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13:31 Uhr, 15.12.2023

Bundesrat billigt Nachtragshaushalt 2023

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesrat hat den Nachtragshaushalt 2023 gebilligt, den der Bundestag erst am Vormittag beschlossen hatte. Die Länderkammer verzichtete bei ihrer Plenarsitzung in Berlin darauf, den Vermittlungsauschuss anzurufen. Mit dem Nachtragsetat reagiert die Bundesregierung auf das jüngste Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichtes, um die Finanzierung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) sowie des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" zu sichern.

Geplant ist eine Einnahme aus Krediten in Höhe von 43,2 Milliarden Euro für aus dem WSF gezahlte Mittel und eine Zuweisung von 1,6 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an das Sondervermögen für die Flut-Aufbauhilfe. Insgesamt liegt die für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme bei 70,61 Milliarden Euro - 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme. Im Zuge des Nachtragshaushalts ist dafür eine erneute Ausnahme von der Schuldenbremse nötig.

Geplant sind für 2023 nunmehr Ausgaben von 461,21 Milliarden Euro nach bisher vorgesehenen 476,29 Milliarden Euro. Die Einnahmen - ohne Kredite und Entnahme aus der Rücklage - fallen mit 389,74 Milliarden Euro um 178,7 Millionen Euro geringer aus als bisher geplant. Die Entnahme aus der Rücklage wird von 40,51 Milliarden Euro auf 43,81 Milliarden Euro erhöht. Deutlich geringer fällt nunmehr die geplante Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt aus. Sie soll 27,41 Milliarden Euro betragen und damit 18,2 Milliarden Euro weniger als bisher veranschlagt.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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