Das BVG-Urteil zum ESM ist da!
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Erstmal grünes Licht, aber die Bedenken der Richter sind spürbar.
Auf die Details gehe ich am Wochenende näher ein, aber das hier müssen Sie gleich lesen!
Sehr interessant ist nämlich diese Passage in der Urteilsbegründung:
"Auch eine Hinterlegung von Staatsanleihen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus bei der Europäischen Zentralbank als Sicherheit für Kredite würde gegen das Verbot unmittelbaren Erwerbs von Schuldtiteln öffentlicher Stellen verstoßen. Dabei kann offen bleiben, ob hierin eine Übernahme von Schuldtiteln direkt vom öffentlichen Emittenten am Primärmarkt läge oder nach dem Zwischenerwerb durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus einem Erwerb am Sekundärmarkt entsprechen würde. Denn ein Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die Europäische Zentralbank, der auf von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedstaaten zielte, ist als Umgehung des Verbotes monetärer Haushaltsfinanzierung ebenfalls untersagt (vgl. auch 7. Erwägungsgrund der Verordnung <EG> Nr. 3603/93 des Rates vom 13. Dezember 1993 <ABl EG Nr. L 332 vom 31. Dezember 1993, S. 1>). "
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20120912_2bvr139012.html
Randnummer 278
Damit gibt Karlsruhe durch die Hintertür auch mal die Meinung zur aktuellen EZB-Draghi-"Ich kaufe unlimitiert Anleihen"-Aktion zum Besten.
Für die Märkte ist natürlich jetzt erstmal alles in Butter - es würde mich wundern, wenn wir nach einer Konsolidierung jetzt nicht auf 8000 laufen im DAX!
Daniel Kühn
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