Nachricht
13:37 Uhr, 19.01.2024

Bundestag stimmt neuem Staatsangehörigkeitsrecht zu

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones) - Der Bundestag hat dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht zugestimmt, mit dem Deutschland sich für den Zuzug von ausländischen Fachkräften attraktiver machen will. Der Gesetzentwurf zur "Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts" wurde in namentlicher Abstimmung verabschiedet. Von den 639 abgegebenen Stimmen unterstützen 382 Abgeordnete das Vorhaben, 234 stimmten dagegen und 23 enthielten sich ihrer Stimme.

"Wir müssen im internationalen Vergleich beim Werben um Fachkräfte mithalten können", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor der Abstimmung. Deutschland müsse Fachkräften aus dem Ausland ein Angebot machen.

Mit der Modernisierung des Gesetzes sollen Einbürgerungen einfacher und doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich möglich werden. Eine Einbürgerung von Ausländern soll künftig schon nach fünf statt acht Jahren in Deutschland möglich sein. Bei "besonderen Integrationsleistungen" sollen Ausländer sich bereits nach drei Jahren um einen deutschen Pass bewerben dürfen. Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen.

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten können, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben keinen deutschen Pass - etwas mehr als 12 Millionen Menschen. Von ihnen leben rund 5,3 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. In Deutschland liegt die Einbürgerungsrate aktuell bei 1,1 Prozent, deutlich niedriger als der EU-Durchschnitt von 2,0 Prozent. Ein bedeutsamer Grund dafür ist laut Innenministerium, dass Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Staaten bisher verlangt, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben und sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

   Kritik aus der Opposition 

Der CDU-Abgeordnete Alexander Throm von der Unionsfraktion lehnte eine generelle Vergabe von doppelten Staatsbürgerschaften ab. Für Menschen aus befreundeten Staaten, wie etwa aus der Europäischen Union, den USA oder auch Israel, könne es "selbstverständlich" doppelte Staatsbürgerschaften geben. Aber dies dürfe nicht generell der Fall sein.

Kritisch sieht er die Vergabe an Menschen aus Staaten, wo ausländische Konflikte nach Deutschland hinein getragen werden könnten. "Sie, die Ampel, machen die ganze Welt über einen Kamm scheren. Und das tut unserem Land nicht gut, sondern wird die Konflikte in unserem Land weiter anheizen", sagte Throm im Bundestag. Er warf der Koalition aus SPD, Grünen und der Ampel vor, sich mit dem Gesetz neue Wähler genieren zu wollen. Auch die AfD-Fraktion hatte sich in der Debatte ablehnend zu dem Vorhaben geäußert.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/apo

Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.