Bundesverfassungsgericht will Urteil zu ESM-Eilanträgen am 12. September fällen
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Karlsruhe (BoerseGo.de) – Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe nimmt sich für seine Prüfung der Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen
Fiskalpakt mehr Zeit. Das Gericht will sein Urteil am 12. September fällen. „Es wird eine eingehendere summarische Rechtsprüfung erfolgen, für die der Senat etwas mehr Zeit benötigt", sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm am heutigen Montag.
Normalerweise entscheidet das Gericht über Eilanträge binnen weniger Wochen. Dabei beschränkt sich das Gericht auf eine Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung. „Eine bloße Folgenabwägung würde den weitreichenden und möglicherweise irreversiblen Konsequenzen einer gerichtlichen Entscheidung nicht gerecht - und auch nicht der herausragenden politischen Bedeutung des Verfahrensgegenstands", sagte die Gerichtssprecherin.
Mehrere Gruppen von Klägern hatten gegen die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Maßnahmen gegen die Euro-Schuldenkrise Verfassungsbeschwerden eingelegt. Darunter sind die Linksfraktion im Bundestag, der Verein "Mehr Demokratie" zusammen mit Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der CSU-Politiker Peter Gauweiler.
Gauweiler begrüßte es, dass sich das Verfassungsgericht für seine Entscheidung mehr Zeit nehmen will als erwartet. Gauweiler begründete seine Klage damit, dass eine zentrale Instanz ein ultimatives Eingriffsrecht in nationale Haushalte bekommen solle, der es an demokratischer Legitimation fehle.
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