CENIT - Steuerliche Bemessungsgrunlage ändert sich
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Bei der in dieser Woche durchgeführten steuerlichen Betriebsprüfung beim Systemhaus CENIT AG hat die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass ein Teil der Verluste, die in den Vorjahren im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen an die ausländischen Tochtergesellschaften entstanden sind, als Kapitalzuführungen gewertet werden müssten und somit dem steuerlichen Gewinn zuzurechnen seien.
Wie das Unternehmen mitteilte, könnte sich durch diese steuerliche Beurteilung die Bemessungsgrundlage für die Errechnung der aktiven latenten Steuern von 4,71 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro verringern. Daraus würde sich eine aktiv latente Steuer in Höhe von 1,0 Mio. Euro ergeben. Dies habe zur Folge, dass der steuerliche Verlustvortrag bereits im laufenden Geschäftsjahr in voller Höhe aufgebraucht werde und CENIT bereits für das Geschäftsjahr 2004 Ertragssteuern zu zahlen hätte.
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