Nachricht
11:01 Uhr, 15.12.2023

Bundestag beschließt Aussetzung der Schuldenbremse für 2023

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Der Bundestag hat für 2023 erneut eine Aussetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse beschlossen, um mit einem Nachtragshaushalt 2023 Mittel zur Finanzierung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" aufzunehmen. Nach Angaben von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) stimmten 414 Abgeordnete dafür und 242 dagegen, 9 Abgeordnete enthielten sich. Mit dem Nachtragsetat reagiert die Regierung auf das jüngste Haushaltsurteil des Verfassungsgerichtes.

Geplant ist eine Einnahme aus Krediten in Höhe von 43,2 Milliarden Euro für aus dem WSF gezahlte Mittel und eine Zuweisung von 1,6 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an das Sondervermögen für die Flut-Aufbauhilfe. Noch am Freitag sollte der Nachtragsetat selber vom Bundestag und auch vom Bundesrat gebilligt werden.

Die für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme liegt laut Bundestag bei 70,61 Milliarden Euro - 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme. Diese erhöhte Schuldenaufnahme soll mit dem Notlagenbeschluss des Bundestags zur Ausnahme von der Schuldenbremse ermöglicht werden, der vor allem mit den fortwirkenden Folgen des Ukraine-Kriegs für die Energiemärkte im Jahr 2023 sowie die anhaltenden Folgen der Flutkatastrophe vom Sommer 2021 begründet wird. Die Karlsruher Richter hatten geurteilt, dass Notlagenbeschlüsse nicht für mehrere Jahre gelten können, sondern jedes Jahr neu begründet werden müssen.

"Eine außergewöhnliche Notsituation aufgrund der mit dem völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verbundenen tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aufgrund dieses exogenen Ereignisses der Kontrolle des Staates entzieht, besteht im Jahr 2023 weiter fort und beeinträchtigt auch im Jahr 2023 einnahme- und ausgabeseitig erheblich die staatliche Finanzlage, wobei insbesondere der Bund betroffen ist", heißt es in dem Beschluss. "Auch in Hinblick auf die Flutkatastrophe im Sommer 2021 insbesondere in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ergibt sich eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt."

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/apo

Copyright (c) 2023 Dow Jones & Company, Inc.