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14:57 Uhr, 28.11.2008

Bundesrat billigt VW-Gesetz

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Berlin (BoerseGo.de) - Die umstrittene Novellierung des VW-Gesetzes hat den Bundesrat passiert. Die Länderkammer hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Danach bleibt die Sperrminorität von 20 Prozent bei Hauptversammlung erhalten.

Die Bundesregierung steuert damit auf einen neuen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu. Die EU-Kommission hatte bereits am Donnerstag angekündigt, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, falls die Sperrminoritäts-Klausel nicht gekippt werde.

Die Bundesregierung vertritt die Meinung, einer ersten Beanstandung des VW-Gesetzes durch den Europäischen Gerichtshof mit der nun beschlossenen Änderung voll Rechnung getragen zu haben. Unter anderem wurden das Höchststimmrecht, nach dem das Gewicht jedes Aktionärs auf maximal 20 Prozent begrenzt wird, und das Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen, je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, herausgenommen.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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