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09:29 Uhr, 14.12.2001

DAB bank - Vergleich mit Metropol u. Cosmas

Die DAB bank AG hat sich mit den Aktionären Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Walter Freitag, und Cosmas Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Winfried Lubos, auf einen Vergleich geeinigt. Die klagenden Aktionäre hatten insbesondere gerügt, dass der Ausgabebetrag neuer Aktien der DAB bank im Zuge der Kapitalerhöhungen zum Erwerb sämtlicher Aktien der Self Trade S.A., Paris gegen Aktien DAB bank AG unangemessen niedrig sei und daher den Wert der vor der Kapitalerhöhung vorhandenen Aktien verwässere.

Der Vergleich sehe vor, dass sich die Hypo Vereinsbank zum Ausgleich einer etwa eingetretenen Verwässerung verpflichtet, auf die Aktien der außenstehenden Aktionäre der DAB bank AG, die bei Abschluß des Vergleichs mit der Wertpapier- Kennnummer 507 230 geführt werden, einen baren Ausgleich von 1,10 Euro je Aktie zu zahlen. Der Barausgleich werde an diejenigen Aktionäre der DAB, die nach Börsenschluß am 19. Dezember 2001 Aktien mit der WKN 507 230 halten, am 20. Dezember 2001 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Der Barausgleich erfolge für die Inhaber von DAB Aktien mit der WKN 507 230 provisions- und spesenfrei; von den berechtigten Aktionären sei nichts zu veranlassen.

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