Bundestag verabschiedet neues VW-Gesetz
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Berlin (BoerseGo.de) - Übereinstimmenden Agenturmeldungen zufolge hat der Bundestag die umstrittene Neufassung des VW-Gesetzes, zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2007, mit großer Mehrheit verabschiedet.
Der EuGH hatte kritisiert, dass bestimmte Vorschriften des VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Mit der Novelle sollen nun beanstandete Regelungen aufgehoben werden, berichtet die Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires. Dazu gehören die Sonderrechte für den Bund und das Land Niedersachsen, je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, sowie das Höchststimmrecht, nach dem kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben durfte.
Nicht von den Richtern beanstandet wurden dagegen andere Einzelregelungen wie die Sperrminorität. Daher sei vorgesehen, dass die Hauptversammlung in bestimmten Fällen unverändert mit einer erhöhten Mehrheit von über 80 Prozent der Stimmen beschließen muss. Damit behält Niedersachsen mit seinem Anteil von etwas mehr als einem Fünftel weiterhin seine Sperrminorität.
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