Bundesrat beschließt Schuldenbremse
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Berlin (BoerseGo.de) - Die Verankerung einer Schuldenbremse im Grundgesetz ist endgültig beschlossen. Der Bundesrat stimmte am Freitag der bereits vom Bundestag beschlossenen Neuregelung mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu. Nach der Verfassungsänderung darf der Bund ab dem Jahr 2016 jährlich höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an neuen Schulden aufnehmen. Die Bundesländer dürfen ab dem Jahr 2020 überhaupt keine Schulden mehr machen. Für "Notsituationen" sind allerdings sowohl für den Bund als auch für die Länder weiterhin Ausnahmen möglich.
Die ärmeren Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten von 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen mit einem Volumen von insgesamt 800 Millionen Euro jährlich, die zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern gezahlt werden.
Der Schuldenberg des deutschen Staates beläuft sich auf mehr als 1,6 Billionen Euro. Laut Bund der Steuerzahler wächst die Verschuldung des Staates in jeder Sekunde um rund 4.400 Euro.
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