garantie noch etwas gilt, sollten je die Kreditinstitute gleich reihenweise pleite gehen. Aber zumindest haben Sie dann auch die volle Absicherung durch den Staat. Denn Merkels Garantie umfasst dann all Ihre Bankkonten.

Auch viele ausländische Banken sind diesen beiden Sicherungssystemen angeschlossen, aber nicht alle. Im Zweifel sollten Sie also genau nachfragen, ob, wie und in welcher Höhe Ihr Guthaben dort bei einer Bankeninsolvenz abgesichert ist.

Herzlichst

Ihre Carola Ferstl

Moderatorin beim Nachrichtensender n-tv, Buchautorin und Referentin www.carolaferstl.de

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