Bundestag beschließt Enteignungsgesetz
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Berlin (BoerseGo.de) - Der Deutsche Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes beschlossen. Das Gesetz ist auf den Fall des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate zugeschnitten und enthält als letzte Möglichkeit zur Verstaatlichung die Enteignung der Aktionäre. Die Enteignung soll allerdings kein dauerhaftes Mittel der Politik werden. Die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens ist laut Gesetz nur bis zum 30. Juni 2009 möglich. Rechtsverordnungen zur Umsetzung eines Verfahrens sind bis zum 31. Oktober erlaubt. Der Bundesrat muss noch zustimmen und wird sich mit dem Gesetz vermutlich am 3. April befassen.
Die Möglichkeit einer Enteignung ist im Gesetz nur als "ultima ratio" enthalten. Zuvor müssen alle anderen Möglichkeiten zur Verstaatlichung ausgeschöpft sein. "Voraussetzung für die Enteignung ist insbesondere, dass für eine entsprechende Kapitalmaßnahme in der Hauptversammlung die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist oder der Beschluss nicht rechtzeitig eingetragen wird", heißt es in dem Gesetz. Von der Möglichkeit einer Enteignung soll allenfalls bei der HRE Gebrauch gemacht werden, hat das Bundesfinanzministerium betont. Die Gespräche mit dem HRE-Großaktionär J.C. Flowers sollen Berichten zufolge noch weitergehen.
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