Bundesrat billigt VW-Gesetz
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Berlin (BoerseGo.de) - Die umstrittene Novellierung des VW-Gesetzes hat den Bundesrat passiert. Die Länderkammer hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Danach bleibt die Sperrminorität von 20 Prozent bei Hauptversammlung erhalten.
Die Bundesregierung steuert damit auf einen neuen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu. Die EU-Kommission hatte bereits am Donnerstag angekündigt, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, falls die Sperrminoritäts-Klausel nicht gekippt werde.
Die Bundesregierung vertritt die Meinung, einer ersten Beanstandung des VW-Gesetzes durch den Europäischen Gerichtshof mit der nun beschlossenen Änderung voll Rechnung getragen zu haben. Unter anderem wurden das Höchststimmrecht, nach dem das Gewicht jedes Aktionärs auf maximal 20 Prozent begrenzt wird, und das Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen, je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, herausgenommen.
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