Bundestag beschließt Bad-Bank-Gesetz
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Berlin (BoerseGo.de) - Mit den Stimmen der großen Koalition hat der Bundestag am Freitag den Weg für die Einrichtung sogenannter Bad Banks freigemacht. Das Gesetz ermöglicht es den Banken, ihre riskanten und oft unverkäuflichen Wertpapiere in Zweckgesellschaften, die sogenannten Bad Banks, auszulagern. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen und wird sich am 10. Juli damit befassen.
Das Gesetz sieht vor, dass Privatbanken im Rahmen des SPV-Modells (“Special Purpose Vehicle“) eigene Zweckgesellschaften zur Auslagerung ihrer riskanten Wertpapiere gründen können. Dabei legen sie den Preis für die Papiere zugrunde, der zum 30. Juni 2008, und damit noch vor der Pleite von Lehman Brothers und dem nachfolgenden Kursverfall, in den Bilanzen stand. Ursprünglich war eine Bewertung per Ende März 2009 vorgesehen gewesen. Durch den zurückverlegten Stichtag erhalten die Banken für ihre toxischen Papiere deutlich mehr Geld, als es den derzeitigen Marktpreisen entspräche.
Von diesen Werten werden allerdings pauschal 10 Prozent abgezogen. Die Bank erhält von der Zweckgesellschaft im Gegenzug für die toxischen Papiere Schuldverschreibungen, die vom Staat über den Bankenrettungsfonds SoFFin garantiert werden. Die Differenz zwischen bisherigem Buchwert und dem tatsächlichen Wert der Papiere muss die Bank in bis zu 20 Jahresraten an die Zweckgesellschaft zurückzahlen. Nur im Falle der Insolvenz einer Bank muss der Steuerzahler einspringen. Um das SPV-Modell nutzen zu können, müssen sich die Banken einem Stresstest unterziehen. Die Bezüge der Bankvorstände werden auf 500.000 Euro pro Jahr begrenzt.
Vornehmlich für die Landesbanken enthält das heute verabschiedete Gesetz ein eigenes Modell. Die staatlichen Kreditinstitute können in eine eigens beim SoFFin zu gründende Abwicklungsanstalt Risikopositionen und auch ganze Geschäftsbereiche auslagern, so dass ebenfalls die Bilanzen entlastet werden. Haften müssen die Eigentümer der Landesbanken, also vor allem Bundesländer und Sparkassen. Für die Sparkassen gilt allerdings eine Höchstgrenze, ab deren Überschreiten der Bund haftet. Auch die Landesbanken müssen sich einem Stresstest unterziehen.
World of Trading 2024: Triff die stock3-Experten live vor Ort
Am 22. & 23.11. findet die World of Trading in Frankfurt statt & stock3 ist mit dabei. Wir laden Dich ein, uns & unsere Experten näher kennenzulernen. Mit dabei sind u.a. Bastian Galuschka, Sascha Gebhard u.v.m.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.