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13:37 Uhr, 07.06.2024

Bundesverwaltungsgericht weist Eilanträge gegen Rügener LNG-Terminal zurück

BERLIN (Dow Jones) - Das Bundesverwaltungsgericht hat Eilanträge gegen das Rügener LNG-Terminal zurückgewiesen. Damit sind die Anträge der Gemeinde Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks als Betreiber der Jugendherberge Prora und von zwei privaten Grundstückseigentümern aus Sassnitz gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass keine schwerwiegenden Sicherheitsrisiken bei dem Terminal vor Rügen vorliegen.

Der LNG-Terminal besteht aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) im Hafen Mukran.

Die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern hatten den Betrieb im April genehmigt. Dagegen hatten die Antragsteller Widerspruch eingelegt, den das Gericht aber nun nicht gelten ließ.

"Die geltend gemachten Sicherheitsrisiken sind nicht erkennbar. In Betracht kommende Schutzobjekte - wie die Wohnhäuser der Antragsteller, die Jugendherberge Prora oder beplante Gebiete im Ostseebad Binz - liegen weit außerhalb des fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands vom Betriebsbereich des LNG-Terminals", entschied das Bundesverwaltungsgericht. Weitreichende Auswirkungen von etwaigen Störfällen im Hafenbereich seien ebenfalls nicht deutlich gemacht worden.

Die Bundesregierung hält laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) den Terminal in Mukran für notwendig, um die Versorgungssicherheit mit Gas in Deutschland zu garantieren.

Die Gemeinde in Binz wie auch Umweltverbände bezweifeln das. Auch Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hält das LNG-Terminal auf Rügen für überflüssig und wirft der Bundesregierung vor, mit massiven Überkapazitäten zu planen und die Nutzung von Gas auf Jahrzehnte zu zementieren.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/sha

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