CTS: Rechtsstreit mit DEAG
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Die CTS EVENTIM AG hat ein wichtiges Urteil gegen die DEAG erwirkt. Das Landgericht Berlin habe in einem noch nicht rechtskräftigen und berufungsfähigen Urteil vom 29. Mai 2001 entschieden, dass der 1999 beschlossene Kooperationsvertrag zwischen beiden Unternehmen weiterhin rechtskräftig sei, hieß es. Die DEAG sei demnach verpflichtet, mindestens 80% ihrer Eintrittskarten über das Tickervertriebssystem von CTS zu verkaufen. Dies gelte auch für Tochtergesellschaften, an denen DEAG zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Weiterhin sei die DEAG bei einer einseitigen Loslösung von der Vereinbarung ersatzpflichtig.
Die Laufzeit des Vertrages läuft erst am 30. Juni 2002 ab.
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