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13:19 Uhr, 12.06.2009

Bundesrat beschließt Schuldenbremse

Berlin (BoerseGo.de) - Die Verankerung einer Schuldenbremse im Grundgesetz ist endgültig beschlossen. Der Bundesrat stimmte am Freitag der bereits vom Bundestag beschlossenen Neuregelung mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu. Nach der Verfassungsänderung darf der Bund ab dem Jahr 2016 jährlich höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an neuen Schulden aufnehmen. Die Bundesländer dürfen ab dem Jahr 2020 überhaupt keine Schulden mehr machen. Für "Notsituationen" sind allerdings sowohl für den Bund als auch für die Länder weiterhin Ausnahmen möglich.

Die ärmeren Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten von 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen mit einem Volumen von insgesamt 800 Millionen Euro jährlich, die zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern gezahlt werden.

Der Schuldenberg des deutschen Staates beläuft sich auf mehr als 1,6 Billionen Euro. Laut Bund der Steuerzahler wächst die Verschuldung des Staates in jeder Sekunde um rund 4.400 Euro.

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Über den Experten

Oliver Baron
Oliver Baron
Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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