Carl Zeiss Meditec - Erfolg vor Gericht
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In Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Carl Zeiss Surgical hat der Medizintechnikanbieter Carl Zeiss Meditec einen Erfolg vor Gericht verbucht. In einer gestern Abend verkündeten Entscheidung über die Klagen von acht Aktionären gegen die geplante Übernahme hat das Landgericht Gera der Carl Zeiss Meditec AG Recht gegeben und die anhängigen Klagen als unbegründet abgewiesen, teilte das Unternehmen am Dienstag in Jena mit. Damit bestätigte das Gericht das Ergebnis der Hauptversammlung vom 10. März dieses Jahres, auf der sich eine überwältigende Mehrheit der anwesenden Aktionäre für die Transaktion ausgesprochen hatte.
Wie das Unternehmen weiter mitteilte, gab das Gericht außerdem dem sogenannten Freigabeantrag des Medizintechnikanbieters statt. Dieser Antrag war gestellt worden, um wirtschaftliche Nachteile aus der Verzögerung der Transaktion für das Unternehmen und seine Aktionäre durch ein beschleunigtes Verfahren zu vermeiden.
Gegen die Entscheidung des Landgerichtes können die Kläger innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht einlegen. Durch eine erneute Blockade würde sich die Transaktion weiter verzögern. Selbst wenn dies geschehen sollte, rechnet die Gesellschaft aber mit einer Umsetzung noch im Kalenderjahr 2006. Kern der Transaktion sei dabei eine Kapitalerhöhung, in der alle Aktionäre der Gesellschaft neue Carl Zeiss Meditec-Aktien zu einem Bezugspreis von 10,10 Euro erwerben können.
Durch den geplanten Erwerb der Carl Zeiss Surgical, die auf Visualisierungssysteme für die Augenchirurgie sowie für die Neuro-/Hals-, Nasen-und Ohren-(HNO)-Chirurgie spezialisiert ist, will die Carl Zeiss Meditec ihren Wachstumskurs fortsetzen und ihre Position als weltweit bedeutender Medizintechnik-Anbieter weiter stärken.
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