Bundesrat weist Teile von Sicherheitspaket ab
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesrat hat Teilen des umstrittenen Sicherheitspakets der Bundesregierung seine Zustimmung verweigert. Der Bundestag hatte erst am Mittag das Paket verabschiedet, das aus zwei Gesetzentwürfen besteht, und es mit verkürzter Frist direkt an die Länderkammer überwiesen. Dort ließen die Länder zwar ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses den ersten Entwurf "zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" passieren, der Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht und zum Bundesverfassungsschutz vorsieht. Die zweite Vorlage zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung, die ihrer ausdrücklichen Zustimmung bedurft hätte, lehnten die Länder jedoch ab.
Zu den vom Bundesrat gebilligten gesetzgeberischen Maßnahmen soll unter anderem Schutzsuchenden die Schutzanerkennung verweigert oder aberkannt werden, "wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden". Zugleich soll klargestellt werden, dass Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen. Zudem "sollen ausreisepflichtige Ausländer, für deren Asylprüfung ein anderer Staat zuständig ist, angehalten werden, in den für die Prüfung ihres Antrags zuständigen Staat zurückzukehren".
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhält künftig die Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Erleichtert werden sollen ferner Ausweisungen in solchen Fällen, denen bestimmte Straftaten unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs begangen wurde. Verschärft werden soll zudem das Waffenrecht. So ist unter anderem vorgesehen, dass bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im Öffentlichen Personenverkehr und seinen Haltestellen "der Umgang mit Messern unabhängig von der Klingenlänge künftig untersagt oder untersagbar" wird, um Angriffen mit Messern und Gewalttaten besser vorzubeugen.
Bundestag und Bundesregierung hätten nun die Möglichkeit, zu dem von den Ländern zurückgewiesenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, betonte der Bundesrat. Mit dem Gesetz sollten neue Befugnisse für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, Anfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken sowie Waffenverbotszonen geschaffen werden. Nach den Plänen der Regierung sollte dabei die Befugnis zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet dazu dienen, dass die Strafverfolgungsbehörden zu Zwecken der Gefahrenabwehr sowie darüber hinaus das BKA und die Bundespolizei biometrische Daten zu Gesichtern und Stimmen mittels automatisierter technischer Verfahren mit Internetdaten abgleichen könnten.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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