Nachricht
17:13 Uhr, 23.10.2001

CPU Softwarehouse - einstweilige Verfügung

Die CPU Software AG hat eine einstweilige Verfügung gegen die am 01.10.01 in Kraft getretenen Delisting-Regelungen der Deutschen Börse erwirken können. Damit kann ein weiteres Unternehmen des Neuen Marktes einen Aufschub der Anwendung der Regeln bis 31.03.2002 erwirken.

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