Bundestag billigt Jahressteuergesetz und Freistellung von Existenzminimum
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 und ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums beschlossen. Das Jahressteuergesetz enthält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen aus verschiedenen Bereichen. "Ein zentraler Erfolg dabei ist, dass wir die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen streichen werden", sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Markus Herbrand. "So verhindern wir ungerechtfertigte Steuerforderungen, weil bislang Gewinne zwar versteuert, aber Verluste nicht entsprechend berücksichtigt werden." Die Regelung werde rückwirkend auf alle noch offenen Fälle angewendet.
Zudem werde die Möglichkeit der aufgeschobenen Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf Kernkonzernstrukturen erweitert. "Wir ergänzen und erweitern damit nochmals die bereits im Zukunftsfinanzierungsgesetz ohnehin schon deutlich besser angelegte Verbesserung in diesem Bereich", sagte Herbrand. Geplant ist ihm zufolge mit Blick auf Digitalisierung im Finanzbereich zudem ein Direktauszahlungsmechanismus. "Künftig können damit auch umfangreichste Auszahlungspakete reibungslos vorgenommen werden", sagte er. Auch würden die abziehbaren Kosten für Kinderbetreuung von zwei Drittel auf 80 Prozent und im Maximalbetrag von 4.000 Euro auf 4.800 Euro erhöht.
Auch für Stromspeicher sollen sich mit dem Gesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern. So sollen bei der Gewerbesteuer künftig Regelungen analog zu Windkraft- und Solaranlagen gelten. Es sollen "die Standortgemeinden der Energiespeicheranlagen in angemessener Weise am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber" beteiligt werden. Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Klarstellung zur Vermietung von Wohnraum an hilfebedürftige Personen. Diese stellt demnach die Erfüllung wohngemeinnütziger Zwecke dar. Bezahlbares Wohnen soll "insbesondere für Personen mit geringen Einkommen durch steuerbegünstigte Körperschaften ermöglicht werden".
Höhere Grenze für Kleinunternehmerregelung
Änderungen sind auch bei der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht vorgesehen. Künftig gilt, dass die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht über 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) liegt. Höhere Freigrenzen gibt es künftig auch für Haus- und Hobbybrauer. Die für diese vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier wird von 2 auf 5 Hektoliter erhöht. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung laut Bundesrat ferner Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren umsetzen. Die Abwicklungsfrist für Investmentfonds soll von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.
Das Gesetz beinhaltet auch Änderungen bezüglich der Steuerbefreiung der Entgelte von Reisesicherungsfonds, der Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen, Änderungen im Umwandlungssteuergesetz, die Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden, EU-rechtliche Anpassungen im Erbschaftssteuerrecht sowie Änderungen am Gesetz über Steuerstatistiken.
Mit dem zweiten Beschluss soll der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll sich um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöhen. Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Erhöhung damit, dass zum 1. Januar 2024 die Leistungen im Sozialrecht stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert. "Dies wirkt sich auf die Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums für das Jahr 2024 aus", erklärt sie in der Gesetzesbegründung. Im Jahr 2025 werde die Erhöhung der steuerfreien Einkommen zu Steuermindereinnahmen von 3,3 Milliarden Euro führen.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/kla
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